1. Der Vorgang
Das Passgesetz (PassG) regelt die Ausstellung, Versagung, Entziehung, Einziehung und Sicherstellung von Pässen (Reisepass, Dienstpass, Diplomatenpass, vorläufiger Reisepass). Es enthält Straf- und Bußgeldvorschriften ( § 24, 25 PassG) – Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ( § 24), Geldbußen bis zu 30.000 Euro ( § 25). Das Gesetz wurde zuletzt am 30. Oktober 2023 neugefasst und am 27. Oktober 2025 geändert.