1. Die Sachlage: Der Wahl-O-Mat lenkt von der Verfassungskrise ab
In Sachsen-Anhalt findet am 6. September 2026 die Landtagswahl statt. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) bietet den Wahl-O-Mat an – ein Online-Tool, das Wählern helfen soll, die Partei zu finden, die ihren Positionen am nächsten steht. Die Medien berichten breit über den Wahl-O-Mat – und über die Wahlkampfthemen der Parteien. [Quelle: Focus]
Die wortlautzentrierte Analyse stellt die entscheidende Frage: Warum interessiert sich niemand für die Verfassungsmäßigkeit der Wahlgesetze? Das Landeswahlgesetz (LWG) und die Landeswahlordnung (LWO) verstoßen seit ihrer Existenz gegen das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) – sie sind daher ex tunc nichtig. Die gesamte Wahl ist eine Farce. Weiterlesen