Im Focus-online heißt es am 08.03.2023 auszugsweise:
„Im Februar 2023 gab es dann für einige Wahlsieger der Berlin-Wahl von 2021 eine Watschn von den Berliner Bürgern: Sie wählten unter anderem zehn Bezirksbürgermeister und Stadträte, die 2021 gewählt wurden ab. Für die Abgewählten gibt es aber einen starken Trost.
Weil die zehn Politiker von SPD, Linken und Grünen 2021 zu Beamten ernannt wurden, bekommen sie weiterhin Geld. Bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2026 kassieren sie mindestens 9142 Euro/brutto im Monat – also bis etwa 330.000 Euro Kopf. Auf den Steuerzahler kommt somit eine zusätzliche Belastung von fünf Millionen Euro zu – obwohl die Politiker gar nicht mehr im Amt sind.“
Man möge sich als Bürger*innen dieses Landes erinnern, die sog. Nachwahl in Berlin am 12.02.2023 war nötig geworden, weil die eigentliche Berlin-Wahl gerichtlich für ungültig erklärt worden war. Das die Berlin-Wahl am 26.09.2021 nicht gültig sein konnte, pfiffen schon am Abend des 26.09.2021 die Spatzen vom Dach, doch bis zum Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes wurde so getan in Berlin, als wenn gültig gewählt worden sei.
Am 12.02.2023, am Nachwahltag in Berlin, beschrieb Focus-online die Gründe für die Nachwahl folgendermaßen:
„Doch warum wurde die Wahl eigentlich für ungültig erklärt? Während des chaotischen Wahltags kam es zu einer Serie von Pannen. Es wurden große Mängel sowohl bei der Wahlvorbereitung, als auch beim Ablauf festgestellt, weshalb das Verfassungsgericht schlussendlich als einzige Lösung die Wiederholung der Stimmabgabe sah, um einen „verfassungskonformen Zustand“ wiederherzustellen. Beispielsweise kam es nach 18 Uhr noch zu langen Warteschlangen an den Wahllokalen, obwohl die Lokale bereits geschlossen sein sollten.“
Fakt ist, dass in Berlin weder am 26.09.2021 noch am 12.02.2023 oder wann sonst in der Vergangenheit zurück bis zum 23.05.1949 sowohl in der Bundesrepublik Deutschland irgendwo sowie in Berlin bis heute einmal gültig gewählt worden ist, denn seit dem 23.05.1949 sind alle bundesdeutschen Wahlgesetze im Bund, den Ländern und Kommunen wegen des Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig mit der Folge, dass alle Wahlen ungültig waren, sind und bleiben mit der weiteren Folge, dass alle Mandate nicht sind. Einer der größten Etikettenschwindel dieser Bundesrepublik Deutschland.
Geht man vom sog. Verursacherprinzip aus, haben alle diejenigen, die diese ungültigen Wahlen bis heute formell ausgerichtet und somit auch zu verantworten haben, die Folgen auch in Gestalt der Kosten zu tragen. Doch dank der „granitenen dummen“ Bevölkerung und des bald 74 Jahre grundgesetzwidrig / -fern etablierten bundesdeutschen Staatsgebildes, üben die per ungültigen Wahlgesetzen de facto nicht gewählten Mandats- und Amtsträger ihr Mandat / Amt aus und lassen sich auf Kosten der „granitenen dummen“ Bevölkerung mehr als fürstlich aus den Steuerkassen bezahlen.
Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.
Jeder Bundesbürger hat zu wissen, dass de facto die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 73/74 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.