Am Vormittag des 27.12.2024 verkündet der lediglich sogenannte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine von Grundgesetzes wegen denn auch grundgesetzlich unwirksame Entscheidung, den nämlich von Grundgesetzes wegen nur nominell existierenden deutschen Bundestag aufgelöst zu haben:
Warum nun handelt es sich bei Frank-Walter Steinmeier nur um einen sog. Bundespräsidenten? Die Frage beantwortet das Bonner Grundgesetz vom 23.05.1949 und zwar im Art. 54 GG. Im Abs. 1 heißt es dort: „Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt.“ Im Abs. 3 heißt es dann bezüglich derjenigen Personen, die den Bundespräsidenten wählen ausnahmslos: „Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.“ Im Abs. 7 des Art. 54 GG heißt es dann der guten Ordnung halber noch: „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Weiterlesen