1. Die Prämisse der Analyse
Der FOCUS-Artikel vom 23. August 2026 zitiert den AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla, der die Briefwahl infrage stellt und ihre Abschaffung fordert. Chrupalla begründet dies mit angeblichen Fällen von Wahlmanipulation in Pflegeheimen, bei denen „der Stift geführt worden sei“, und mit mangelnder Transparenz bei der Aufbewahrung der Wahlunterlagen.
Die wortlautzentrierte Methode prüft diese Forderung am Maßstab des klaren Wortlauts des Grundgesetzes und der einfachgesetzlichen Ausgestaltung des Wahlrechts. Sie fragt: Ist die Briefwahl verfassungskonform?
Die Antwort ist: Ja. Die Briefwahl ist eine zulässige Ausgestaltung des Wahlrechts. Sie ist verfassungsrechtlich geboten, um allen Bürgern die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. Die Forderung von Chrupalla ist verfassungsrechtlich unbegründet. Weiterlesen