anstatt das Grundgesetzdenkmal in Berlin zu beschmieren, sollten die letzte Generation Aktivisten sich intensiv mit dem Inhalt des Bonner Grundgesetzes befassen

Laut bundesdeutscher Medien haben Aktivisten der sog. letzten Generation am 04.03.2023 in Berlin durch Schmierereien vor dem Bundestag von sich reden gemacht:

„Klimaschutz-Aktivisten haben unweit des Bundestags ein Denkmal beschmiert. Die Gruppe Letzte Generation teilte am Samstag mit, mehrere ihrer Unterstützer hätten die Glasskulptur „Grundgesetz 49“ vor dem Jakob-Kaiser-Haus „in Erdöl getränkt“. „ Weiterlesen

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deutliche Mehrheit in Berlin für Regierungswechsel aber niemand für grundgesetzkonformes Berliner Wahlgesetz

t-online vermeldet am 28.02.2023:

„Die Berlinerinnen und Berliner wünschen sich nach der Abgeordnetenhauswahl mehrheitlich eine Große Koalition aus CDU und SPD. Das geht aus einer exklusiven Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von t-online hervor.“ Weiterlesen

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am 28.02.1933, heute vor 90 Jahren, bis auf weiteres werden die Grundrechte außer Kraft gesetzt

Reichsgesetzblatt 1933 Nr. 17 Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat. Vom 28. Februar 1933Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat. Vom 28. Februar 1933.

Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte folgendes verordnet:

§ 1 Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reichs werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und… [Volltext -pdf]

 

Unter dem 11.08.1950 steht in den Kabinettsprotokollen der Regierung Adenauer folgendes nachzulesen:

“Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden. 

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SPD Genosse und Tierfreund sorgt im LK Jerichower Land für den Veterinär Karsten Giffey mit Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst

Übereinstimmend berichten bundesdeutsche Medien am 27.02.2023 über das berufliche Glück des Karsten Giffey, Ehemann der SPD – Giffey, die sich im Berliner Rathaus eingenistet hat als Regierende Bürgermeisterin, trotz Wahlniederlage, wenn denn dann die Berlin-Wahl am 12.02.2023 grundgesetzkonform gewesen wäre, wieder im öffentlichen Dienst einen vom granitenen dummen Grundrechteträger und Steuerzahler alimentierten Arbeitsplatz als Tierarzt gefunden zu haben. Die Fakten zur Berlin-Wahl lesen sich u.a. hier:

„Landeswahlleiter in Berlin nur ein gesetzloses Phantom um den Schein von Wahllegalität und Wahllegitimität zu wahren?“

Zu Giffeys Ehemann Karsten vermeldet t-online z.B. das Folgende: Weiterlesen

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Giffey behauptet, dass sie im Moment von Verfassungs wegen verpflichtet sei weiter zu arbeiten ohne die dafür von Grundgesetzes wegen gültige Ermächtigungsquelle konkret zu benennen, das SPD-Parteibuch, der Parteiwille und der eigene Wille scheiden jedoch aus

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass da eine grundgesetzfern und grundgesetzfeindlich denkende und handelnde mandats-, amts- und geldgierige Person auf Mitleidstour im Berliner Rathaus sitzt. Weiterlesen

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gesetzlich normierte Straflosigkeit bundesdeutscher Mandats- und Amtsträger heißt Rechtsstaatslosigkeit versus Bonner Grundgesetz

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen gegen Folter vom 10.12.1984 in nationales Bundesrecht transformiert ( BGBl. 1990 II, S. 246 ). Seit 20 Jahren hat es der bundesdeutsche Gesetzgeber jedoch unterlassen, gemäß Art. 4 des Übereinkommens gegen Folter vom 101.21984 die Folter ausdrücklich unter Strafe zu stellen, obwohl alle dem Übereinkommen gegen Folter beigetretene Nationen sich ausdrücklich dazu verpflichtet haben. Weiterlesen

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Verfassungsschutz ist insbesondere in Deutschland mindestens ebenso wichtig wie der Klimaschutz

Aktiver Klimaschutz rückt mehr denn je in das Bewusstsein auch der bundesdeutschen Bevölkerung mit der Folge, dass sich nicht nur um den Klimawandel gedanklich und sprachlich gekümmert wird, sondern sich auch die kodifizierten Regeln des gesamten gesellschaftlichen Miteinander in der Bundesrepublik Deutschland verändern. Um jedoch den Klimaschutz rechtsverbindlich zu gestalten, bedarf es zuvörderst den unverbrüchlichen Rechtsrahmen der seit dem 23.05.1949 ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des Bonner Grundgesetzes allseits verbindlich anzuerkennen und alles zu unterlassen, diesen von Grundgesetzes wegen existierenden Rechtsrahmen zu verletzen und / oder ihn zu verlassen. Weiterlesen

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Berlin-Wahl ist ungültig und zwar immer schon, denn „wer dem Verfassungsgebot, das sich an den Staat und an jeden Dritten wendet, zuwiderhandelt, handelt gegen das Recht, also rechtswidrig“, wusste sogar der bundesdeutsche hochdekorierte Nazi-Jurist Dr. Willi Geiger 1989 zu formulieren.

„Wer dem Verfassungsgebot, das sich an den Staat und an jeden dritten wendet, zuwiderhandelt, handelt gegen das Recht, also rechtswidrig. Diese objektive, materialiter verstandene Rechtswidrigkeit gilt für alle Lebensbereiche und alle Teile der Rechtsordnung.“

So formulierte es der ehemalige Nazi-Jurist und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg und trotzdem spätere BGH- und Bundesverfassungsrichter Dr. Willi Geiger schrieb in der Festschrift für Herbert Tröndle zum 70. Geburtstag am 24. August 1989, 1989, 647-667 (de Gruyter, Berlin) Weiterlesen

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unbedingte Einhaltung der rusischen und ukrainischen Verfassung lassen Frieden nicht zu, Putin droht sogar persönliche Verfolgung wegen Hochverrat und wie steht’s um das Bonner Grundgesetz? Das harrt seit dem 23.05.1949 noch immer seiner wahren Erfüllung!

Laut Focus vom 20.02.2023 kommt das man am Stockholmer Zentrum für Osteuropastudien (SCEEUS) des Schwedischen Instituts für Internationale Beziehungen (UI) bezüglich des gegenwärtigen Krieges zwischen Russland und der Ukraine zu folgenden verfassungsrechtlichen Ansichten, hier auszugsweise Zitate:

„Die ukrainische und die russische Verfassung erheben ausdrücklich Anspruch auf ein und dasselbe Territorium in der Ost- und Südukraine einschließlich der Krim. Weiterlesen

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der Wahl-Irrsinn in Berlin nimmt Scheins kein Ende, es werden mehr abgegebene Stimmen gezählt als es registrierte Wähler gibt

Im Focus wird am 19.02.2023 um 10.07 h das Folgende bezüglich der Wahlwiederholung am 12.02.2023 vermeldet:

„In einigen Berliner Wahlbezirken gab es bei der Wahlwiederholung offenbar mehr abgegebene Stimmen als registrierte Wähler. Das berichtet die „Taz“. Demnach wurden in 14 Prozent der Brief- und Urnenwahllokale mehr Erststimmen abgegeben, als es registrierte Wähler gab. Insgesamt gebe es 1248 Erststimmen und 726 Zweitstimmen mehr als Wähler.

Die Ursache für diese erneute Wahlpanne in Berlin ist unklar. Der Wahlkreisleiter von Steglitz-Zehlendorf nannte den Vorfall gegenüber der „Taz“ „unglücklich“.“ Weiterlesen

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