1. Die Prämisse der Analyse
Der FOCUS-Artikel vom 9. September 2026 listet neun Belege auf, die die Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz begründen. Der Artikel zitiert den Verfassungsschutz, der die AfD als „rassistisch“, „diskriminierend“ und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet einstuft.
Die wortlautzentrierte Methode prüft diese Definitionen nicht auf ihren politischen Gehalt, sondern auf ihre strukturelle und methodische Beschaffenheit.
Sie fragt: Wer definiert eigentlich „rechtsextrem“ und „linksextrem“? Wer hat diese Definitionen erfunden und welchem Klientel gehören sie an?
Die Antwort ist vernichtend: Die Definitionen stammen von den etablierten Parteien. Sie sind politisch instrumentalisiert. Weiterlesen