Aktiver Klimaschutz rückt mehr denn je in das Bewusstsein auch der bundesdeutschen Bevölkerung mit der Folge, dass sich nicht nur um den Klimawandel gedanklich und sprachlich gekümmert wird, sondern sich auch die kodifizierten Regeln des gesamten gesellschaftlichen Miteinander in der Bundesrepublik Deutschland verändern. Um jedoch den Klimaschutz rechtsverbindlich zu gestalten, bedarf es zuvörderst den unverbrüchlichen Rechtsrahmen der seit dem 23.05.1949 ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des Bonner Grundgesetzes allseits verbindlich anzuerkennen und alles zu unterlassen, diesen von Grundgesetzes wegen existierenden Rechtsrahmen zu verletzen und / oder ihn zu verlassen. Weiterlesen
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