1. Die Sachlage: Münchner Gleichstellungsstelle greift in Pappmaché-Puppen ein
Das Oktoberfest in München steht vor der Tür – und die Gleichstellungsstelle der Stadt hat sich der Pappmaché-Puppen am Teufelsrad angenommen. Die Puppen seien zu freizügig gekleidet, die Rocklänge sei zu kurz, eine Puppe trage keine Schuhe. Die Betreiberin wurde aufgefordert, die Puppen zu verändern – oder durch männliche Figuren zu ersetzen. [Quelle: Focus]
Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Sind die Pappmaché-Puppen Kunstwerke im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG – und ist der Eingriff der Gleichstellungsstelle verfassungswidrig?
Die Antwort ist: Die Puppen sind Kunstwerke – und der Eingriff der Gleichstellungsstelle ist verfassungswidrig. Weiterlesen