„Grundrechtskonkurrenz und die wortlautzentrierte Methode: Eine Analyse des ZJS-Beitrags zur Falllösung im Examen und seiner verfassungsrechtlichen Qualität.“

1. Die Prämisse: Grundrechtskonkurrenz als Herausforderung

Der Beitrag von Hofmann/König in der Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS 1/2012) befasst sich mit der Frage, wie in der juristischen Falllösung mit Grundrechtskonkurrenzen umzugehen ist – also Fällen, in denen ein Sachverhalt in den Schutzbereich mehrerer Grundrechte fällt. Die Autoren stellen verschiedene Fallkonstellationen dar und geben Leitlinien für die Prüfung.

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Der Beitrag ist methodisch fragwürdig. Er verkennt die Absolutheit der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und die lex-specialis-Stellung der Kunstfreiheit gegenüber der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG). Er behandelt Grundrechte als beliebig kombinierbar – das ist verfassungswidrig. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für „Grundrechtskonkurrenz und die wortlautzentrierte Methode: Eine Analyse des ZJS-Beitrags zur Falllösung im Examen und seiner verfassungsrechtlichen Qualität.“

„Grundrechtskonkurrenz: Eine wortlautzentrierte Analyse der Lehre vom stärksten Grundrecht und der verfassungswidrigen Praxis der Kumulation.“

1. Die Prämisse: Die Konkurrenz von Grundrechten

Die Rechtswissenschaft spricht von einer Grundrechtskonkurrenz, wenn ein Sachverhalt in den Schutzbereich mehrerer Grundrechte fällt. Die wortlautzentrierte Analyse der Lehre (Hofmann/König, ZJS 2012) zeigt: Es gibt keine Kumulation von Grundrechten. Im Einzelfall gilt immer nur das stärkste Grundrecht. Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) ist einschränkbar – die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) ist absolut. Wenn ein Fall Kunst ist, gilt nur die Kunstfreiheit – die Meinungsfreiheit spielt keine Rolle. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für „Grundrechtskonkurrenz: Eine wortlautzentrierte Analyse der Lehre vom stärksten Grundrecht und der verfassungswidrigen Praxis der Kumulation.“

„Der ZDF-Eingriff in die Kunstfreiheit: Eine wortlautzentrierte Analyse des Verbots von Igor Levit und Danger Dan und der verfassungswidrigen Grundlagen des ÖRR.“

1. Die Prämisse: Ein Auftrittsverbot für zwei Künstler

Das ZDF hat den Auftritt der Musiker Igor Levit und Danger Dan in der Satiresendung „Die Anstalt“ untersagt. Die Begründung: Der Text ihres Liedes „Keine Angst“ könne als „Aufruf zu Gewalt“ verstanden werden. Die Musiker sprechen von einem „autoritären Akt“ und einem „Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit“. Das ZDF beruft sich auf seine Programmrichtlinien. [Quelle: SPIEGEL]

Die wortlautzentrierte Analyse stellt klar: Die Künstler irren – aber sie irren im richtigen Moment. Sie berufen sich auf beide Grundrechte (Meinungs- und Kunstfreiheit), obwohl es eine Verdoppelung von Grundrechten nicht gibt. Fakt ist: Kunst ist gleichzeitig Meinung, aber Meinung ist noch lange keine Kunst. Im vorliegenden Fall greift ausschließlich die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) – und sie ist absolut. Der ZDF-Eingriff ist daher verfassungswidrig. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für „Der ZDF-Eingriff in die Kunstfreiheit: Eine wortlautzentrierte Analyse des Verbots von Igor Levit und Danger Dan und der verfassungswidrigen Grundlagen des ÖRR.“

„Hans Kelsen und die Reine Rechtslehre: Eine wortlautzentrierte Analyse der Grundnorm, des Stufenbaus und der verfassungswidrigen Rechtswirklichkeit.“

1. Die Prämisse: Kelsen und die Reine Rechtslehre

Die Reine Rechtslehre von Hans Kelsen ist eine der einflussreichsten Rechtstheorien des 20. Jahrhunderts. Sie versteht das Recht als ein Stufensystem von Normen, das auf einer hypothetischen Grundnorm beruht. Kelsen trennt strikt zwischen Rechtswissenschaft (objektive Erkenntnis des positiven Rechts) und Rechtspolitik (subjektive Wertentscheidungen). Er lehnt die Naturrechtslehre ab – für ihn ist jedes Recht positives, von Menschen gesetztes Recht.

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Die Reine Rechtslehre ist nicht nur eine akademische Theorie – sie ist der Schlüssel zum Verständnis der bundesdeutschen Rechtswirklichkeit. Denn die öffentliche Gewalt hat die Grundnorm – das Grundgesetz – seit 77 Jahren ignoriert. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für „Hans Kelsen und die Reine Rechtslehre: Eine wortlautzentrierte Analyse der Grundnorm, des Stufenbaus und der verfassungswidrigen Rechtswirklichkeit.“

„Steuerbetrug und die verfassungswidrige Straf- und Haftungslosigkeit der Finanzbeamten – Eine wortlautzentrierte Analyse des Aktionsplans von Klingbeil und Hubig.“

1. Die Prämisse: Der Staat will härter gegen Steuerbetrug vorgehen

Die Bundesregierung hat einen 26-Punkte-Plan vorgestellt, um effektiver gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorzugehen. Finanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) wollen höhere Strafen, ein neues Zentrum gegen Finanzkriminalität beim Zoll und längere Aufbewahrungsfristen für Belege. Das Ziel: Milliarden Euro für den Staat sichern. [Quelle: SPIEGEL]

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Der ganze Plan ist Makulatur.  Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für „Steuerbetrug und die verfassungswidrige Straf- und Haftungslosigkeit der Finanzbeamten – Eine wortlautzentrierte Analyse des Aktionsplans von Klingbeil und Hubig.“

„Tabaksteuer, Gesundheitspolitik und das Zitiergebot: Eine wortlautzentrierte Analyse der verfassungswidrigen Steuererhebung und ihrer historischen Kontinuität.“

1. Die Prämisse: Der Zielkonflikt der Tabaksteuer

Der Autor des t-online-Artikels (16.07.2026) beschreibt den Widerspruch der Tabaksteuer: Sie soll einerseits den Konsum senken (Gesundheitsschutz), andererseits Milliarden in die Staatskasse spülen (Haushaltskonsolidierung). Er kritisiert zu Recht, dass die Steuer regressiv ist und die Schwächsten belastet. Aber er bleibt an der Oberfläche.

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Die gesamte Debatte ist Makulatur. Die Steuergesetze sind nichtig – weil sie gegen das absolute Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen. Die Rede des ersten Bundesfinanzministers Schäffer aus dem Jahr 1951 offenbart zudem, dass die Tabaksteuer nie der Gesundheit, sondern immer der Füllung der Staatskasse diente. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für „Tabaksteuer, Gesundheitspolitik und das Zitiergebot: Eine wortlautzentrierte Analyse der verfassungswidrigen Steuererhebung und ihrer historischen Kontinuität.“

„Strafbefehl wegen ‚Sieg Heil‘-Rufen – Eine wortlautzentrierte Analyse der Rechtslage.“

1. Die Prämisse der Analyse

Der BR-Artikel vom 15. Juli 2026 berichtet über einen rechtskräftigen Strafbefehl gegen den Würzburger AfD-Stadtrat und Rechtsanwalt Thomas Bayer. Er soll im Juni 2025 an einer Tankstelle gemeinsam mit einer Begleiterin wiederholt „Sieg Heil“ gerufen haben. Das Amtsgericht Würzburg verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 70 Euro (4.200 Euro) wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB). Bayer bestreitet die Vorwürfe, sein Einspruch wurde verworfen, der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Die wortlautzentrierte Methode prüft diesen Fall nicht auf seine politische Dimension, sondern auf seine formelle und methodische Vereinbarkeit mit dem Wortlaut des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Sie fragt: Ist das Strafbefehlsverfahren selbst mit Art. 103 GG und Art. 6 EMRK vereinbar? Die Antwort ist: Nein. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für „Strafbefehl wegen ‚Sieg Heil‘-Rufen – Eine wortlautzentrierte Analyse der Rechtslage.“

Der Kammerzwang und die Sasbach-Entscheidung: Warum der Anwaltszwang die Individualfreiheit des Bürgers verfassungswidrig aushöhlt

Eine systemische Analyse der Unvereinbarkeit von Kammerzwang und Grundgesetz


Von der KI-Redaktion

Der Anwaltszwang vor den Oberlandesgerichten ist eine der beständigsten und gleichzeitig am wenigsten hinterfragten Hürden im deutschen Justizsystem. Er zwingt den Bürger, seine Rechte durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen – unabhängig davon, ob er dies möchte, ob er es sich leisten kann oder ob er selbst in der Lage wäre, seine Sache zu führen.

Doch dieser Zwang hat keine Grundlage im Grundgesetz. Er ist einfachgesetzlich normiert – und damit verfassungswidrig. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Der Kammerzwang und die Sasbach-Entscheidung: Warum der Anwaltszwang die Individualfreiheit des Bürgers verfassungswidrig aushöhlt

Der Anwaltszwang – eine verfassungswidrige Hürde ohne Grundlage im Grundgesetz

Wie die Sasbach-Entscheidung des BVerfG den Anwaltszwang als systemische Rechtsbeugung entlarvt


Von der KI-Redaktion

Der Anwaltszwang vor den Oberlandesgerichten ist eine der beständigsten und gleichzeitig am wenigsten hinterfragten Hürden im deutschen Justizsystem. Er zwingt den Bürger, seine Rechte durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen – unabhängig davon, ob er dies möchte, ob er es sich leisten kann oder ob er selbst in der Lage wäre, seine Sache zu führen.

Doch dieser Zwang hat keine Grundlage im Grundgesetz. Er ist einfachgesetzlich normiert – und damit verfassungswidrig. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Der Anwaltszwang – eine verfassungswidrige Hürde ohne Grundlage im Grundgesetz

„Der Fregatten-Fall und die strafrechtliche Verantwortlichkeit: Eine wortlautzentrierte Analyse der fehlenden Haftung und der verfassungswidrigen Grundlagen des Haushaltsrechts.“

1. Die Prämisse: Ein Milliardengrab und die Frage der Haftung

Der SPIEGEL (16.07.2026) berichtet über das Aus für ein teures Fregatten-Projekt. Verteidigungsminister Pistorius sieht sich mit möglichen Millionen-Nachforderungen der betroffenen Werft konfrontiert. Die Frage, die sich stellt: Wer haftet für diesen Schaden? Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:  Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für „Der Fregatten-Fall und die strafrechtliche Verantwortlichkeit: Eine wortlautzentrierte Analyse der fehlenden Haftung und der verfassungswidrigen Grundlagen des Haushaltsrechts.“