„Dem konnte ich nicht zustimmen, weil ich damit meinen Amtseid verletzt hätte“, so Lindner (FDP) nach seiner Entlassung als Bundesfinanzminister

Am 06.11.2024 warf der SPD Bundeskanzler Olaf Scholz den FDP Bundesfinanzminister Christian Lindner aus seinem Bundeskabinett, Lindner erklärte sich daraufhin wie folgt öffentlich vor der Presse:

Lindner auszugsweise hier wörtlich:

„Wir haben Vorschläge für eine Wirtschaftswende vorgelegt, um unser Land wieder auf Erfolgskurs zu bringen.(…) Diese Vorschläge wurden von SPD und Grünen nicht einmal als Beratungsgrundlage akzeptiert.

Stattdessen hat der Bundeskanzler seit heute Nachmittag ultimativ von mir verlangt, die Schuldenbremse des Grundgesetzes auszusetzen. Dem konnte ich nicht zustimmen, weil ich damit meinen Amtseid verletzt hätte. Deshalb hat der Bundeskanzler in der Sitzung des Koalitionsausschusses am heutigen Abend die Zusammenarbeit mit mir und der FDP aufgekündigt.“

„Wir haben als Freie Demokraten jetzt fast drei Jahre staatspolitische Verantwortung getragen. Wir haben klare Prinzipien und Überzeugungen, aber wir haben zugleich Kompromissbereitschaft gezeigt – bis an den Rand des Sinnvollen und Verantwortbaren.“

Lindner (FDP) will hier der bundesdeutschen Öffentlichkeit weiß machen, dass, wenn er dem Verlangen des Bundeskanzlers Scholz (SPD) die sog. im Bonner Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ausgesetzt hätte, er damit als Bundesfinanzminister seinen gemäß Art. 64 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 56 GG geleisteten Amtseid verletzt hätte. Weiterlesen

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verfassungs- und geschäftsordnungswidrige Verhinderung der Konstituierung des Thüringer Landtages am 26.09.2024 durch CDU, BSW, Die Linke und SPD, denn sie wollen verfassungswidrig einfach machen was sie wollen indem sie verfassungswidrig die freie Mandatsausübung missbrauchen

Am 26.09.2024 sollte sich der 8. Thüringer Landtag im Plenarsaal des Landtages in Erfurt nach der Landtagswahl am 01. September 2024 neu konstituieren. Weiterlesen

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Bonner Grundgesetz 75 Jahre am 23.05.2024 und trotzdem harrt es noch immer seiner wahren Erfüllung

Das Bonner Grundgesetz wurde am 23.05.1949 als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Kraft gesetzt und das Datum jährt sich am 23.05.2024 nun zum 75. Mal. Zum 75. Mal jährt sich auch die Tatsache, dass das Bonner Grundgesetz, trotzdem es seit dem 23.05.1949 die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ist, noch immer seiner wahren Erfüllung harrt. Weiterlesen

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Rassismus in der bundesdeutschen Polizei anstatt Polizei, dein Freund und Helfer und das seit 71 Jahren

Trotz Eidesleistung auf das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland hat es die bundesdeutsche Polizei seit inzwischen 71 Jahren nicht wirklich mit den auch für sie unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes. Der Leidtragende ist der Souverän in Gestalt aller bundesdeutschen BürgerInnen / GrundrechteträgerInnen. Weiterlesen

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Bremer Bürgerschaftswahl am 14.05.2023 wieder nichtig, weil das Bremische Landeswahlgesetz seit dem 23.05.1949 wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig ist

Trotz seit dem 23.05.1949 wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Bremischen Landeswahlgesetzes wurde am 15.05.2023 zum wiederholten Male in Bremen und Bremerhaven die Bürgerschaft gewählt, auch wenn diese Wahl wie alle anderen seit dem 23.05.1949 ungültig ist, das Wahlergebnis mithin nicht ist, die Mandate nicht grundgesetzkonform zustande gekommen sind, doch wen stört das in dieser seit in wenigen Tagen 74 Jahre alten Bundesrepublik Deutschland, obschon deren ranghöchste Rechtsnorm seit dem 23.05.1949 immer noch eben das Bonner Grundgesetz ist.

Alles das Wissenswerte liest sich bereits hier:

„Bonner Grundgesetz 74 Jahre am 23.05.2023 und trotzdem harrt es noch immer seiner wahren Erfüllung“

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 74 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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„Letzte Generation“ begeht vorsätzlich Straftaten um des Klimaschutzes willen, redet aber nicht die nachgewiesene Grundgesetzwidrigkeit der gesamten bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ein

Seit einigen Monaten sind Menschen in der Bundesrepublik Deutschland im öffentlichen Raum unterwegs und begehen unter Hinweis auf ihren selbsternannten Status, nämlich Klimaschutzaktivisten und somit Gutmenschen zu sein, als Mitglieder der sog. „Letzten Generation“ reihenweise Straftaten. Verfolgt werden diese Klimaschutzaktivisten bisher wegen Nötigung, Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Im Dezember 2022 wurde in Brandenburg der Verdacht geäußert, dass es sich bei der sog. „Letzten Generation“ eventuell bereits um die strafrechtlich relevante Bildung einer kriminellen Vereinigung handeln könnte. Weiterlesen

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„Letzte Generation“ hat ein Definitionsproblem was Folter von Gesetzes wegen anbelangt

Focus-online vermeldet am 31.03.2023 das Folgende:

„Immer wieder kommt es auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Autofahrern und Aktivisten. Um Klima-Kleber, die sich nicht auf der Straße fixiert haben, schnell zu entfernen, setzt die Polizei auch sogenannte Schmerzgriffe ein. Weiterlesen

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Letzte Generation glaubt an das Unmögliche, nämlich gegen grundgesetzwidrigen /-feindlichen bundesdeutschen Rechtsstaat strafrechtlich zu obsiegen mit Hilfe von Art. 20a GG

Unbestritten haben die Klimaschutzaktivisten derzeit ein die gesamte Menschheit auf diesem unserem Planeten existenziell betreffendes Anliegen, nämlich den menschgemachten Klimawandel zu thematisieren mit dem Ziel, dass die vereinbarten Pariser Klimaziele endlich bundes-, europa- und weltweit ausnahmslos in die Tat umgesetzt werden, um den Planet Erde auch zukünftig für die Menschheit lebensmöglich zu erhalten. Dass die Klimaschutzaktivisten inzwischen zu drastischen Mitteln greifen, um das alle Menschen weltweit existenziell betreffende 1,5° C Ziel ab sofort in die Tat umzusetzen, muss längst als verständlich angesehen werden, denn es läuft laut dem jüngsten IPCC – Bericht aus März 2023 dem Planet Erde die Zeit davon mit der Folge, dass es schon demnächst keine Möglichkeit der Umkehr mehr geben werden wird. Die Folgen für die Menschheit soll verheerend werden, auch wenn es keinen Weltuntergang geben werden wird. Weiterlesen

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Bischof Bode’s Rücktritt vom Osnabrücker Bischofsamt sollte Vorbild für die bundesdeutsche grundgesetzwidrig installierte und tätige öffentliche Gewalt sein

Bundesweit wird am 25.03.2023 das Folgende vermeldet:

„Der Osnabrücker katholische Bischof Franz-Josef Bode ist zurückgetreten. Der Amtsverzicht ist ein Novum im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in der Kirche. Der Papst nahm das Rücktrittsgesuch an, teilte der Vatikan mit.“

„Der Entschluss zu diesem Rücktritt ist in den letzten Monaten in mir gereift“, erklärte Bode in einer Stellungnahme, in der er mehrere Gründe für diesen Schritt anführte – allen voran eigene Fehler bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen.

„Insbesondere im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt durch Kleriker habe auch ich selbst lange Zeit eher die Täter und die Institution als die Betroffenen im Blick gehabt. Ich habe Fälle falsch eingeschätzt, häufig zögerlich gehandelt und manchmal falsche Entscheidungen getroffen“, sagte Bode. „Ich kann heute nur alle Betroffenen erneut um Verzeihung bitten.“ [Quelle: Tagesschau]

Aufgrund der Tatsache, dass das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem Inkrafttreten am 23.05.1949 noch immer seiner wahren Erfüllung harrt, vorsätzlich daran gehindert von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie der sog. etablierten politischen Parteien, darf der Rücktritt des Bischof Bode als Model angesehen werden für die 73 Jahre bundesdeutsche grundgesetzwidrige / -feindliche Ausübung politischer Macht und hoheitlicher Gewalt ausübenden sog. Mandats- und Amtsräger. Zurücktreten von ihren sich grundgesetzwidrig erschlichenen Mandaten und Ämtern z.B. bis zum 23.05.2023, dann könnte im Jahr 74 nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes dieses endlich seine wahre Erfüllung zugunsten des Souverän i.S.v. Art. 20 Abs. 2 GG entfalten.

Die Details lesen sich hier.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes  im Jahr 73 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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um das Einhalten der Pariser Klimaziele zu kämpfen entbindet nicht die Klimaaktivisten davon, die Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes von Gesetzgeber, vollziehender und rechtsprechender Gewalt einzufordern

Am 21.03.2023 vermeldet t-online groß und breit:

„Die Klimaschutzaktivistin von Fridays for Future, Luisa Neubauer, bescheinigt Verkehrsminister Volker Wissing Versagen im Kampf gegen die Erderwärmung. Sie fordert den FDP-Politiker auf, zurückzutreten. Im vergangenen Jahr sei deutlich geworden, dass Wissing „wohldokumentierte Arbeitsverweigerung“ betreibe, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Weiterlesen

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mit Art. 20a Grundgesetz wedelnde selbsternannte Klimaaktivisten der sog. „Letzten Generation“ verkennen den 73jährigen grundgesetzfeindlichen /-widrigen bundesdeutschen Rechtsstaat

Auf ihren orangenen Plakaten steht in weißen Großbuchstaben geschrieben: „ART. 20A GG = LEBEN SCHÜTZEN„.

Im Art. 20a des Bonner Grundgesetzes heißt es: Weiterlesen

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Letzte Generation Aktivisten lassen sich von grundgesetzfeindlicher /-ferner bundesdeutscher vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt hoheitlich reglementieren und verurteilen, skurriler geht es kaum

Am 20.03.2023 vermeldet t-online:

„Letzte Generation“-Aktivistinnen wehren sich gegen Strafe

Zwei Aktivistinnen der „Letzten Generation“ haben gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen Widerspruch eingelegt. Ihnen wird gemeinschaftliche Sachbeschädigung vorgeworfen, heißt es in einer Pressemitteilung der Hamburger Staatsanwaltschaft. Insgesamt belaufe sich die Geldstrafe auf 1.200 Euro pro Person.“

„Die Frauen haben unabhängig voneinander Widerspruch eingelegt. Beide Prozesse starten am Montag vor dem Amtsgericht Hamburg.“ Weiterlesen

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