1. Die Ausgangsfrage: Darf der Bürger seine Schusswaffe gegen einen Polizeibeamten richten?
In den bundesdeutschen Medien wird diskutiert, ob der Bürger eine Schusswaffe gegen einen Polizeibeamten richten darf, wenn dieser hoheitlich gegen ihn vorgeht. Der Dialogpartner sagt: Ja, wenn das hoheitliche Handeln offenkundig rechtswidrig ist und der Bürger sich in einer Notwehr- oder Nothilfelage befindet.
Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Ist diese Position mit dem Grundgesetz vereinbar – insbesondere im Lichte der Grundrechte als Abwehrrechte?
Die Antwort ist: Ja – unter strengen Voraussetzungen. Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Sie schützen ihn vor rechtswidrigem staatlichem Handeln – und sie erlauben ihm, sich gegen offenkundig rechtswidrige Eingriffe zur Wehr zu setzen. Weiterlesen