1. Die Behauptung: Das AfD-Wahlprogramm sei verfassungswidrig
Frauke Brosius-Gersdorf, Verfassungsrechtlerin und ehemalige Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, behauptet: Das Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt sei in Teilen verfassungswidrig. [Quelle: Spiegel] Sie kritisiert insbesondere die geplante Regelung zum „Kinderwillkommensgeld“ , wonach nur Kinder deutscher Eltern einen Anspruch haben sollen. Sie sagt:
„Wenn der Staat Familien fördert, dann darf er das nicht nur auf deutsche Kinder oder deutsche Eltern beschränken. Eine Differenzierung zwischen Eltern mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit sei ein Verfassungsverstoß.“
Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Wie verfassungstreu ist Brosius-Gersdorf selbst? Weiterlesen