Letzte Generation glaubt an das Unmögliche, nämlich gegen grundgesetzwidrigen /-feindlichen bundesdeutschen Rechtsstaat strafrechtlich zu obsiegen mit Hilfe von Art. 20a GG

Unbestritten haben die Klimaschutzaktivisten derzeit ein die gesamte Menschheit auf diesem unserem Planeten existenziell betreffendes Anliegen, nämlich den menschgemachten Klimawandel zu thematisieren mit dem Ziel, dass die vereinbarten Pariser Klimaziele endlich bundes-, europa- und weltweit ausnahmslos in die Tat umgesetzt werden, um den Planet Erde auch zukünftig für die Menschheit lebensmöglich zu erhalten. Dass die Klimaschutzaktivisten inzwischen zu drastischen Mitteln greifen, um das alle Menschen weltweit existenziell betreffende 1,5° C Ziel ab sofort in die Tat umzusetzen, muss längst als verständlich angesehen werden, denn es läuft laut dem jüngsten IPCC – Bericht aus März 2023 dem Planet Erde die Zeit davon mit der Folge, dass es schon demnächst keine Möglichkeit der Umkehr mehr geben werden wird. Die Folgen für die Menschheit soll verheerend werden, auch wenn es keinen Weltuntergang geben werden wird.

Bei all ihrem objektiv verständlichen Aktivismus übersehen die Klimaschutzaktivisten leider die 73-jährige Tatsache, dass es in der Bundesrepublik Deutschland bis dato am grundgesetzkonform errichteten und grundgesetzkonform entwickelten Rechtsstaat mangelt.

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz trotzdem es die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 bildet, noch immer auch im Jahr 73 seiner Existenz seiner wahren Erfüllung harrt.

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Sodann wurden dementsprechend am 12.09.1950 grundgesetzwidrig diejenigen Fakten geschaffen, um wenigstens dem Anschein nach, durchgreifende Maßnahmen von Seiten der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt von nun an bis quasi in alle Ewigkeit treffen zu können, indem man das sog. Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts“ in Kraft treten ließ und mithin das nicht grundgesetzkonforme GVG, die nicht grundgesetzkonforme ZPO sowie die ebenfalls nicht grundgesetzkonforme StPO und schließlich das ebensowenig grundgesetzkonforme Kostenrecht.

Vorrangig verstoßen diese am 12.09.1950 in Kraft gesetzten Einzelgesetze ausnahmslos gegen das die Grundrechte garantieren sollende Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG [hier einschlägige Expertise Zitiergebot] wo es ausdrücklich heißt, dass grundrechtseinschränkende Gesetze im Gesetz selbst das einzuschränkende Grundrecht namentlich unter Angabe des Artikels nennen muß.

Begonnen hat alles nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 mit dem grundgesetzwidrigen Inkraftsetzen des ersten und sogleich gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßenden Bundeswahlgesetzes mit der Folge, dass dieses ersten Bundeswahlgesetz von Grundgesetzes wegen ungültig wurde mit dem Tag seines Inkrafttretens mit der weiteren Folge, dass die erste Bundestagswahl ungültig war und alle Mandate nichtig blieben. Aufgrund dessen mangelt es in der Folge bis heute allen bundesdeutschen Institutionen öffentliche Gewalt an ihrer von Grundgesetzes wegen unverbrüchlich existieren müssenden Grundgesetzkonformität.

Weitere Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Die bundesdeutschen Schwarzkittel [Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte] amüsieren sich seit Jahrzehnten darüber, dass der bundesdeutsche Rechtsstaat gar nicht der Rechtsstaat ist, der er von Grundgesetzes wegen seit dem 23.05.1949 zu sein hat. Keiner dieser Schwarzkittel hat übrigens Interesse daran, dass sich an diesem grundgesetzwidrigen Zustand des bundesdeutschen Rechtsstaates etwas zugunsten des Bonner Grundgesetzes ändert, denn dann wäre das straf- und haftungslose Rauben und Plündern samt willkürlicher Rechtsprechung mit einem Male dahin.

Jeder Bundesbürger einschließlich derjenigen, die sich jetzt als sog. „Letzte Generation“ befleißigt fühlen, mit gewaltsamen Demonstrationen den Klimaschutz in der Bundesrepublik Deutschland massiv zu aktivieren, haben zu wissen, dass de facto  die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen ist und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 73 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

 

 

 

 

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