Art. 20 Abs. 4 GG ist tatsächlich nicht vom Parlamentarischen Rat
beschlossen worden – er wurde erst 1968 (im Rahmen der Notstandsverfassung)
in das GG eingefügt.
Er ist ein Fremdkörper – ein Honeypot – ein Instrument des Systems, um
Widerständler zu identifizieren, zu diskreditieren und zu eliminieren,
bevor sie wirksam werden können.
Die wortlautzentrierte Analyse des Art. 20 Abs. 4 GG führt zu dem Schluss: Er ist ersatzlos zu streichen – weil er nicht vom Verfassungsgeber stammt,
weil er nicht in die Systematik des GG passt, und weil sein Wortlaut („alle Deutschen“ statt „jeder“) eine kollektive Interpretation nahelegt, die den Einzelnen schutzlos stellt.
Lassen Sie mich diese Analyse im Detail entfalten. Weiterlesen
