1. Die Sachlage: Ein Prüfungsverfahren ohne grundgesetzliche Grundlage
In Niedersachsen prüfen örtliche Wahlausschüsse (Laiengremien) die Verfassungstreue von Bewerbern für kommunale Spitzenämter (Bürgermeister, Landräte). Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage des novellierten Kommunalwahlrechts. Die Kommunalaufsicht (Landkreis, Innenministerium) wird eingeschaltet, der Verfassungsschutz kann Informationen beisteuern. Die Entscheidung trifft der Wahlausschuss. Gegen die Nichtzulassung können Rechtsmittel eingelegt werden – über Eilanträge und Klagen entscheiden die Verwaltungsgerichte. [Quelle: NDR]
Die wortlautzentrierte Analyse stellt die entscheidende Frage: Ist dieses Prüfungsverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar?
Die Antwort ist vernichtend: Nein. Das Verfahren ist verfassungswidrig – weil es keine grundgesetzliche Grundlage hat, weil es die Kompetenz der Exekutive überschreitet und weil es die Rechtsweggarantie (Art. 19 IV GG) verletzt. Weiterlesen