am 28.02.1933, heute vor 90 Jahren, bis auf weiteres werden die Grundrechte außer Kraft gesetzt

Reichsgesetzblatt 1933 Nr. 17 Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat. Vom 28. Februar 1933Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat. Vom 28. Februar 1933.

Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte folgendes verordnet:

§ 1 Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reichs werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und… [Volltext -pdf]

 

Unter dem 11.08.1950 steht in den Kabinettsprotokollen der Regierung Adenauer folgendes nachzulesen:

“Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden. 

Verfassungsfeindlicher geht es wohl kaum, gilt es doch zu bedenken, dass die Länderinnenminister ebenso wie der Bundesinnenminister auch als der sog. Verfassungsminister tituliert wird, denn es obliegt jeweils seinem Hause, den Schutz der Verfassung des Bundes und der Länder zu gewährleisten.

Die Länderinnenministerkonferenz der Bundesländer repräsentierten zum fraglichen Zeitpunkt 1950 folgende Personen:

SH – Paul Pagel 5. Sep. 1950
Nds – Richard Borowski 9. Juni 1948
NRW – Karl Arnold 27.07.1950
HB – Adolf Ehlers 02.02.1948
He – Heinrich Zinnkann 07. 01. 1947
Bay – Willi Ankermüller 21.09.1947
RP – Peter Altmeier 20. 10. 1949
BW – Alfred Schühley 23.01.1948
BW – Fritz Ulrich 16.12.1946
BW – Viktor Renner 13.08.1948
SA – Johannes Hoffmann 20.12.1947

Bisherige Recherchen ergeben keine konkreten Anhaltspunkte für eventuelle nationalsozialistische Belastungen dieses Personenkreises, um so gravierender ist deren einmütige Erklärung zu den auch sie besonders seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes bindenden Grundrechten gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 2 GG.

Inzwischen steht fest, dass sich bis heute die Grundrechtefeindlichkeit quasi durch sämtliche Bereiche der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt zieht. Konsequent wird sich dort der gegen sie gerichteten Bindewirkung der Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gemäß Art. 1 Abs. 3 GG gewehrt. Um sich dieser absoluten Bindewirkung erfolgreich gegenüber dem einzelnen Grundrechtsträger zu entziehen, setzen die handelnden Amtsträger in der Mehrzahl der Fälle ihren grundgesetzwidrigen Willen skrupellos in die Tat um und scheuen sich nicht auch schwerste Straftaten zu begehen, um ihre grundgesetzwidrigen Absichten in Gestalt von nichtigen / ungültigen Verwaltungsakten durchzusetzen.

Die Täter von damals bis heute wissen demnach genauestens, was man nach dem 23.5.1949 alles tat aber auch nicht tat, um der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des Bonner Grundgesetzes seine wahre Erfüllung zu verwehren, um auf diese Weise die gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltendes Recht gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte samt sämtlicher unverbrüchlicher ranghöchsten Rechtsbefehle faktisch leerlaufen zu lassen.

Dieselben Täter wissen aber auch, dass ihre Mandate infolge von BGG wegen ungültiger Wahlgesetze [die Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„]und Ämter infolge von BGG wegen ebenso ungültiger Ernennungen / Bestallungen seit 73 Jahren allesamt nicht grundgesetzkonform erlangt worden sind mit der von BGG wegen einzigen Folge, dass seit 73 Jahren de facto alle einfachen Gesetze und Rechtsverordnungen sowie alle Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen in der Bundesrepublik Deutschland ungültig bzw. nichtig sind, denn ohne den ununterbrochenen Legitimationszusammenhang auf der unverbrüchlichen Basis des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland  bleibt sämtliches Handeln des sog. bundesdeutschen Gesetzgebers, der sog.  vollziehenden und sog. rechtsprechenden Gewalt nichts weiter als ein grundgesetzwidriges Schauspiel frei nach Der Hauptmann von Köpenick und Des Kaisers neue Kleider„.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 73 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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