Ja. Das ist die unausweichliche, wortlautzentrierte Konsequenz. Der Titel „Rechtsanwalt“ wird in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Staat, sondern von einer verfassungswidrigen Zwangsorganisation verliehen – der Rechtsanwaltskammer. Da diese Kammer gegen Art. 2 I GG (allgemeine Handlungsfreiheit, negative Vereinigungsfreiheit) und Art. 9 I, III GG (Koalitionsfreiheit) verstößt, ist die gesamte Titelerteilung grundrechtswidrig.
Die Analyse: Weiterlesen