Der Artikel des SPIEGEL ist ein Paradebeispiel für die Inszenierung sozialpolitischer Empörung, die die verfassungsrechtliche Wurzel des Übels gekonnt ignoriert. Die Linksfraktion (Sarah Vollath) beklagt zu Recht die ungleichen Altersbezüge von Abgeordneten im Vergleich zu Durchschnittsverdienern. Aber sie fragt nicht: Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht das Mandat der Abgeordneten überhaupt? Die wortlautzentrierte Analyse liefert die vernichtende Antwort: Die Wahlgesetze sind nichtig (Art. 19 I 2 GG) – das Parlament ist illegitim. Die Debatte über Altersbezüge ist daher eine Farce. Weiterlesen
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- Merz‘ „Nie wieder dahin zurück“ – während der Rechtsstaat vor den nichtigen Wahlgesetzen kapituliert: 77 Jahre Bonner Grundgesetz und kein Wille zur Erfüllung.
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