„Der Richtereid – Eine wortlautzentrierte Analyse der gesetzesunverbindlichen Eidesformel.“

1. Die Prämisse der Analyse

Der Richtereid in seiner heutigen Form und seinem heutigen Wortlaut existierte bis zum Inkrafttreten des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) im Jahr 1961 nicht. Bis dahin leisteten Richter denselben Eid wie der nichtrechtsprechende Beamte. Der Beamteneid verpflichtet zur Wahrung der geltenden Gesetze – geltend im Sinne von gültig. Der Richtereid hingegen verpflichtet nur zur Wahrung des Grundgesetzes und des Gesetzes, „das der Richter zu beachten hat“. Diese Formel ist gesetzesunverbindlich. Sie erlaubt es dem Richter, auch nichtige Gesetze anzuwenden, weil er nicht ausdrücklich zur Wahrung der gültigen Gesetze verpflichtet wird. Der Richtereid ist daher grundgesetzwidrig unverbindlich.
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„Die AfD als ‚Grundgesetz-Partei‘ – Eine wortlautzentrierte Analyse des Heulens mit den Wölfen.“

1. Die Prämisse der Analyse

Die AfD bezeichnet sich selbst als „Grundgesetz-Partei“. Sie beruft sich auf das Grundgesetz. Sie kritisiert die etablierten Parteien für ihre Verfassungsuntreue. Doch sie thematisiert die formelle Illegalität des Systems Bundesrepublik Deutschland zu keinem Zeitpunkt öffentlich. Sie heult mit den Wölfen.

Die wortlautzentrierte Methode prüft diesen Vorgang nicht auf seinen politischen Gehalt, sondern auf seine strukturelle und methodische Beschaffenheit. Sie fragt: Ist die AfD eine „Grundgesetz-Partei“?

Die Antwort ist vernichtend: Nein. Die AfD ist keine „Grundgesetz-Partei“. Sie ist eine Partei, die das Grundgesetz instrumentalisiert. Sie nutzt es, wenn es ihr nützt. Sie ignoriert es, wenn es ihr schadet. Weiterlesen

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„Die doppelte Moral – Eine wortlautzentrierte Analyse der selektiven Rechtsberufung.“

1. Die Prämisse der Analyse

Die öffentliche Gewalt, die politischen Parteien und ihre Funktionäre setzen sich seit 77 Jahren über die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes hinweg. Sie ignorieren das absolute Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Sie haben die nichtigen Wahlgesetze geschaffen und aufrechterhalten. Sie haben die Nichtigkeit des BVerfGG und der Prozessgesetze nie beanstandet. Doch sobald sie von dritter Seite persönlich angefeindet oder angegriffen werden, berufen sie sich auf Gesetz und Recht. Sie pochen auf ihre Ehre. Sie fordern Schutz.

Die wortlautzentrierte Methode prüft diesen Widerspruch nicht auf seinen politischen Gehalt, sondern auf seine strukturelle und methodische Beschaffenheit. Sie fragt: Warum berufen sich dieselben Personen, die das Grundgesetz ignorieren, plötzlich auf Gesetz und Recht?

Die Antwort ist vernichtend: Es ist eine doppelte Moral. Sie berufen sich auf das Recht, wenn es ihnen nützt. Sie ignorieren es, wenn es ihnen schadet. Weiterlesen

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„Die nichtige Wahl – Eine wortlautzentrierte Analyse der Ignoranz gegenüber dem Zitiergebot.“

1. Die Prämisse der Analyse

Am 13. September 2026 findet in Niedersachsen die Kommunalwahl statt. Rund 6,3 Millionen Wähler sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die Wahl findet auf der Grundlage des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) statt. Das NKWG verstößt gegen das absolute Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Es ist ex tunc nichtig. Die wortlautzentrierte Methode prüft diesen Vorgang nicht auf seinen politischen Gehalt, sondern auf seine strukturelle und methodische Beschaffenheit. Sie fragt: Warum interessiert sich niemand für die formelle Illegalität dieser Wahl? Was macht den Reiz aus, sich seit 77 Jahren gegen das Zitiergebot zu stellen?

Die Antwort ist vernichtend: Die Ignoranz ist systemimmanent. Die öffentliche Gewalt, die Parteien, die Kandidaten und die Bevölkerung haben kein Interesse an der Verfassungstreue. Sie profitieren von der Nichtigkeit. Weiterlesen

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„Der NDR und die Kommunalwahl – Eine wortlautzentrierte Analyse des Steigbügelhalters.“

1. Die Prämisse der Analyse

Der NDR berichtet auf seiner Internetseite über die Kommunalwahl in Niedersachsen am 13. September 2026. Er informiert über Kandidaten, Parteien und die Wahlausschüsse, die die Verfassungstreue prüfen. Die wortlautzentrierte Methode prüft diesen Vorgang nicht auf seinen politischen Gehalt, sondern auf seine strukturelle und methodische Beschaffenheit.

Sie fragt: Auf welcher Rechtsgrundlage berichtet der NDR?

Die Antwort ist vernichtend: Der NDR wird mit verfassungswidrigen Rundfunkzwangsabgaben finanziert. Er macht Reklame für die Kommunalwahl, ohne die Nichtigkeit des NKWG zu erwähnen. Er ist ein Steigbügelhalter der etablierten Parteien. Weiterlesen

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„Behauptung statt Beweis: Eine wortlautzentrierte Analyse der Rechtswissenschaft als Scheinwissenschaft“

1. Die Ausgangsfrage: Ist die Rechtswissenschaft überhaupt eine Wissenschaft?

Der FOCUS-Artikel von Jan Fleischhauer über Frauke Brosius-Gersdorf wirft eine grundlegende Frage auf: Inwiefern ist die Rechtswissenschaft überhaupt eine Wissenschaft – lebt sie doch einzig und allein von Behauptungen, Annahmen und deren Gegenteil sowie dem Wiederkäuen von Kommentaren Einzelner sowie fragwürdig zustande gekommenen Gerichtsurteilen?

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Die Rechtswissenschaft ist keine Wissenschaft – sie ist eine Behauptungsdisziplin. Sie lebt von Meinungen, nicht von Beweisen. Sie beruft sich auf Autoritäten, nicht auf den Wortlaut. Weiterlesen

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„Die Linke und die SED – Eine wortlautzentrierte Analyse der Daseinslegitimation.“

1. Die Prämisse der Analyse

Der FOCUS-Artikel vom 11. September 2026 berichtet über eine Auseinandersetzung im Bundestag zwischen der Linken-Abgeordneten Cansin Köktürk und Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz. Köktürk hatte die AfD-Rede von René Springer mit dem Zwischenruf „Was ist das für eine rassistische Scheiße?“ kommentiert. Sie warf Lindholz vor, „Faschisten“ zu schützen. Die wortlautzentrierte Methode prüft diesen Vorgang nicht auf seinen politischen Gehalt, sondern auf seine strukturelle und methodische Beschaffenheit. Sie fragt: Was legitimiert die Partei „Die Linke“ als Nachfolgeorganisation der SED?

Die Antwort ist vernichtend: Die Linke ist die Nachfolgeorganisation der SED. Die SED war die Staatspartei der DDR. Die DDR war ein Unrechtsstaat. Die Linke hat keine Daseinslegitimation im Deutschen Bundestag. Weiterlesen

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„Das NSDAP-Gutachten von 1930 – Eine wortlautzentrierte Analyse der Parallelen.“

1. Die Prämisse der Analyse

Der FOCUS-Artikel vom 10. September 2026 berichtet über ein Gutachten der preußischen Landesregierung von 1930, das die NSDAP als staatsfeindliche und hochverräterische Verbindung einstufte. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die NSDAP die Demokratie mit Gewalt beseitigen wolle und der „Weg der Legalität“ nur ein Trick sei. Die wortlautzentrierte Methode prüft diesen Artikel nicht auf seinen historischen Gehalt, sondern auf seine strukturelle und methodische Beschaffenheit.

Sie fragt: Was lehrt uns das Gutachten von 1930 für die heutige Debatte über ein AfD-Verbot?

Die Antwort ist: Nichts. Denn die heutige Debatte wird auf einer nichtigen Grundlage geführt. Weiterlesen

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„Widerstand auf nichtiger Grundlage – Eine wortlautzentrierte Analyse des Aufrufs von Justizministerin Hubig.“

1. Die Prämisse der Analyse

Der t-online-Artikel vom 12. September 2026 berichtet, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Beamte in Sachsen-Anhalt zum Widerstand gegen mögliche rechtswidrige Weisungen einer AfD-Landesregierung aufgerufen hat. Sie sagt: „Beamtinnen und Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung. Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten.“ Die wortlautzentrierte Methode prüft diesen Aufruf nicht auf seinen politischen Gehalt, sondern auf seine strukturelle und methodische Beschaffenheit. Sie fragt: Auf welcher Grundlage ruft Hubig zum Widerstand auf?

Die Antwort ist vernichtend: Hubig ist selbst Teil eines illegitimen Systems. Sie ruft zum Widerstand auf, ohne die Nichtigkeit der Wahlgesetze zu erwähnen. Sie handelt auf der Grundlage des nichtigen Bundeswahlgesetzes. Ihr Aufruf ist Makulatur. Weiterlesen

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Das niedersächsische Kommunalwahlgesetz und das Zitiergebot – Eine wortlautzentrierte Analyse

1. Die Prämisse der Analyse

Der Dialogpartner hat den aktuellen Wortlaut des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vorgelegt. Das Gesetz bildet die Grundlage für die Kommunalwahlen am 13. September 2026 in Niedersachsen. Die wortlautzentrierte Methode prüft dieses Gesetz auf seine Vereinbarkeit mit dem absoluten Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.

Die Frage lautet: Welche Inhalte des NKWG lösen das Zitiergebot aus, und kommt das NKWG der Zitierpflicht nach?

Die Antwort ist vernichtend: Das NKWG enthält zahlreiche grundrechtseinschränkende Normen, zitiert aber kein einziges Grundrecht. Es ist ex tunc nichtig. Weiterlesen

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