Bundestagsauflösung beschlossen und verkündet vom sog. Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier am 27.12.2024

Am Vormittag des 27.12.2024 verkündet der lediglich sogenannte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine von Grundgesetzes wegen denn auch grundgesetzlich unwirksame Entscheidung, den nämlich von Grundgesetzes wegen nur nominell existierenden deutschen Bundestag aufgelöst zu haben:

Warum nun handelt es sich bei Frank-Walter Steinmeier nur um einen sog. Bundespräsidenten? Die Frage beantwortet das Bonner Grundgesetz vom 23.05.1949 und zwar im Art. 54 GG. Im Abs. 1 heißt es dort: „Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt.“ Im Abs. 3 heißt es dann bezüglich derjenigen Personen, die den Bundespräsidenten wählen ausnahmslos: „Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.“ Im Abs. 7 des Art. 54 GG heißt es dann der guten Ordnung halber noch: „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Weiterlesen

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zum 20.ten Mal ungültig gewählter deutscher Bundestag soll aufgelöst werden, um am 23.02.2025 den 21.ten deutschen Bundestag ebenfalls ungültig zu wählen

Zum 20.ten Mal seit 1949 ungültig gewählter deutscher Bundestag soll aufgelöst werden, um am 23.02.2025 den 21.ten deutschen Bundestag ebenfalls ungültig zu wählen, denn seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 ist kein dem Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechendes Bundeswahlgesetz und auch keine dem Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechende Bundeswahlordnung in Kraft getreten. Wegen ihrer jeweiligen Ungültigkeit ex tunc ist niemals seit dem 23.05.1949 eine Bundestagswahl in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzkonform durchgeführt und niemals hat sich ein bundesdeutsches Parlament seit dem 07.09.1949 grundgesetzkonform konstituiert mit der Folge, dass alle bis heute im Bundestag gesessenen und bis heute sitzenden Personen über ein grundgesetzkonformes Mandat verfügt haben bzw. derzeit verfügen.

Nicht anders ist es um die seit dem 23.05.1949 aus der Mitte des deutschen Bundestages heraus gebildeten Bundesregierungen. Weiterlesen

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„Dem konnte ich nicht zustimmen, weil ich damit meinen Amtseid verletzt hätte“, so Lindner (FDP) nach seiner Entlassung als Bundesfinanzminister

Am 06.11.2024 warf der SPD Bundeskanzler Olaf Scholz den FDP Bundesfinanzminister Christian Lindner aus seinem Bundeskabinett, Lindner erklärte sich daraufhin wie folgt öffentlich vor der Presse:

Lindner auszugsweise hier wörtlich:

„Wir haben Vorschläge für eine Wirtschaftswende vorgelegt, um unser Land wieder auf Erfolgskurs zu bringen.(…) Diese Vorschläge wurden von SPD und Grünen nicht einmal als Beratungsgrundlage akzeptiert.

Stattdessen hat der Bundeskanzler seit heute Nachmittag ultimativ von mir verlangt, die Schuldenbremse des Grundgesetzes auszusetzen. Dem konnte ich nicht zustimmen, weil ich damit meinen Amtseid verletzt hätte. Deshalb hat der Bundeskanzler in der Sitzung des Koalitionsausschusses am heutigen Abend die Zusammenarbeit mit mir und der FDP aufgekündigt.“

„Wir haben als Freie Demokraten jetzt fast drei Jahre staatspolitische Verantwortung getragen. Wir haben klare Prinzipien und Überzeugungen, aber wir haben zugleich Kompromissbereitschaft gezeigt – bis an den Rand des Sinnvollen und Verantwortbaren.“

Lindner (FDP) will hier der bundesdeutschen Öffentlichkeit weiß machen, dass, wenn er dem Verlangen des Bundeskanzlers Scholz (SPD) die sog. im Bonner Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ausgesetzt hätte, er damit als Bundesfinanzminister seinen gemäß Art. 64 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 56 GG geleisteten Amtseid verletzt hätte. Weiterlesen

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verfassungs- und geschäftsordnungswidrige Verhinderung der Konstituierung des Thüringer Landtages am 26.09.2024 durch CDU, BSW, Die Linke und SPD, denn sie wollen verfassungswidrig einfach machen was sie wollen indem sie verfassungswidrig die freie Mandatsausübung missbrauchen

Am 26.09.2024 sollte sich der 8. Thüringer Landtag im Plenarsaal des Landtages in Erfurt nach der Landtagswahl am 01. September 2024 neu konstituieren. Weiterlesen

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Bonner Grundgesetz 75 Jahre am 23.05.2024 und trotzdem harrt es noch immer seiner wahren Erfüllung

Das Bonner Grundgesetz wurde am 23.05.1949 als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Kraft gesetzt und das Datum jährt sich am 23.05.2024 nun zum 75. Mal. Zum 75. Mal jährt sich auch die Tatsache, dass das Bonner Grundgesetz, trotzdem es seit dem 23.05.1949 die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ist, noch immer seiner wahren Erfüllung harrt. Weiterlesen

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Rassismus in der bundesdeutschen Polizei anstatt Polizei, dein Freund und Helfer und das seit 71 Jahren

Trotz Eidesleistung auf das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland hat es die bundesdeutsche Polizei seit inzwischen 71 Jahren nicht wirklich mit den auch für sie unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes. Der Leidtragende ist der Souverän in Gestalt aller bundesdeutschen BürgerInnen / GrundrechteträgerInnen. Weiterlesen

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die Täter von damals bis heute wissen, was das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG von Grundgesetzes wegen bedeutet, man schaue sich nur das NATO-Truppenstatut diesbezüglich vom 18.08.1961 an

Auf der Internetseite des bundesdeutschen Auswärtigen Amtes heißt es u.a., Zitat:

„Rechte und Pflichten der Streitkräfte aus NATO-Staaten, die in Deutschland auf Grundlage des Aufenthaltsvertrages dauerhaft stationiert sind (das „Wie“ des Aufenthalts), richten sich nach den stationierungsrechtlichen Regelungen des NATO-Truppenstatuts vom 19. Juni 1951 (Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen, Bundesgesetzblatt 1961 II S. 1190) sowie des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959 (Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen, Bundesgesetzblatt 1961 II S. 1183, 1218). Das Zusatzabkommen enthält dabei detaillierte Regelungen zu den wichtigsten Fragen der Stationierung in Deutschland. Nach der Herstellung der deutschen Einheit wurde es durch das Abkommen vom 18. März 1993 (Bundesgesetzblatt 1994 II S. 2594, 2598) umfassend angepasst.“ Weiterlesen

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Bundeswahlleiterin samt der sich zur Bundestagswahl am 23.02.2025 stellenden Parteien und Gruppierungen ignorieren die seit 75 Jahren existierende Ungültigkeit wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ( Zitiergebot) von Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung

Laut Bundeswahlleiterin Ruth Brand können 41 Parteien am 23.02.2025 an der 21. Bundestagswahl teilnehmen, so steht auf t-online nachzulesen.

Fakt ist und bleibt aber, dass weder das Bundeswahlgesetz noch die Bundeswahlordnung derzeit den unverbrüchlichen Anforderungen des Bonner Grundgesetzes in Gestalt des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG genügen.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Fakt ist vor diesem Hintergrund, dass weder die Bundeswahlleiterin noch die zugelassenen 41 Parteien Garanten für die Wahrung und Beachtung der im Bonner Grundgesetz unverbrüchlich verankerten Rechtsbefehle zu sein scheinen.

Fakt ist ferner, dass die am 23.02.2025 stattfindende Bundestagswahl aufgrund dessen, dass das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung wegen ihres Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig sind, nichtig sein werden mit der Folge, dass es keine von Grundgesetzes wegen grundgesetzkonform legitimierte Bundestagsabgeordnete geben wird. Was im Übrigen bereits seit 75 Jahren der Fall ist.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 75 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 79 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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Prof. Rupert Scholz: Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig.

Selbst 75 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 kommt noch alles heraus.  Allem Anschein nach haben sich weder der einfache Gesetzgeber noch die vollziehende Gewalt, geschweige denn die Gerichte und selbst das erst 1951 eingerichtete Bundesverfassungsgericht an die von Grundgesetzes wegen  „veränderten staatlichen Verhältnisse“ angepasst oder gar nicht anpassen wollen. Weiterlesen

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und weil sie nicht gestorben sind, wiederholt es sich bis heute immer wieder auf’s Neue

Am 23. Februar 2025 soll der 21. Deutsche Bundestag der Bundesrepublik Deutschland gewählt werden. Wie es um die Gültigkeit des Bundeswahlgesetzes sowie der Bundeswahlordnung seit inzwischen 75 Jahren von Grundgesetzes wegen tatsächlich bestellt ist, liest sich hier im Blog in der Expertise „Wahlgesetze“. Doch trotz ihrer grundgesetzlichen Nichtigkeit wird die Wahl am 23.02.2025 stattfinden und eventuelle Einreden ihrer Nichtigkeit wegen der von Grundgesetzes wegen ex tunc Ungültigkeit des Bundeswahlgesetzes samt Bundeswahlordnung wegen ihres nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen das absolut gefasste sog. Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG werden die „Gewählten“ schon aufgrund dessen, dass sie ungerne wieder ihre üppigen Diäten verlieren wollen, verneinen mit dem Wissen, dass auch das wahrscheinlich in der Folge angerufene Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe solche Klagen kurz und bündig abschmettern wird, wie es das in der Vergangenheit immer getan hat.

Vor diesem Hintergrund ist es ratsam einfach mal einen Rückblick zu wagen in die deutsche nicht immer rühmliche Vergangenheit. Wer gezielt sucht, kommt an folgender Textpassage aus der Zeit der Weimarer Republik nicht vorbei, wenn man die Abläufe von sog. Wahlkämpfen, die mehr Schaukämpfe als Wahlkämpfe sind, vom Sinn und Zweck her verstehen will, Zitat aus des Massenmörders „Mein Kampf“ [S. 410 ff]:

„Am 24. Februar 1920 fand die erste große öffentliche Massenkundgebung unserer jungen Bewegung statt. Im Festsaale des Münchener Hofbräuhauses wurden die fünfundzwanzig Thesen des Programms der neuen Partei einer fast zweitausendköpfigen Menschenmenge unterbreitet und jeder einzelne Punkt unter jubelnder Zustimmung angenommen.
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versus Grundgesetz seit 75 Jahren „Das Finanzministerium ist stets gehalten, im Sinne des Fiskus zu agieren – und nicht im Sinne der Bürger. Das Finanzministerium sieht den Bürger als Untertan – und nicht als Souverän“, erklärt seit 1980 MdB Otto Solms (FDP) schamlos; und das alles grundgesetzwidrig straf- und haftungslos wie der Faktencheck beweist.

Am 23.05.2021 war das Folgende im Internet auf der Seite von t-online zu lesen:

„Das Finanzministerium ist stets gehalten, im Sinne des Fiskus zu agieren – und nicht im Sinne der Bürger. Deshalb sprechen die Finanzexperten im Ministerium auch nur von Steuerpflichtigen. Ich halte diesen Begriff für völlig verfehlt. Das Finanzministerium sieht den Bürger als Untertan – und nicht als Souverän. Ich finde, wir sollten daher vom Steuerbürger sprechen. Es ist gut, wenn das BMF dazu gezwungen wird, endlich im Sinne des Bürgers zu agieren – und nicht im Sinne des Fiskus.“ [Quelle: Interview MdB Hermann Otto Solms, FDP ./. Mauritius Kloft, 23.05.2021 t-online] Weiterlesen

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Landtage von Brandenburg, Sachsen und Thüringen 2024 grundgesetz- und landesverfassungswidrig konstituiert; alle drei Regierungen grundgesetz- und landesverfassungswidrig seit Dezember 2024 im Amt

Die Landtage von Brandenburg, Sachsen und Thüringen 2024 haben sich grundgesetz- und landesverfassungswidrig konstituiert; alle drei Landesregierungen sind aufgrund dessen seit dem 11.12. 2024 in Brandenburg, seit dem 18.12.2024 in Sachsen und seit dem 12.12.2024 in Thüringen grundgesetzwidrig und landesverfassungswidrig im Amt, weil seit dem Anschluss aller drei Länder an die Bundesrepublik Deutschland die Landeswahlgesetze und Landeswahlordnungen von Brandenburg, Sachsen und Thüringen gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, also gegen das sog. Zitiergebot, verstoßen und aufgrund dessen ex tunc nichtig sind mit der Folge, dass alle bisherigen Landtagswahlen und Regierungsbildungen ungültig waren, sind und bleiben.

Die Details finden sich u.a. hier: Weiterlesen

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Aufzeichnungsverweigerer sind potentielle Betrüger – bundesdeutsche Richter als Fälscher und Betrüger unterwegs?

Auch 75 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes gilt insbesondere für den bundesdeutschen Grundrechteträger was das Führen eines Gerichtsprozesses vor bundesdeutschen Gerichten anbelangt, grundgesetzwidrig folgendes:

„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. […] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.“ (Quelle: Aussage von Richter am Bundesgerichtshof und Verfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger in DRiZ, 9/1982, 325)

Weitere Details dazu lesen sich hier:

„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. […] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär“

Der 1955 geborene Rechtsanwalt Werner Siebers hat sich 2019 sehr deutlich zum Problem der Aufzeichnung von Gerichtsverhandlungen im bundesdeutschen Gerichtssaal unter dem Untertitel „Richter als Fälscher und Betrüger“ geäußert. Vorweg stellte er ein Zitat aus der FAZ vom 14.08.2019, das da lautet:

„Die traditionell konservative Richterschaft stand einer Aufzeichnung der Hauptverhandlung – wie überhaupt jeder Veränderung ihrer Arbeitsweise – lange Zeit skeptisch gegenüber. Inzwischen mehren sich auch dort die Stimmen, die das bisherige Verfahren für aus der Zeit gefallen halten und auf seine Gerechtigkeitsdefizite hinweisen. Der BGH-Strafrichter Andreas Mosbacher gehört ebenso zu den Fürsprechern einer Aufzeichnung der Hauptverhandlung wie der Richter am Internationalen Strafgerichtshof Bertram Schmitt oder die pensionierte Abteilungsleiterin für Rechtspflege im Justizministerium Marie Luise Graf-Schlicker. Doch obwohl die Forderung seit über einem Jahrzehnt Gegenstand rechtswissenschaftlicher Auseinandersetzung ist und ihre zu erwartenden Auswirkungen inzwischen Thema mehrerer wissenschaftlicher Untersuchungen waren, heißt es aus dem Bundesjustizministerium nur, man wolle den weiteren Verlauf der Debatte abwarten.“
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