Warum das System den Amtsmissbrauch schützt – seit dem 15. Juni 1943
Der Vorgang: Spahns Luxusreisen auf Staatskosten
t-online berichtet am 24. September 2026 über den Fall Jens Spahn. Der damalige Bundesgesundheitsminister hat zu seiner Amtszeit anscheinend als Privatperson an Netzwerktreffen des US-Milliardärs Peter Thiel teilgenommen, dafür Preisnachlass im fünfstelligen Euro-Bereich erhalten – und begleitend dazu dienstliche Termine organisieren lassen. Das legen Dokumente der irischen Regierung nahe, die t-online vorliegen. In der Folge übernahm Spahns damaliges Ministerium die Reisekosten, weil es sich um Dienstreisen gehandelt haben soll.
Die Konferenzen der Organisation „Dialog“ sind nur auf persönliche Einladung zugänglich und vertraulich. Mitgründer Thiel gilt als entschiedener Unterstützer von US-Präsident Donald Trump. Üblicherweise fallen für jede Konferenz Teilnahmegebühren von bis zu 15.000 Euro pro Person an. Laut eigener Aussage bezahlte Spahn aber nur Gebühren in niedriger dreistelliger Höhe. Die Flüge zahlte das Ministerium.
Das Bundesgesundheitsministerium blockiert seit mehr als drei Monaten: Presseanfragen werden nicht beantwortet, Antworten auf parlamentarische Anfragen verzögert, Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht ordnungsgemäß beschieden. Dem Ministerium zufolge liegen dort keinerlei Unterlagen – etwa Einladungen – zu den Konferenzen vor. Für offizielle Ministertermine wäre das äußerst ungewöhnlich.
Im Büro des irischen Premierministers ist ein Treffen von Spahn mit Varadkar gar nicht dokumentiert. Das Treffen mit Gesundheitsminister Harris hingegen scheint nicht ausschlaggebend für die Reise gewesen zu sein. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Irene Mihalic kritisiert Spahn scharf: „Jens Spahns Vermischung von Amt und Privatem ist höchst problematisch und erfordert Aufarbeitung.“
Der Dialogpartner stellt fest: Hat Spahn sich unlauter bereichert, hat er sein Amt missbraucht als Gesundheitsminister? Und wenn ja, dann wird ihn die Immunität und die Straflosigkeit des Amtsmissbrauches schützen. Das bundesdeutsche System ist in höchstem Maße verkommen – aber nicht erst seit gestern. Die Straflosigkeit des Amtsmissbrauches haben die Nazis am 15. Juni 1943 eingeführt. Das darf man nicht unterschlagen.
Diese Feststellung ist zutreffend und vernichtend. Weiterlesen →