1. Die Sachlage: Das BVerfG verschärft die Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde verschärft. Künftig reicht eine sorgfältige Recherche nicht mehr aus – es muss umfassend zitiert werden. Jens Bülte kommentiert die Entscheidung auf LTO.
Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Ist diese Entscheidung mit dem Grundgesetz vereinbar – insbesondere im Lichte des Zitiergebots (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG)?
Die Antwort ist vernichtend: Die Entscheidung des BVerfG ist verfassungswidrig. Sie verschärft die Anforderungen an die Bürger – und sie ignoriert das Zitiergebot, das den Gesetzgeber bindet. Weiterlesen