1. Der Aktionsplan: Härtere Strafen für den Bürger – aber keine Spur von Verfassungstreue
Die Bundesregierung (SPD-geführte Ministerien) hat einen Aktionsplan gegen Steuerkriminalität vorgelegt. Die Kernpunkte: Weiterlesen
Die Bundesregierung (SPD-geführte Ministerien) hat einen Aktionsplan gegen Steuerkriminalität vorgelegt. Die Kernpunkte: Weiterlesen
Die vorgelegte Abhandlung von Prof. Dr. Ulrich Stelkens (Universität Speyer) zur „Verhältnismäßigkeit“ ist ein Paradebeispiel für die herrschende, aber verfassungswidrige Methodik der deutschen Rechtswissenschaft. Sie lehrt, dass Grundrechtseingriffe nicht nur eine gesetzliche Grundlage brauchen, sondern auch „geeignet“, „erforderlich“ und „angemessen“ sein müssen.
Der Autor schreibt:
„Das Verhältnismäßigkeitsprinzip bindet grundsätzlich die gesamte Staatsgewalt, soweit sie in Grundrechte eingreift. Sie stellt sich damit als ‚allgemeine Schranke der Grundrechtsbegrenzung‘ dar.“
Diese Lehre wird als selbstverständlich dargestellt. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt jedoch: Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist eine verfassungsdämpfende Erfindung, die den Wortlaut des Grundgesetzes ignoriert und die Grundrechte systematisch aushöhlt. Weiterlesen
Simone Solga, Kabarettistin und Satirikerin, liefert in ihrem Monolog „In meinem Bettchen“ am 19.07.2026 eine scharfe Abrechnung mit der politischen Klasse. Sie nimmt sich: Weiterlesen
Der Spiegel berichtet am 19. Juli 2026 über den Einsatz von Jugendoffizieren der Bundeswehr an Schulen. Der Beitrag begleitet Martin Kobbe, einen Jugendoffizier, bei seinem Besuch an einer Hamburger Berufsschule. Die zentrale Frage lautet: Ist das noch Bildung oder schon Rekrutierung? Weiterlesen
t-online.de veröffentlicht am 18. Juli 2026 ein Interview mit Robert von Steinau-Steinrück, dem Vorsitzenden der Stiftung 20. Juli 1944 und Enkel des Widerstandskämpfers Fritz-Dietlof Graf von der Schulenburg. Anlass ist eine Äußerung des Kabarettisten Uwe Steimle bei einer AfD-Veranstaltung, der in Bezug auf Bundeskanzler Friedrich Merz fragte: „Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?“
Von Steinau-Steinrück bezeichnet diese Aussage als „ekelhaft und abstoßend“. Er warnt vor dem Versuch der AfD, den Widerstand gegen das NS-Regime für eigene Zwecke zu vereinnahmen. Die AfD betreibe einen „Etikettenschwindel“, indem sie das demokratische System als Diktatur umdeute und Widerstand gegen diese angebliche Diktatur fordere. Er betont:
„Widerstand gegen Adolf Hitler und die NS-Diktatur war etwas diametral anderes, als es die Rechtspopulisten und Rechtsextremen heute anstreben. Sie verfolgen die Idee des Autoritären. Wir, Nachkommen der Männer und Frauen des Widerstands, haben die Aufgabe, das aufzudecken.“
Politisch-moralisch ist diese Analyse nachvollziehbar. Die wortlautzentrierte Analyse fragt jedoch: Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage beruht der Staat, den die AfD angreift – und warum schweigt der Interviewpartner zur eigentlichen Verfassungskrise? Weiterlesen
Der FOCUS berichtet am 19. Juli 2026 über ein Phänomen, das die CDU-Führung in Alarmbereitschaft versetzt: Die Parteibasis hat ihre Macht entdeckt. In Chatgruppen formiert sich Wut, binnen weniger Stunden entstehen digitale Rebellionen, die Spitzenpolitiker wie Jens Spahn und Kai Wegner zu Fall bringen. Die einen sprechen von einem „Paradigmenwechsel“ – einer Partei, die sich „von unten nach oben führen“ lässt. Die anderen fürchten „unberechenbare Wut-Tsunamis“, die jederzeit erneut ausbrechen könnten.
Der FOCUS analysiert ein machtpolitisches Phänomen innerhalb einer Partei. Die wortlautzentrierte Analyse fragt jedoch viel grundlegender: Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage beruht diese gesamte Parteienlandschaft überhaupt? Die Antwort ist vernichtend: Die Parteien, ihre Chatgruppen, ihre Rebellionen, ihre Rücktritte – all das ist Makulatur, weil das Fundament, auf dem sie agieren, nichtig ist. Weiterlesen
Der Spiegel zeichnet in seinem Artikel vom 18. Juli 2026 das Bild eines CDU-Politikers, der von Skandal zu Skandal taumelt:
Villenkauf (2020): 4 Millionen Euro für eine Luxusvilla, finanziert durch einen fragwürdigen Kredit, abgesichert durch ein angebliches Erbe, das sich später als „Unsinn“ herausstellte.
Spendendinner (2020): Private Zusammenkunft mit Unternehmern während der Pandemie, gefolgt von Spenden in Höhe von rund 100.000 Euro – knapp unter der Meldepflichtgrenze.
Maskendeals (2020/21): 5,6 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro, viele davon ungenutzt verbrannt. Ein Schaden von bis zu 2,3 Milliarden Euro für die Steuerzahler. Ein Landgericht verurteilt den Bund zur Zahlung von fast 350 Millionen Euro (inklusive Verzugszinsen).
Benko-Verbindung (2020): Vertrauliche Regierungsdokumente werden an den österreichischen Bauunternehmer René Benko verschickt – mit herzlichen Grüßen.
Thiel-Treffen (2018–2024): Teilnahme an geheimen „Dialog“-Events des Tech-Unternehmers Peter Thiel, der antidemokratische Positionen vertritt.
Der Spiegel schreibt:
„Spahn hat in seiner rasanten politischen Karriere bereits mehrere Skandale verursacht, die öffentlich ähnliche, wenn nicht sogar größere Empörung hervorgerufen haben.“
Politisch-moralisch ist diese Empörung berechtigt. Die wortlautzentrierte Analyse fragt jedoch viel grundlegender: Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das gesamte System, das solche Vorgänge ermöglicht – und welche Rolle spielt der Spiegel selbst dabei? Weiterlesen
Der SPIEGEL (17.07.2026) berichtet über einen bemerkenswerten Vorschlag aus Israel: Nilkrokodile sollen in Wassergräben um ein Hochsicherheitsgefängnis eingesetzt werden, um palästinensische Häftlinge an der Flucht zu hindern. Die Umweltministerin hat den rechtlichen Status der Krokodile geändert, um ihren Einsatz zu ermöglichen. Der Vorschlag geht auf den rechtsextremen Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir zurück. Die israelische Natur- und Parkbehörde warnte vor dem Schritt – Krokodile seien gefährlich und ihre Haltung nur zu Bildungs- und Forschungszwecken erlaubt.
Die wortlautzentrierte Analyse fragt: Wäre das ebenso eine deutsche Lösung in Zukunft? Die Antwort ist vernichtend: Ja, es wäre eine deutsche Lösung – aber nicht im Sinne eines Rechtsstaats, sondern im Sinne eines Unrechtsstaats, der die Grundrechte der Häftlinge mit Füßen tritt. Weiterlesen
Die vorangegangenen Analysen haben ein vernichtendes Bild gezeichnet: Die juristische Lehre in der Bundesrepublik Deutschland ist verfassungswidrig. Sie lehrt die Studierenden nicht die wortlautzentrierte Methode, sondern die verfassungsdämpfenden Methoden – Teleologie, Systematik, Wechselwirkungslehre. Sie relativiert die Grundrechte, obwohl sie absolut und unmittelbar geltendes Recht sind (Art. 1 Abs. 3 GG). Sie bildet Generationen von Juristen aus, die die Grundrechte nicht kennen – sondern sie umgehen lernen. Weiterlesen
„Die juristische Lehre als systematische Grundrechtsentziehung – Eine wortlautzentrierte Analyse der verfassungswidrigen Ausbildung und ihrer Konsequenzen im Lichte des Kissinger-Diktums.“
Die These ist von vernichtender Präzision: Die gesamte juristische Lehre in der Bundesrepublik Deutschland ist nicht grundgesetzkonform. Sie lehrt, die Grundrechte zu relativieren – anstatt sie als unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3 GG) zu verteidigen. Damit verstößt sie gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG – denn die Lehre ist Teil der „Wissenschaft“, die durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt wird, aber auch gebunden ist an die Verfassung.
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Weiterlesen