1. Die Prämisse der Analyse
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der AfD, hält im Bundestag eine Rede zum Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland. Er zitiert Art. 5 Abs. 1 GG: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“ Er beklagt, dass dieses Grundrecht durch Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen, Zwangsgelder und Strafen ausgehöhlt werde. Er vergleicht die Situation mit „afrikanischen Despoten“ und kritisiert das „Politkartell“ sowie den „regierungsnahen medienfaktischen Staatsfunk“. [Quelle: Rede-Transkript]
Die wortlautzentrierte Methode prüft Brandners Rede nicht auf ihren politischen Gehalt, sondern auf ihre formelle und methodische Vereinbarkeit mit dem Wortlaut des Grundgesetzes. Die Antwort ist vernichtend: Weiterlesen →