1. Die Prämisse: Kommentare prägen die Verfassungswirklichkeit
Die Auslegung des Grundgesetzes wird maßgeblich durch Kommentare beeinflusst. Die wortlautzentrierte Methode verlangt: Nur der Wortlaut zählt – nicht die Meinung der Kommentatoren. Dennoch ist die Frage berechtigt: Wer kommentiert das Grundgesetz – und mit welchem Ziel?
Die Analyse der Kommentare von Kurt-Georg Wernicke (Bonner Kommentar) und Dr. Hermann von Mangoldt (GG-Kommentar) sowie Maunz/Dürig zeigt einen grundlegenden Unterschied in der Methode und der Verfassungstreue. Weiterlesen