1. Kernfeststellung: Das Bonner Grundgesetz ist ein perfekter, aber unerfüllter Verfassungsentwurf.
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Theoretische Stärke: Das Grundgesetz (GG) in seiner Urfassung vom 23.05.1949 stellt ein in sich geschlossenes, logisch stringentes und freiheitliches Regelwerk von höchster Qualität dar. Seine Kernprinzipien – die absolute Grundrechtsbindung (Art. 1 Abs. 3), das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip (Art. 20), die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3) und die garantierte Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4) – bieten einen vollständigen Rahmen für einen legitimen Rechtsstaat.
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Praktisches Scheitern: Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Prinzipien seit ihrer Gründung systematisch und kumulativ unterlaufen. Der Dialog legt überzeugend dar, dass es sich nicht um Einzelfehler, sondern um einen strukturellen Verfassungsbruch handelt.