sog. letzte Generation hat es nicht wirklich mit dem bundesdeutschen Rechtsstaat, sonst würde man längst die bundesdeutsche öffentliche Gewalt wegen deren Grundgesetzfeindlichkeit attackieren

SPIEGEL-online titelt am 04.03.2023:

„Wie Aktivisten der  »Letzten Generation« die Richter herausfordern

Fast jeden Tag stehen Aktivistinnen und Aktivisten der »Letzten Generation« vor Gericht. Sie wollen die Prozesse als politische Bühne nutzen. Die Justiz reagiert mit bürokratischer Routine.“

Klingt alles sehr löblich, was diese selbsternannte letzte Generation sich auf die Fahnen geschrieben hat in der Zeit des sich wohl mehr und mehr beschleunigenden Klimawandels. Das Mittel des „zivilen Ungehorsams“ um des Klimas und der Natur willen ist von Grundgesetzes wegen legitim eingedenk des Zitates des Dr. Gustav Heinemann (Bundespräsident 1969-1974):

„Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates“. Nicht der Bürger steht im Gehorsamverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, das sie demokratische Rechte missachtet.

Was mag sich derselbe Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann wohl gedacht haben, als er am 25. Nov. 1970 zur Wirkweise des Bonner Grundgesetzes im Geleitwort zur ersten Textausgabe des Bonner Grundgesetzes seitens der Bundeszentrale für politische Bildung sich wie folgt geäußert hat:

“Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert.”

“Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.”

Vor diesen Hintergrund ist es jedoch auch im demnächst 74 Jahr nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland für die selbsternannten Aktivisten letzte Generation zuvörderst angezeigt, sich zu vergewissern, ob denn auch diejenigen, die in der Bundesrepublik Deutschland sich von Seiten des Souverän legitimiert sehen, dieses denn auch wirklich sind. Sind die bundesdeutschen Gesetze und Rechtsverordnungen jemals seit dem 23.05.1949 grundgesetzkonform zustande gekommen / erlassen worden? Sind die dafür von Grundgesetzes wegen einzig und allein zuständigen Institutionen mit von Grundgesetzes wegen grundgesetzkonformen Mitteln und Wegen personell besetzt worden? Sind diejenigen, die sich nach dem 23.05.1949 bundesweit als Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie kommunale Gemeinderäte, Stadträte und Kreistagsmitglieder betiteln lassen, grundgesetzkonform gewählt worden? Sind alle diejenigen, die öffentliche Ämter bekleiden, grundgesetzkonform ins Amt gekommen? Das gilt auch für alle, die sich nach dem 23.05.1949 in der Bundesrepublik Deutschland als Robenträger in allen bundesdeutschen Gerichten tummeln und behaupten Recht zu sprechen.

Fakt ist, dass kein grundgesetzkonformes Wahlgesetz in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 existiert. Alle verstoßen gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und sind somit ex tunc ungültig mit der Folge, dass alle Wahlen bis heute ungültig waren, sind und bleiben mit der weiteren Folge, dass alle Ergebnisse dieser ungültigen Wahlen nichtig sind.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Jeder Bundesbürger hat zu wissen, dass de facto  die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Fakt ist daraufhin auch, dass auf der Basis ungültiger Gesetzes wohl kaum rechtsverbindliche Verwaltungsakte von Seiten der vollziehenden Gewalt erlassen werden können sowie die rechtsprechende Gewalt dementsprechend auch keine rechtsverbindlichen Gerichtsentscheidungen erlassen und / oder Urteile sprechen kann.

„Ziviler Ungehorsam“ um des Klimas und der Natur wegen der selbsternannten letzten Generation trifft hier auf eine grundgesetzfeindlich / -fern installierte bundesdeutsche öffentliche Gewalt mit der Folge, dass der aus Gründen des jedem einzelnen Menschen auf diesem Planeten innewohnenden Naturrechtes auf Überleben „zivilen Ungehorsam“ leistenden Aktivisten Uniform- und Robenträger der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt nicht nur gegenüberstehen, sondern die auch straflos amtsmissbräuchlich den sowohl von Grundgesetzes als auch des Naturrechtes legitimierten „zivilen Ungehorsam“ grundgesetzwidrig unter Anwendung schmerzhaftester psychischer und physischer Gewalt samt stunden-, tage-, wochen- und monatelangem Freiheitsentzug zu brechen gewillt sind. Hinzu kommt das Durchgreifen auf die finanziellen Mittel der Organisation, in dem die einzelnen Aktivisten zu Geldbußen, Geldstrafen und zum Bezahlen der Kosten für Polizeieinsätze gezwungen werden. Das Prinzip heißt grundgesetzwidrig aus den Grundrechteträger*innen „Menschen minderen Rechts zu machen“ und ihnen „den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten“ zu bereiten.

Wie dumm muss man da eigentlich sein, um sich da nicht auch gegen die offensichtlichen Grundgesetzfeinde im Inneren der Bundesrepublik Deutschland endlich auch zur Wehr zu setzen oder ist die sog. letzte Generation selbst auch grundgesetzfeindlich gesinnt und reklamiert deshalb nicht die Grundgesetztreue auf Seiten aller politischen Parteien so wie der gesamten bundesdeutschen öffentlichen Gewalt?

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 73 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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