. Der Fall: Ein Polizist erschießt einen Flüchtigen
Der NDR (13.07.2026) berichtet über den Fall Lorenz A., der am 20. April 2025 in Oldenburg von einem Polizeibeamten erschossen wurde. Der 21-Jährige war vor einer Diskothek in Streit geraten, hatte Reizgas versprüht und war vor der Polizei geflohen – auch gegen die Beamten soll er Reizgas eingesetzt haben. Der Polizeibeamte gab fünf Schüsse auf den Flüchtigen ab – rücklings, von hinten. Das Landgericht Oldenburg ließ die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zu, nicht wegen Totschlags oder Mordes. Es geht von einer Putativnotwehr aus: Der Beamte habe irrig angenommen, sich in einer Notwehrsituation zu befinden.
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Diese Bewertung ist verfassungswidrig. Der Beamte hat mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt – nicht fahrlässig. Die Berufung auf Putativnotwehr ist rechtlich unhaltbar.



