„Tödliche Schüsse auf Lorenz A.: Eine wortlautzentrierte Analyse der fahrlässigen Tötung und der Putativnotwehr.“

. Der Fall: Ein Polizist erschießt einen Flüchtigen

Der NDR (13.07.2026) berichtet über den Fall Lorenz A., der am 20. April 2025 in Oldenburg von einem Polizeibeamten erschossen wurde. Der 21-Jährige war vor einer Diskothek in Streit geraten, hatte Reizgas versprüht und war vor der Polizei geflohen – auch gegen die Beamten soll er Reizgas eingesetzt haben. Der Polizeibeamte gab fünf Schüsse auf den Flüchtigen ab – rücklings, von hinten. Das Landgericht Oldenburg ließ die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zu, nicht wegen Totschlags oder Mordes. Es geht von einer Putativnotwehr aus: Der Beamte habe irrig angenommen, sich in einer Notwehrsituation zu befinden.

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Diese Bewertung ist verfassungswidrig. Der Beamte hat mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt – nicht fahrlässig. Die Berufung auf Putativnotwehr ist rechtlich unhaltbar.

2. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Putativnotwehr ist keine Rechtfertigung Weiterlesen

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„Die Putativgefahr im Polizeirecht: Eine wortlautzentrierte Analyse der rechtlichen und verfassungswidrigen Grundlagen.“

1. Die Prämisse: Was ist eine Putativgefahr?

Die Putativgefahr ist ein Begriff aus dem Polizei- und Ordnungsrecht. Sie bezeichnet eine irrige Annahme einer Gefahr: Der Beamte nimmt eine Gefahr an, die tatsächlich nicht existiert. Die wortlautzentrierte Analyse fragt: Wie hat ein Polizeibeamter mit einer Putativgefahr umzugehen? Darf er konkrete Maßnahmen ergreifen? Kann er sich auf Putativnotwehr berufen? Die Antwort ist: Nein. Weiterlesen

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„Marius, Dunja und die Pressefreiheit – Die AfD-Rede im Bundestag im Lichte des Grundgesetzes.“

1. Die Prämisse der Analyse

In der aktuellen Stunde des Bundestags am 10. Juli 2026 hielt der AfD-Abgeordnete Götz Frömming eine Rede, in der er die gewalttätigen Übergriffe auf Journalisten alternativer Medien während des AfD-Parteitags in Erfurt am 4. und 5. Juli 2026 thematisierte. Er verglich die mediale Berichterstattung über diesen Vorfall mit der Berichterstattung über die Ereignisse in Chemnitz 2018 und kritisierte die aus seiner Sicht ungleiche Behandlung von Opfern je nach politischer Ausrichtung der betroffenen Medien.

Die wortlautzentrierte Methode prüft diese Rede nicht auf ihren politischen Gehalt, sondern auf ihre faktische und verfassungsrechtliche Korrektheit. Sie fragt: Stimmen die Fakten? Werden die Grundrechte korrekt zitiert? Die Antwort ist: Frömming hat in vielen Punkten faktisch recht, aber seine Rede ist politisch instrumentalisiert und verfassungsrechtlich unvollständig. Sie ist ein weiteres Beispiel für die verfassungsdämpfende Methode der AfD.

2. Der Faktencheck im Einzelnen Weiterlesen

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„Die Karikatur ‚Schandgericht‘ – Eine wortlautzentrierte Analyse der strafrechtlichen Relevanz im Lichte der absoluten Kunstfreiheit und der Nichtigkeit der Strafgesetze.“

1. Die Karikatur: Text und Kontext

Die Karikatur zeigt den Titel „Schandgericht“ sowie die Elemente „OLIZEI“„GRUND“„BONNE 49“ und den Text „Auch eine rechtswidrig zustande gekommene Entscheidung kann vollstreckt werden (LG Stade 11 c Qs 65/11)“. Sie ist eine künstlerische Auseinandersetzung mit der Justiz und der öffentlichen Gewalt. Die Karikatur stellt die Frage: Ist die Justiz ein „Schandgericht“? Und: Darf eine rechtswidrige Entscheidung vollstreckt werden?

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Die Karikatur ist Kunst – sie fällt unter den absoluten Schutz des Art. 5 Abs. 3 GG. Sie erfüllt keinen Straftatbestand – weder nach dem Wortlaut der §§ 86, 86a, 90a, 130, 185, 186, 187 StGB noch nach anderweitigen Normen. Weiterlesen

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„Die Karikatur ‚Beratungsgeheimnis‘ und die 77-jährige Verfassungswirklichkeit: Eine wortlautzentrierte Analyse der grundgesetzverpflichteten Richter.“

1. Die Karikatur: Text und Kontext

Die Karikatur zeigt den Text „Beratungsgeheimnis“ über dem Schriftzug „BONNER GRUND GESETZ“ und dem Namen „Grundrechtepartei“. Die Karikatur stellt die Frage: Gibt es ein Beratungsgeheimnis? Und: Wird es von den Richtern respektiert? Die Karikatur ist eine künstlerische Auseinandersetzung mit der Justiz. Sie suggeriert, dass das Beratungsgeheimnis nicht respektiert wird – oder dass es nur eine Fassade ist.

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Die Karikatur beschreibt keine Fiktion – sie beschreibt die 77-jährige Wirklichkeit.

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„Die Karikatur ‚Exekutivmonarchie‘ und der Fall Wegner: Eine wortlautzentrierte Analyse der politischen Machtspiele.“

1. Die Karikatur: Text und Kontext

Die Karikatur zeigt den Text „Exekutivmonarchie“ – eine Wortschöpfung, die die Machtkonzentration in der Exekutive kritisiert. Sie suggeriert, dass die Regierung (Exekutive) nicht demokratisch kontrolliert wird, sondern wie eine Monarchie herrscht.

Die Karikatur ist eine künstlerische Auseinandersetzung mit der Macht der Regierung. Sie stellt die Frage: Ist die Bundesrepublik eine Exekutivmonarchie?  Weiterlesen

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„Bienen auf dem Balkon: Ein Gerichtsurteil und die wortlautzentrierte Wahrheit über den bundesdeutschen Zustand.“

1. Die Prämisse: Ein Gericht verbietet Bienenkästen

Der FOCUS (10.07.2026) berichtet über ein Urteil des Landgerichts Köln: Wohnungseigentümer, die mehrere Bienenkästen auf ihrem Balkon aufgestellt hatten, wurden von einem Gericht dazu verurteilt, diese zu entfernen. Die Begründung: Die Bienenhaltung könne für andere Bewohner eine „erhebliche Beeinträchtigung“ darstellen und überschreite die „übliche Wohnnutzung“. Der Artikel zitiert Rechtsanwalt Tobias Klingelhöfer, der die Entscheidung als klare Grenze bewertet.

Die wortlautzentrierte Analyse fragt: Was sagt dieser Artikel über den bundesdeutschen Zustand aus? Die Antwort ist vernichtend: Weiterlesen

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„Die Karikatur ‚Kommando zurück!‘ – Eine wortlautzentrierte Analyse der Korruption und der verfassungswidrigen Justiz.“

1. Die Karikatur: Text und Kontext

Die Karikatur zeigt den BGH (Bundesgerichtshof) in Karlsruhe mit der Überschrift „Kommando zurück!“ und den Worten „GRUNDGESETZ 49 KORRUPTION“.

Die Karikatur ist eine künstlerische Auseinandersetzung mit der Justiz und der öffentlichen Gewalt. Sie stellt die Frage: Ist der BGH korrupt? Ist die Justiz ein Instrument der Macht – nicht des Rechts?

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Die Karikatur beschreibt keine Fiktion – sie beschreibt die 77-jährige Wirklichkeit. Weiterlesen

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„Der Bußgeldbescheid und die Nichtigkeit der Verfassung: Warum der Staat Kleinigkeiten verfolgt – aber den Verfassungsbruch belächelt – Eine wortlautzentrierte Analyse.“

1. Die Prämisse: Ein krasser Widerspruch

Die bundesdeutsche öffentliche Gewalt ignoriert seit 77 Jahren absolut gefasste Rechtsbefehle des Grundgesetzes – allen voran das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG), das absolute Kunstfreiheitsgrundrecht (Art. 5 Abs. 3 GG) und die Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG). Diese Verfassungsbrüche werden belächelt – sie werden als „akademische Spitzfindigkeit“ abgetan oder gar nicht erst zur Kenntnis genommen.

Gleichzeitig löst ein Verstoß gegen eine bußgeldbewährte Verkehrsvorschrift (z.B. 5 km/h zu schnell, falsches Parken) ein juristisches Drama aus: Bußgeldbescheide, Punkte in Flensburg, Fahrverbote, Gerichtsverfahren.

Die wortlautzentrierte Analyse fragt: Warum dieser krasse Widerspruch? Die Antwort ist ebenso einfach wie vernichtend: Die öffentliche Gewalt verfolgt das, was sie kontrollieren kann – und ignoriert das, was sie selbst binden würde. Weiterlesen

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„Der Revolver-Geschenk: Eine diplomatische Kuriosität und die wortlautzentrierte Wahrheit über die illegitime Bundesregierung.“

. Die Prämisse: Ein Revolver als Geschenk

Der SPIEGEL (10.07.2026) berichtet über eine kuriose Geschenkepisode beim NATO-Gipfel: Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan überreichte Bundeskanzler Friedrich Merz und anderen Regierungschefs personalisierte Revolver (Gümüşay 357 Magnum) samt Munition. Merz ließ den Revolver in der Botschaft zurück, um ihn ordnungsgemäß einführen und inventarisieren zu lassen. Der britische Premier Keir Starmer verzichtete ebenfalls auf die Einfuhr – die strengen britischen Waffengesetze hätten dies ohnehin verhindert.

Die wortlautzentrierte Analyse fragt: Muss man sich Sorgen um Merz oder andere Mitglieder der Bundesregierung machen? Die Antwort ist zweigeteilt: Nein – der Revolver ist ein diplomatisches Geschenk und keine Bedrohung. Ja – aber nicht wegen des Revolvers, sondern wegen der Illegitimität der gesamten Bundesregierung. Weiterlesen

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