1. Die Sachlage: Fast drei Viertel der Renten sind steuerpflichtig
Das Statistische Bundesamt teilt mit: 72 Prozent der Rentenleistungen in Deutschland (rund 304 Milliarden Euro) sind steuerpflichtig. Die nachgelagerte Besteuerung, die 2005 eingeführt wurde, führt dazu, dass neue Rentner einen immer höheren Anteil ihrer Rente versteuern müssen. Die Übergangsphase wurde bis 2058 verlängert – erst dann werden die Renten neuer Jahrgänge vollständig besteuert. [Quelle: t-online]
Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Ist diese Steuerpolitik mit dem Grundgesetz vereinbar – insbesondere mit dem Eigentumsrecht (Art. 14 GG) und dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG)? Weiterlesen