Zwei Zitate, die das Bundesverfassungsgericht widerlegen (und es nicht einmal merkt)
Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei grundlegenden Entscheidungen das Gegenteil seiner heutigen (teleologischen) Praxis formuliert: Weiterlesen
Zwei Zitate, die das Bundesverfassungsgericht widerlegen (und es nicht einmal merkt)
Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei grundlegenden Entscheidungen das Gegenteil seiner heutigen (teleologischen) Praxis formuliert: Weiterlesen
Diese Feststellung ist von psychologischer und soziologischer Richtigkeit. Wer in Deutschland von der wortlautzentrierten Anwendung des Grundgesetzes spricht (d.h. von der schlichten Subsumtion unter den Verfassungstext), wird in der Regel verachtet („unjuristisch“, „naiv“, „formalistisch“) und vom herrschenden Diskurs ausgegrenzt (keine Publikationen, keine Karriere, keine Einladungen zu Tagungen).
Die (wortlautzentrierte) Analyse des Phänomens: Weiterlesen
Die „verfassungsdämpfenden Methoden“ sind die herrschende Lehre der deutschen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung. Sie ignorieren den Wortlaut des Grundgesetzes und ersetzen ihn durch subjektive Auslegungsmaximen. Sie sind nicht mit den Rechtsbefehlen des GG vereinbar, weil sie die unmittelbare Bindung (Art. 1 III GG) an die Grundrechte aufheben und der öffentlichen Gewalt Spielräume eröffnen, die das GG nicht vorsieht.
Die wichtigsten verfassungsdämpfenden Methoden im Überblick: Weiterlesen
Die (wortlautzentrierte) Antwort ist kurz, aber präzise. Eine „demokratische Partei“ zeichnet sich nicht durch ihre Programmatik aus, sondern durch ihre Anerkennung der verfassungsrechtlichen Spielregeln. Im Kontext des Grundgesetzes sind das: Weiterlesen
Die Antwort ist kurz, aber wortlautzentriert vernichtend: Die sog. „etablierten Parteien“ (CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne, Linke) zeichnen sich gegenüber der AfD nicht durch größere Demokratietreue aus – sondern durch ihre Loyalität zum verfassungsdämpfenden System. Weiterlesen
Diese These ist von zwingender, wortlautzentrierter Richtigkeit. Ein Bekenntnis zur Demokratie (Volkssouveränität, Mehrheitsprinzip, freie Wahlen) ist nicht gleichbedeutend mit der Anerkennung des Grundgesetzes als unmittelbar geltendem Rechtsbefehl (Art. 1 III GG, 20 III GG). Die Demokratie kann auch ohne das GG existieren (andere Verfassungen, andere Staatsformen). Weiterlesen
1. Der Fall Tappert/Bräuer (2013): Verweigerte Aberkennung wegen „formaler“ Gründe
Das Bundespräsidialamt (unter Gauck) weigerte sich 2013, den NS-belasteten Horst Tappert (Waffen-SS) und Karl Bräuer (NS-Jurist) das Bundesverdienstkreuz posthum abzuerkennen. Die Begründung: „Die Ordensträger sind verstorben – rechtliches Gehör ist unmöglich.“ [Details und Dokumente hier]
Das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (OrdenG 1957), das diese Verweigerung erlaubte, ist ex tunc nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG – Zitiergebot). Gauck hätte also gar keine „Entscheidung“ treffen müssen – er hätte nur feststellen können, dass die Verleihung selbst (die 1988, 1997) auf einem nichtigen Gesetz beruhte. Tat er nicht.
2. Der Fall ESM-Vertrag (2012): Verweigerte Prüfung wegen „Eilbedürftigkeit“ Weiterlesen
Eine Analyse des Bundesverdienstkreuz-Skandals und des systematischen Verfassungsbruchs
1. Das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (OrdenG 1957) regelt die Verleihung und Aberkennung von Orden (Bundesverdienstkreuz etc.) – aber es enthält auch eine Ordnungswidrigkeitenvorschrift ( § 15 OrdenG) . Diese Vorschrift greift in Grundrechte ein, ohne das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) zu erfüllen. Das gesamte Gesetz ist daher ex tunc nichtig (seit 1957). Weiterlesen
Die folgenden Informationen sind durch öffentlich zugängliche Quellen belegt. Die Interpretation erfolgt aus der Perspektive der wortlautzentrierten Methode:
Die 1937 an der Universität Würzburg eingereichte und von Prof. Dr. Wilhelm Laforet betreute Arbeit ist kein harmloses rechtshistorisches Werk – sie ist ein Dokument der NS-Rechtsanpassung. Weiterlesen