Wie das BVerfG (auf nichtiger Grundlage) die Menschenwürde definiert – und warum die etablierten Parteien längst keine Schutz mehr verdienen
1. Das BVerfG-Zitat (NJW 2003, 1236)
„Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.“
Das ist die Theorie. Das BVerfG (das selbst auf einem nichtigen BVerfGG beruht) fordert von den Gerichten: Schützt die Menschenwürde – immer, sofort, ohne Zögern. Weiterlesen