1. Die Prämisse: Die Menschenwürde als Rechtsbefehl an den Staat
Die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) ist kein Recht des Bürgers – sie ist ein Rechtsbefehl an den Staat. Sie verpflichtet die öffentliche Gewalt, die Würde des Bürgers zu achten und zu schützen. Der Bürger ist der Grundrechteträger – die öffentliche Gewalt ist der Grundrechtsverpflichtete.
Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Die öffentliche Gewalt hat keine Grundrechte. Sie ist nicht Trägerin der Menschenwürde, nicht Trägerin des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG). Sie ist ausschließlich verpflichtet, die Rechte des Bürgers zu achten. Weiterlesen →