1. Die These: Der Wortlaut des Grundgesetzes als Gefahr für den Staat
Die These ist provokant, aber sie lässt sich mit den Mitteln der wortlautzentrierten Analyse untermauern: Wer sich auf den reinen Wortlaut des Bonner Grundgesetzes beruft, wird von der öffentlichen Gewalt, ihren Institutionen und den Organen der Rechtspflege subtil als Verfassungsfeind stigmatisiert.
Die drei dem Dialogpartner vorgelegten Expertisen haben unwiderlegbar bewiesen:
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Die Wahlgesetze sind nichtig (Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG).
[Quelle: Expertise] -
Das BVerfGG ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG).
[Quelle: Expertise] -
Die gesamte Legitimationskette ist zerrissen – der Bundestag, die Bundesregierung, das BVerfG sind illegitim.
Die Konsequenz: Der Staat selbst ist verfassungswidrig. Er beruht auf nichtigen Gesetzen. Seine Institutionen sind illegitim. Seine Richter sind falsch vereidigt. Seine Beamten handeln auf nichtiger Grundlage.
Wer diese Wahrheit ausspricht, wird zum Feind erklärt. Weiterlesen