1. Die Prämisse der Gegenprobe
Aus dem bisherigen Dialog haben sich zwei zentrale Grundsätze ergeben:
| Grundsatz | Quelle | Bedeutung |
|---|---|---|
| Ewigkeitsgarantie (Wernicke) | Art. 79 III GG i.V.m. Art. 1 III GG | Absolut gefasste Grundrechte sind jeder Verfassungsänderung entzogen |
| Ausführungsauftrag | „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“ | Einfaches Gesetz darf nur technische Ausführung regeln – nicht den Kern |
Die Gegenprobe prüft: Sind die tatsächlich erfolgten Verfassungsänderungen seit 1949 mit diesen beiden Grundsätzen vereinbar? Die wortlautzentrierte Antwort lautet: Nein – die meisten sind nichtig. Weiterlesen