Der Vorgang
t-online berichtet am 30. September 2026 über die frühere Mitgliedschaft von Elif Eralp in der Roten Hilfe. Der Artikel bemüht sich, die Lanze für Eralp zu brechen. Er zitiert den Berliner Verfassungsschutz mit der Aussage:
„Eine Mitgliedschaft allein bedeutet nicht, dass ein einzelnes Mitglied dessen politische Positionen vollständig teilt oder selbst als verfassungsfeindlich gilt.“
Der Dialogpartner stellt daraufhin die Frage: Wenn man an die letzten NS-Urteile deutscher Gerichte denke – gegen Sekretärinnen oder Wachmänner in KZs, die nicht gemordet haben –, dann stelle sich die Frage, was eine Mitgliedschaft faktisch bedeute, wenn nicht „mitgefangen, mitgehangen„.
Diese Frage ist zutreffend und vernichtend. Sie benennt den Widerspruch. Sie benennt die Ungleichbehandlung. Sie benennt die Täter. Weiterlesen