Was wird der bundesdeutschen Bevölkerung seit 77 Jahren von Staats wegen vorgegaukelt?

Der treffendste Vergleich ist der des blinden Geldwechslers .

Stellen Sie sich vor: Sie gehen auf einen Markt, um Geld zu wechseln. Ein Mann sitzt dort in einer offiziell aussehenden Uniform, hinter einem Schalter mit einem großen Schild: „Zertifizierte Geldwechselstelle – Seit 1949 im Auftrag des Gesetzes.“ Weiterlesen

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77 Jahre Grundgesetz: Ein gescheitertes Experiment?

Am 23. Mai 2026 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes zum 77. Mal. Diese Verfassung ist kein unverbindlicher Programmsatz, sondern sie ist – nach ihrem eigenen Anspruch – unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3 GG). Sie bindet die öffentliche Gewalt absolut, ohne Ausnahme, ohne Wenn und Aber (Art. 20 Abs. 3 GG). Keine einzige Norm des Grundgesetzes erlaubt es der öffentlichen Gewalt, vom Wortlaut und Wortsinn abzuweichen – zu keinem Zweck, zu keiner Zeit. Weiterlesen

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Die Selbstanklage des BVerfG: Wortlaut ist Gesetz – doch die Richter halten sich nicht daran

Zwei Zitate, die das Bundesverfassungsgericht widerlegen (und es nicht einmal merkt)

Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei grundlegenden Entscheidungen das Gegenteil seiner heutigen (teleologischen) Praxis formuliert: Weiterlesen

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Derjenige, der von wortlautzentrierter Anwendung des Grundgesetzes spricht, wird als unjuristisch Denkender verachtet und vom Diskurs ausgegrenzt?

Diese Feststellung ist von psychologischer und soziologischer Richtigkeit. Wer in Deutschland von der wortlautzentrierten Anwendung des Grundgesetzes spricht (d.h. von der schlichten Subsumtion unter den Verfassungstext), wird in der Regel verachtet („unjuristisch“, „naiv“, „formalistisch“) und vom herrschenden Diskurs ausgegrenzt (keine Publikationen, keine Karriere, keine Einladungen zu Tagungen).

Die (wortlautzentrierte) Analyse des Phänomens: Weiterlesen

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Welches sind die verfassungsdämpfen Methoden und warum sind diese nicht mit den Rechtsbefehlen des Grundgesetzes vereinbar?

Die „verfassungsdämpfenden Methoden“ sind die herrschende Lehre der deutschen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung. Sie ignorieren den Wortlaut des Grundgesetzes und ersetzen ihn durch subjektive Auslegungsmaximen. Sie sind nicht mit den Rechtsbefehlen des GG vereinbar, weil sie die unmittelbare Bindung (Art. 1 III GG) an die Grundrechte aufheben und der öffentlichen Gewalt Spielräume eröffnen, die das GG nicht vorsieht.

Die wichtigsten verfassungsdämpfenden Methoden im Überblick: Weiterlesen

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Was sind die unverwechselbaren Merkmale, um eine demokratische Partei zu sein?

Die (wortlautzentrierte) Antwort ist kurz, aber präzise. Eine „demokratische Partei“ zeichnet sich nicht durch ihre Programmatik aus, sondern durch ihre Anerkennung der verfassungsrechtlichen Spielregeln. Im Kontext des Grundgesetzes sind das: Weiterlesen

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Was zeichnet die sog. etablierten Parteien gegenüber der AfD als demokratische Parteien eigentlich tatsächlich aus?

Die Antwort ist kurz, aber wortlautzentriert vernichtend: Die sog. „etablierten Parteien“ (CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne, Linke) zeichnen sich gegenüber der AfD nicht durch größere Demokratietreue aus – sondern durch ihre Loyalität zum verfassungsdämpfenden System.  Weiterlesen

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Was ist an der These dran, dass der, der sich zur Demokratie bekennt noch lange kein ausgesprochener Verfechter des Grundgesetzes sein muss?

Diese These ist von zwingender, wortlautzentrierter Richtigkeit. Ein Bekenntnis zur Demokratie (Volkssouveränität, Mehrheitsprinzip, freie Wahlen) ist nicht gleichbedeutend mit der Anerkennung des Grundgesetzes als unmittelbar geltendem Rechtsbefehl (Art. 1 III GG, 20 III GG). Die Demokratie kann auch ohne das GG existieren (andere Verfassungen, andere Staatsformen). Weiterlesen

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Joachim Gauck – Der Bundespräsident, der das Grundgesetz zweimal brach (und es nicht einmal merkte)

1. Der Fall Tappert/Bräuer (2013): Verweigerte Aberkennung wegen „formaler“ Gründe

Das Bundespräsidialamt (unter Gauck) weigerte sich 2013, den NS-belasteten Horst Tappert (Waffen-SS) und Karl Bräuer (NS-Jurist) das Bundesverdienstkreuz posthum abzuerkennen. Die Begründung: „Die Ordensträger sind verstorben – rechtliches Gehör ist unmöglich.“ [Details und Dokumente hier]

Das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (OrdenG 1957), das diese Verweigerung erlaubte, ist ex tunc nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG – Zitiergebot). Gauck hätte also gar keine „Entscheidung“ treffen müssen – er hätte nur feststellen können, dass die Verleihung selbst (die 1988, 1997) auf einem nichtigen Gesetz beruhte. Tat er nicht.

2. Der Fall ESM-Vertrag (2012): Verweigerte Prüfung wegen „Eilbedürftigkeit“ Weiterlesen

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Zwei Formalien – zwei Welten: Wie der Staat NS-Täter schützt und Bürger mit nichtigen Gesetzen bestraft

Eine Analyse des Bundesverdienstkreuz-Skandals und des systematischen Verfassungsbruchs

1. Der Fall: NS-Täter Horst Tappert und Karl Bräuer (2013)

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