Die Bundestagspolizei: Eine verfassungswidrige Grauzone
Der Deutsche Bundestag unterhält mit der „Polizei beim Deutschen Bundestag“ (BTPol) eine eigene Polizeitruppe von etwa 200 Beamten. Die offizielle Rechtsgrundlage (Art. 40 II GG) und die einfachen Gesetze (BPolBG, BBG) sind bei genauer wortlautzentrierter Prüfung unzureichend – die Eingriffsbefugnisse der Bundestagspolizei entbehren einer gesetzlichen Grundlage, wie sie Art. 19 I GG (Zitiergebot) für Grundrechtseingriffe zwingend vorschreibt. Weiterlesen