1. Die Prämisse: Was ist die Grundnorm?
Hans Kelsen (1881-1973) – österreichischer Rechtstheoretiker, Begründer der Reinen Rechtslehre – formulierte das Konzept der Grundnorm (Grundnorm): Eine vorausgesetzte, höchste Norm, die nicht von einer höheren Autorität gesetzt sein kann, sondern als logische Voraussetzung jeder Rechtsordnung anerkannt werden muss.
Kelsen (Reine Rechtslehre, S. 197):
„Die Suche nach dem Geltungsgrund einer Norm kann nicht, wie die Suche nach der Ursache einer Wirkung, ins Endlose gehen. Sie muß bei einer Norm enden, die als letzte, höchste vorausgesetzt wird. Als höchste Norm muß sie vorausgesetzt sein, da sie nicht von einer Autorität gesetzt sein kann, deren Kompetenz auf einer noch höheren Norm beruhen müßte. Eine solche als höchste vorausgesetzte Norm wird hier als Grundnorm bezeichnet.“
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