Ein allgemeinverständlicher Blogartikel über Eigentum, Enteignung und die Grenzen der Politik
Der Vorgang
Die Partei „Die Linke“ – ehemals SED der DDR – hat in Berlin Wahlkampf mit einem großen Versprechen gemacht: der Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen. Rund 220.000 Wohnungen großer privater Wohnungsunternehmen sollen in Gemeineigentum überführt werden. Die Wahl wurde damit quasi gewonnen. [Quelle: Focus]
Doch jetzt, nach dem Wahlsieg, wird die entscheidende Frage diskutiert: Ist eine solche Vergesellschaftung überhaupt rechtlich möglich? Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis sieht für das Vorhaben kaum Chancen. Er sagt: „Aus meiner Sicht scheitert eine Vergesellschaftung an der Verhältnismäßigkeit.“
Der Vonovia-Chef Luka Mucic stellt klar: „Vergesellschaftung schafft keine einzige neue Wohnung.“ Haus & Grund warnt vor einem Vertrauensverlust bei Investoren. Das ifo Institut sieht einen Zusammenhang zwischen dem Berliner Mietendeckel, der Vergesellschaftungsdebatte und einem Rückgang von Neubau und Sanierungen. Der Immobilienmarktexperte Michael Voigtländer warnt: „Wenn die Pläne der Linken und der Initiative umgesetzt werden und die Unternehmen nur zu einem Teil des Marktwertes entschädigt werden, resultiert daraus ein großer Vertrauensschaden.“
Die Bundesregierung hat angekündigt, eine bundesrechtliche Regelung zu prüfen. Bundeskanzler Friedrich Merz bekräftigte: „Wir werden mit einem Gesetz klarstellen, dass das nicht kommt.“
Was das Grundgesetz wirklich sagt
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