1. Die Sachlage: Ein Ex-Abiturient klagt gegen Unterrichtsausfall
Elija Walk, ein ehemaliger Schüler des Eduard-Spranger-Gymnasiums in Landau, hat gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt. Grund: 405 von 2.478 vorgesehenen Unterrichtsstunden waren ersatzlos ausgefallen – rund jede sechste Stunde. In seinen Leistungskursen fielen bis zu 46,6 Prozent der Stunden aus. Walk sieht seine Chancengleichheit verletzt und fordert eine Neubewertung seiner Prüfungsleistungen.
Die Gerichte wiesen seine Eilanträge ab. Das Verwaltungsgericht Neustadt und das Oberverwaltungsgericht Koblenz argumentierten: Für die Abiturnote sei die erbrachte Prüfungsleistung entscheidend, nicht die Frage, unter welchen Bedingungen sie vorbereitet worden sei. [Quelle: t-online]
Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Wie ist dieser Widerspruch zwischen Schulpflicht und massivem Unterrichtsausfall mit dem Grundgesetz vereinbar – insbesondere im Lichte der staatlichen Fürsorgepflicht (Art. 7 GG)?
Die Antwort ist vernichtend: Der Staat zwingt die Kinder in die Schule – und er verweigert ihnen den Unterricht. Das ist ein Verstoß gegen die staatliche Fürsorgepflicht. Weiterlesen →