Ein Fall von Amtsanmaßung, Rechtsbeugung und institutioneller Korruption
Der Vorgang
t-online berichtet am 26. September 2026 über einen Skandal um 178 Aktenbände aus der Kanzlerzeit von Gerhard Schröder (SPD). Der ehemalige Kanzler hat die 14 Regalmeter Akten im Juni 2025 in die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) verbringen lassen – statt in das Bundesarchiv. Das Bundeskanzleramt hatte es über Jahre versäumt, die Rückgabe der Akten durchzusetzen.
Der heutige CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei – damals Kanzleramtsminister unter Friedrich Merz – behauptete in einer Ausschusssitzung am 25. Februar 2026, es handele sich bei den Unterlagen „größtenteils um Kopien von Akten„, die im Bundeskanzleramt ebenfalls vorlägen. Interne Vermerke zeigen jedoch, dass die Kanzleramtsmitarbeiter die Unterlagen damals nicht als Kopien einstuften. Sonst hätten sie keine Rückgabe verlangt.
Der Archivrechtler Thomas Henne sagt: „Ich vermute, es geht um die Verhinderung eines Präzedenzfalls, denn wenn eine solche Eigentumsherausgabe einmal verlangt würde, würde dieselbe Forderung in vielen anderen Fällen erhoben.“ Und weiter: „Es geht offenbar darum, dass man die Sorge hat, dass Vorgänge aufgedeckt werden, die auch für die jetzige Regierung unangenehm sein können.“
Der Dialogpartner stellt die Frage: Schröder, Kanzleramt und Friedrich-Ebert-Stiftung tun und lassen was sie wollen? Weiterlesen