1. Die Prämisse der Analyse
Die BILD-Zeitung berichtet am 29. Juli 2026 über einen Vorstoß der SPD in Sachsen-Anhalt, die 5%-Hürde bei Landtagswahlen abzuschaffen oder auf 3% zu senken. Der SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann begründet dies mit dem „heutigen Vielparteiensystem“. Die SPD steht in Umfragen bei genau 5% und fürchtet den Ausschluss aus dem Landtag. Die AfD könnte dadurch sogar eine absolute Mehrheit erreichen.
Die wortlautzentrierte Methode prüft diesen Vorgang nicht auf seine politische Dimension, sondern auf seine formelle und methodische Vereinbarkeit mit dem klaren Wortlaut des Grundgesetzes. Sie fragt: Ist die 5%-Hürde mit dem Wahlgrundrecht (Art. 38 GG) vereinbar? Die Antwort ist: Die 5%-Hürde ist ein Eingriff in das Wahlgrundrecht. Sie ist nur dann verfassungskonform, wenn sie durch ein Gesetz gedeckt ist, das das Zitiergebot erfüllt. Dies ist nicht der Fall. Die SPD fordert die Abschaffung einer Hürde, die sie selbst geschaffen hat – aus purem Selbsterhaltungstrieb. Weiterlesen