anstatt das Grundgesetzdenkmal in Berlin zu beschmieren, sollten die letzte Generation Aktivisten sich intensiv mit dem Inhalt des Bonner Grundgesetzes befassen

Laut bundesdeutscher Medien haben Aktivisten der sog. letzten Generation am 04.03.2023 in Berlin durch Schmierereien vor dem Bundestag von sich reden gemacht:

„Klimaschutz-Aktivisten haben unweit des Bundestags ein Denkmal beschmiert. Die Gruppe Letzte Generation teilte am Samstag mit, mehrere ihrer Unterstützer hätten die Glasskulptur „Grundgesetz 49“ vor dem Jakob-Kaiser-Haus „in Erdöl getränkt“. „

Anstatt sich am Bonner Grundgesetz öffentlich zu vergreifen, sollten die Figuren der sog. letzten Generation sich mit dem Wortlaut und Wortsinn des Bonner Grundgesetzes als seit dem 23.05.1949 immerhin die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland befassen und sodann den bundesdeutschen Rechtsstaat formell und materiell auf die unbedingte Einhaltung aller unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes von Seiten aller bundesdeutschen politischen Parteien sowie des Gesetzgebers, der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt in allen Details rückwirkend seit dem 23.05.1949 überprüfen, um dann selbst die folgende hiesige Feststellung selbst erkannt zu haben:

In der Bundesrepublik Deutschland wird quasi seit dem 23.05.1949 bundesweit auf kommunaler, Landes- und Bundesebene von Amts wegen  aufgrund der vorsätzlichen Ungültigkeit aller bundesdeutschen Wahlgesetze wegen deren nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (dem sog. namentlichen Zitiergebot grundrechtseinschränkender Gesetzesvorschriften im jeweiligen Gesetz) durch Täuschung, nämlich über die grundgesetzlichen Konformität aller bundesdeutschen Wahlgesetze, bewirkt, dass die bundesdeutschen Wähler/innen de facto seit dem 23.05.1949 überall in der Bundesrepublik Deutschland ungültig wählten und über den heutigen Tag hinaus wählen, denn auf der Basis ungültiger Wahlgesetze abgegebene Stimmen sind und bleiben ungültig, das sog. Wahlergebnis ist und bleibt nichtig.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Jeder Bundesbürger hat zu wissen, dass de facto  die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 73 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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