Liste mit 200 Namen von der Bundesregierung bezahlten Journalisten kursiert in Berlin; ist die sog. vierte Gewalt käuflich?

Am 09.03.2023 heißt es bei t-online auszugsweise:

„In Berlin kursiert in diesen Tagen eine Liste. Sie ist 30 Seiten lang, veröffentlicht wurde sie von der Bundesregierung. Von „Journalist 1“ bis „Journalist 200″ ist darin sauber tabellarisch aufgezählt, wer für welche Dienstleistung wie viel Geld von der Bundesregierung gezahlt bekam. Mal geht es um die Redigatur von Texten, mal um Moderationen. t-online enthüllte zum Teil, wer sich hinter den Nummern 1 bis 200 verbirgt.“

Zur vierten Gewalt informiert die Bundeszentrale für politische Bildung wie folgt:

„Oft hört oder liest man den Begriff „Vierte Gewalt“, wenn es um Journalisten und ihre Arbeit geht. Gemeint ist damit, dass wichtige Medien wie Zeitungen, Fernsehen, Radio und Internet einerseits über das Handeln des Staates und seiner Institutionen informieren sollen. Andererseits aber kontrollieren die Medien durch ihre Berichterstattung auch das staatliche Handeln. Sie informieren, geben kritische Kommentare und regen dazu an, sich mit dem staatlichen Handeln auseinanderzusetzen. Diese Kontrolle der Regierenden durch die freien Medien ist ein wesentlicher Grundzug von demokratischen Gesellschaften.

Aber warum spricht man von der „vierten“ Gewalt? Als der französische Philosoph Montesquieu vor mehr als 200 Jahren über die staatliche Gewalt nachdachte, erkannte er dort drei Gewalten: Exekutive (das ist die „ausführende Gewalt“, die Verwaltung), Legislative (das ist die gesetzgebende Gewalt, also das Parlament) und Judikative (das ist die rechtsprechende Gewalt, also die Justiz). Diese drei Gewalten sollten sich in einem demokratischen Staat gegenseitig kontrollieren.

Einen solchen staatlichen Auftrag haben die Medien nicht. Sie werden dennoch oft als „Vierte Gewalt“ bezeichnet, weil sie einen so starken kontrollierenden Einfluss auf das politische Geschehen nehmen. Gerade weil sie so viel Einfluss haben, müssen sie aber auch verantwortungsvoll damit umgehen. Faire Berichterstattung und ehrliche Information, die sich der Wahrheit verpflichtet fühlt, sind Voraussetzungen dafür, dass die Medien ihrer Rolle als „Vierte Gewalt“ auch gerecht werden können.“

Da beantwortet sich wohl die Frage „warum lassen die bundesdeutschen Medien / Journalist*innen das Thema „Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes – Fehlanzeige –“ seit dem 23.05.1949, dem Tag des Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland gänzlich unangetastet, obwohl die Fakten diesbezüglich auf dem Tisch liegen und erdrückend sind“, quasi von selbst, denn dessen Brot ich ess‘, dessen Lied ich sind oder Die Hand die mich füttert, wird nicht gebissen.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 73/74 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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