1. Der Fall: Eine Falschaussage beim BR
Der FOCUS (08.07.2026) berichtet über einen Eklat beim Bayerischen Rundfunk (BR). Die ARD-Journalistin Anja Kohl behauptete im „Sonntags-Stammtisch“, die AfD habe sich nicht von Angriffen auf Journalisten distanziert. Tatsächlich hatte AfD-Chefin Weidel die Übergriffe scharf verurteilt – und die Gewalt ging von linken Gegendemonstranten gegen Journalisten konservativer Medien aus. Kohl verbreitete damit eine Falschaussage.
Der BR verteidigte sich in einer Stellungnahme mit den Worten:
„Anja Kohl hat sich als freie Journalistin geäußert.“
Die Kolumnistin des FOCUS kommentiert:
„Um keine Zweifel aufkommen zu lassen: Journalisten sind völlig frei, Ereignisse einzuordnen und zu bewerten. Aber journalistische Freiheit schließt das Verbreiten von ‚Fake News‘ nicht ein. Faktenwidrige Behauptungen gehören zweifellos auch nicht zum Grundversorgungsauftrag des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks, auch nicht in Bayern.“
Diese Aussage ist politisch-moralisch richtig. Die wortlautzentrierte Analyse fragt jedoch: Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk überhaupt? Die Antwort ist vernichtend. Weiterlesen





