Bonner Grundgesetz 74 Jahre am 23.05.2023 und trotzdem harrt es noch immer seiner wahren Erfüllung

Das Bonner Grundgesetz wurde am 23.05.1949 als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Kraft gesetzt und das Datum jährt sich am 23.05.2023 nun zum 74. Mal. Zum 74. Mal jährt sich auch die Tatsache, dass das Bonner Grundgesetz, trotzdem es seit dem 23.05.1949 die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ist, noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 73 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Der ehemalige Nazi-Jurist und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg und trotzdem spätere BGH- und Bundesverfassungsrichter Dr. Willi Geiger schrieb in der Festschrift für Herbert Tröndle zum 70. Geburtstag am 24. August 1989 1989, 647-667 (de Gruyter, Berlin) das Folgende:

„Wer dem Verfassungsgebot, das sich an den Staat und an jeden dritten wendet, zuwiderhandelt, handelt gegen das Recht, also rechtswidrig. Diese objektive, materialiter verstandene Rechtswidrigkeit gilt für alle Lebensbereiche und alle Teile der Rechtsordnung, auch für das Zivilrecht, das Verwaltungsrecht, das Sozialrecht, das ärztliche Standesrecht und für das Strafrecht, unbeschadet dessen, daß das Strafrecht außerdem noch eine andere, auf seinen Anwendungsbereich beschränkte, inhaltlich mit der verfassungsrechtlichen Rechtswidrigkeit nicht identische, besondere Definition von Rechtswidrigkeit in § 11 Abs 1 Nr 5 StGB kennt.“

Die Täter wissen demnach bis heute genauestens, was man nach dem 23.5.1949 alles tat aber auch nicht tat, um der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des Bonner Grundgesetzes seine wahre Erfüllung zu verwehren, um auf diese Weise die unmittelbar geltendes Recht gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte samt sämtlicher unverbrüchlicher ranghöchsten Rechtsbefehle faktisch leerlaufen zu lassen.

Dieselben Täter wissen aber auch, dass ihre Mandate infolge von Bonner Grundgesetz wegen ungültiger Wahlgesetze und Ämter infolge von Bonner Grundgesetz wegen ebenso ungültiger Ernennungen / Bestallungen seit 74 Jahren allesamt nicht grundgesetzkonform erlangt worden sind mit der von Bonner Grundgesetz wegen einzigen Folge, dass seit 74 Jahren de facto alle einfachen Gesetze und Rechtsverordnungen sowie alle Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen in der Bundesrepublik Deutschland ungültig bzw. nichtig sind, denn ohne den ununterbrochenen Legitimationszusammenhang auf der unverbrüchlichen Basis des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland  bleibt sämtliches Handeln des sog. bundesdeutschen Gesetzgebers, der sog.  vollziehenden und sog. rechtsprechenden Gewalt nichts weiter als ein grundgesetzwidriges Schauspiel frei nach „Der Hauptmann von Köpenick“ und „Des Kaisers neue Kleider„.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 74 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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Rassismus in der bundesdeutschen Polizei anstatt Polizei, dein Freund und Helfer und das seit 71 Jahren

Trotz Eidesleistung auf das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland hat es die bundesdeutsche Polizei seit inzwischen 71 Jahren nicht wirklich mit den auch für sie unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes. Der Leidtragende ist der Souverän in Gestalt aller bundesdeutschen BürgerInnen / GrundrechteträgerInnen. Weiterlesen

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um das Einhalten der Pariser Klimaziele zu kämpfen entbindet nicht die Klimaaktivisten davon, die Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes von Gesetzgeber, vollziehender und rechtsprechender Gewalt einzufordern

Am 21.03.2023 vermeldet t-online groß und breit:

„Die Klimaschutzaktivistin von Fridays for Future, Luisa Neubauer, bescheinigt Verkehrsminister Volker Wissing Versagen im Kampf gegen die Erderwärmung. Sie fordert den FDP-Politiker auf, zurückzutreten. Im vergangenen Jahr sei deutlich geworden, dass Wissing „wohldokumentierte Arbeitsverweigerung“ betreibe, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Weiterlesen

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mit Art. 20a Grundgesetz wedelnde selbsternannte Klimaaktivisten der sog. „Letzten Generation“ verkennen den 73jährigen grundgesetzfeindlichen /-widrigen bundesdeutschen Rechtsstaat

Auf ihren orangenen Plakaten steht in weißen Großbuchstaben geschrieben: „ART. 20A GG = LEBEN SCHÜTZEN„.

Im Art. 20a des Bonner Grundgesetzes heißt es: Weiterlesen

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Letzte Generation Aktivisten lassen sich von grundgesetzfeindlicher /-ferner bundesdeutscher vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt hoheitlich reglementieren und verurteilen, skurriler geht es kaum

Am 20.03.2023 vermeldet t-online:

„Letzte Generation“-Aktivistinnen wehren sich gegen Strafe

Zwei Aktivistinnen der „Letzten Generation“ haben gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen Widerspruch eingelegt. Ihnen wird gemeinschaftliche Sachbeschädigung vorgeworfen, heißt es in einer Pressemitteilung der Hamburger Staatsanwaltschaft. Insgesamt belaufe sich die Geldstrafe auf 1.200 Euro pro Person.“

„Die Frauen haben unabhängig voneinander Widerspruch eingelegt. Beide Prozesse starten am Montag vor dem Amtsgericht Hamburg.“ Weiterlesen

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das Nazipack sitzt immer noch in bundesdeutschen Behörden und vollzieht Nazi-Gesetze trotz ihres ersatzlosen Untergangs seit dem 06.01.1947

Am 19.03.2023 vermeldet t-online unglaubliches:

„Hamburger Behörde bleibt hart: Mann muss weiter Vorname von Adolf Hitler tragen

Der Name sei nicht „explizit und ausschließlich mit Adolf Hitler in Verbindung zu bringen und untrennbar [mit den] (…) Greueltaten (sic) des Nazi-Regimes zu verknüpfen“. Weiterlesen

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wer nicht hören will, muss fühlen oder wer als Klimaaktivistin das Bonner Grundgesetz ignoriert, kann kein grundgesetzkonformes Gerichtsurteil erwarten

Am 09.03.2023 verlautbarte t-online bezüglich der sich bisher scheinfrei  [bisher ohne Abschluss] Jura studiert habenden Carla Hinrichs, selbsternannte Klimaaktivistin der ebenfalls selbsternannten „Letzten Generation“: Weiterlesen

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Liste mit 200 Namen von der Bundesregierung bezahlten Journalisten kursiert in Berlin; ist die sog. vierte Gewalt käuflich?

Am 09.03.2023 heißt es bei t-online auszugsweise:

„In Berlin kursiert in diesen Tagen eine Liste. Sie ist 30 Seiten lang, veröffentlicht wurde sie von der Bundesregierung. Von „Journalist 1“ bis „Journalist 200″ ist darin sauber tabellarisch aufgezählt, wer für welche Dienstleistung wie viel Geld von der Bundesregierung gezahlt bekam. Mal geht es um die Redigatur von Texten, mal um Moderationen. t-online enthüllte zum Teil, wer sich hinter den Nummern 1 bis 200 verbirgt.“ Weiterlesen

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Berliner Steuerzahler bluten mit ihren Steuergroschen für infolge nichtiger Wahl nicht wiedergewählte Stadträte -Verursacherprinzip Fehlanzeige-

Im Focus-online heißt es am 08.03.2023 auszugsweise:

„Im Februar 2023 gab es dann für einige Wahlsieger der Berlin-Wahl von 2021 eine Watschn von den Berliner Bürgern: Sie wählten unter anderem zehn Bezirksbürgermeister und Stadträte, die 2021 gewählt wurden ab. Für die Abgewählten gibt es aber einen starken Trost. Weiterlesen

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sog. letzte Generation hat es nicht wirklich mit dem bundesdeutschen Rechtsstaat, sonst würde man längst die bundesdeutsche öffentliche Gewalt wegen deren Grundgesetzfeindlichkeit attackieren

SPIEGEL-online titelt am 04.03.2023:

„Wie Aktivisten der  »Letzten Generation« die Richter herausfordern

Fast jeden Tag stehen Aktivistinnen und Aktivisten der »Letzten Generation« vor Gericht. Sie wollen die Prozesse als politische Bühne nutzen. Die Justiz reagiert mit bürokratischer Routine.“

Klingt alles sehr löblich, was diese selbsternannte letzte Generation sich auf die Fahnen geschrieben hat in der Zeit des sich wohl mehr und mehr beschleunigenden Klimawandels. Das Mittel des „zivilen Ungehorsams“ um des Klimas und der Natur willen ist von Grundgesetzes wegen legitim eingedenk des Zitates des Dr. Gustav Heinemann (Bundespräsident 1969-1974): Weiterlesen

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90 Jahre ist es her, am 05.03.1933 wurde illegal der deutsche Reichstag gewählt und brachte den Massenmörder Adolf Hitler ebenso illegal an die Macht

Heute, am 05.03.2023, jährt sich die illegale deutsche Reichstagswahl zum 90. Mal und ließ den Massenmörder Adolf Hitler sowie das NS – Terrorregime an die Macht gelangen.

Während der Massenmörder am 30.04.1945 Selbstmord beging und die Alliierten Anfang Mai 1945 dem NS – Terror das Ende bereiteten, hat das kodifizierte Rechtssystem des NS – Terrorregimes weiter und weiter existiert und bis heute mehr oder minder verdeckt fungiert es versus Bonner Grundgesetz als die eigentliche ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949. Weiterlesen

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anstatt das Grundgesetzdenkmal in Berlin zu beschmieren, sollten die letzte Generation Aktivisten sich intensiv mit dem Inhalt des Bonner Grundgesetzes befassen

Laut bundesdeutscher Medien haben Aktivisten der sog. letzten Generation am 04.03.2023 in Berlin durch Schmierereien vor dem Bundestag von sich reden gemacht:

„Klimaschutz-Aktivisten haben unweit des Bundestags ein Denkmal beschmiert. Die Gruppe Letzte Generation teilte am Samstag mit, mehrere ihrer Unterstützer hätten die Glasskulptur „Grundgesetz 49“ vor dem Jakob-Kaiser-Haus „in Erdöl getränkt“. „ Weiterlesen

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