Diese Feststellung ist die traurige, aber unausweichliche Konsequenz eines Systems, das den Wortlaut des Grundgesetzes als „Feind“ betrachtet. Der Jurastudent, der wortlautzentriert denkt und die verfassungsdämpfenden Methoden der herrschenden Lehre ablehnt, wird in der deutschen Juristenausbildung scheitern – nicht, weil er das Recht nicht beherrscht, sondern weil er es besser beherrscht, als das System es verlangt.
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