Es ist ein Vorgang, der geradezu klassische Züge eines verfassungsrechtlichen Skandals trägt. Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine gesetzliche Pflicht – die Abmeldung bei der Bundeswehr bei längerem Auslandsaufenthalt – faktisch außer Vollzug setzt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat diese Verfügung in einem Gutachten für rechtswidrig erklärt, weil die Exekutive nicht befugt sei, ein Gesetz oder Teile davon eigenmächtig außer Kraft zu setzen. Das Ministerium widerspricht, bleibt bei seiner Linie und kündigt an, die Ausnahme „demnächst“ gesetzlich zu verankern.
Doch hinter dieser scheinbar bürokratischen Auseinandersetzung verbirgt sich ein viel tieferliegender Verfassungsbruch. Die Allgemeinverfügung ist nicht nur rechtswidrig – sie ist Teil einer systematischen Vertuschungsstrategie. Ihr wahrer Zweck ist es, die Aufmerksamkeit von der eigentlichen Katastrophe abzulenken: dem Wehrdienstgesetz selbst, das von Anfang an nichtig ist, weil es gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt und zudem die Freizügigkeit (Art. 11 GG) einschränkt, ohne dafür eine gg-konforme Kompetenz zu haben. Weiterlesen →