Bremer Bürgerschaftswahl am 14.05.2023 wieder nichtig, weil das Bremische Landeswahlgesetz seit dem 23.05.1949 wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig ist

Trotz seit dem 23.05.1949 wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Bremischen Landeswahlgesetzes wurde am 15.05.2023 zum wiederholten Male in Bremen und Bremerhaven die Bürgerschaft gewählt, auch wenn diese Wahl wie alle anderen seit dem 23.05.1949 ungültig ist, das Wahlergebnis mithin nicht ist, die Mandate nicht grundgesetzkonform zustande gekommen sind, doch wen stört das in dieser seit in wenigen Tagen 74 Jahre alten Bundesrepublik Deutschland, obschon deren ranghöchste Rechtsnorm seit dem 23.05.1949 immer noch eben das Bonner Grundgesetz ist.

Alles das Wissenswerte liest sich bereits hier:

„Bonner Grundgesetz 74 Jahre am 23.05.2023 und trotzdem harrt es noch immer seiner wahren Erfüllung“

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 74 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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