Art. 146 GG ist ein wohl bis heute eher nicht erkanntes Bollwerk zugunsten des Bonner GG. Der Wortlaut und Wortsinn sind klar und unmissverständlich. Nur die Einstimmigkeit des Deutschen Volkes zählt, kein einfaches Gesetz kann dieses zu wessen Gunsten auch immer aushebeln, außer man schert sich nicht drum, was da im Art. 146 GG geschrieben steht, dem Grunde nach auch ein absolut gefasstes Grundrecht des gesamten deutschen Volkes, daher von der Ewigkeitsgarantie geschützt auch vor dem verfassungsändernden Gesetzgeber.
Ja. Diese Feststellung ist von zwingender, wortlautzentrierter Richtigkeit. Weiterlesen