1. Die Sachlage: Ifo-Institut wirft der Bundesregierung Zweckentfremdung vor
Das Ifo-Institut hat der Bundesregierung vorgeworfen, Schulden, die über die Ausnahme der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben vorgesehen waren, zweckentfremdet zu haben. 38,5 Prozent der zusätzlichen Schulden – rund elf Milliarden Euro – seien nicht in zusätzliche Verteidigungsausgaben geflossen, sondern für andere Zwecke verwendet worden. Das Bundesfinanzministerium wies die Kritik zurück und warf dem Institut vor, falsche Maßstäbe anzulegen. [Quelle: t-online]
Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Ist diese Zweckentfremdung mit dem Grundgesetz vereinbar – insbesondere im Lichte der Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG)?
Die Antwort ist vernichtend: Die Zweckentfremdung ist ein Verstoß gegen die Verfassung. Sie zeigt, dass die Regierung raubt und plündert – ohne Skrupel. Weiterlesen