1. Die Sachlage: Verspätete Vereidigung aus Kostengründen
Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) plant, die neuen Minister (Carsten Linnemann, Steffen Bilger, Nina Warken) zwar vom Bundespräsidenten ernennen zu lassen, die Vereidigung aber erst nach der Sommerpause durchzuführen. Begründung: Kostengründe. Es sei nicht verständlich, „wenn wir 630 Abgeordnete aus den Ferien nach Berlin zurückbeordern müssten“, sagte Merz.
Staatsrechtler Joachim Wieland (Speyer) stellt fest:
„Der Zeitplan der Bundesregierung verstößt gegen die Verfassung.“
Art. 64 GG lautet:
„Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.“
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Die verspätete Vereidigung ist ein Verstoß gegen Art. 64 GG – und sie ist ein Beweis dafür, dass der Amtseid für die öffentliche Gewalt keine Bedeutung mehr hat. Weiterlesen →