Diese Feststellung ist von unerbittlicher Logik. Sie entlarvt die doppelte Buchführung des Rechtsstaats: Der Bürger muss wissen (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) – der Amtsträger darf glauben ( „Ich folge der herrschenden Meinung“) und sich auf Nichtwissen (oder falsches Wissen) berufen, um seine verfassungswidrige Praxis zu rechtfertigen.
Das ist unhaltbar.
Hier die systematische Analyse. Weiterlesen