t-online berichtet am 14.02.2023, zwei Tage nach der Berliner Wahlwiederholung am 12.02.2023, das Folgende:
„In Berlin sind ungezählte Briefwahlzettel aufgetaucht. Das könnte das endgültige Ergebnis verändern. Es könnte zu einer Änderung des Wahlergebnisses der Wiederholungswahl in Berlin kommen. Es sind Briefwahlstimmen aufgetaucht, die fristgemäß losgeschickt worden waren, aber bisher nicht gezählt wurden. Zuerst hatte der „Spiegel“ berichtet. Betroffen ist der Bezirk Lichtenberg, aufgrund von logistischen Problemen seien über 450 Briefwahlstimmen nicht gezählt worden, so das Magazin. Die Post habe demnach versäumt, sie den Behörden rechtzeitig zuzustellen, zitiert der „Spiegel“ das zuständige Bezirkswahlamt.“
Kein Wort wird hingegen bezüglich der de facto Ungültigkeit des Berliner Wahlgesetzes wegen dessen unheilbaren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verloren. Ohne ein grundgesetzkonformes, dem Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG [siehe Expertise Zitiergebot] vollumfänglich entsprechendes Wahlgesetz hat es jedoch keine gültige Wahl am 12.02.2023 gegeben, de facto hätte gar keine Wahl stattfinden dürfen.
Weitere Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.
Jeder Bundesbürger hat zu wissen, dass de facto die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 73 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.