Am 07.01.2023 schrieb Jan Fleischhauer im FOCUS-online provozierend:
„Zahlen, zahlen, zahlen, aber alles ist kaputt: Wir sollten in den Steuer-Streik treten
Wo ist das ganze Geld hin, das der deutsche Staat seinen Bürgern abnimmt?
Ich will gar nicht widersprechen. Ich habe nur eine Frage: Wo ist das ganze Geld hin, das der deutsche Staat seinen Bürgern abnimmt? Die Steuereinnahmen beliefen sich 2022 auf über 880 Milliarden Euro, mehr als ursprünglich erwartet. Das ist in etwa so viel, wie von den 192 Ländern der Welt die unteren 90 zusammengenommen er- wirtschaften.“
Noch am selben Tag erhielt Jan Fleischhauer diesbezüglich die folgende mail:
„Sehr geehrter Herr Fleischhauer,
Sie schrieben am 07.01.2023 im Focus:
„Wo ist das ganze Geld hin, das der deutsche Staat seinen Bürgern abnimmt?
Ich will gar nicht widersprechen. Ich habe nur eine Frage: Wo ist das ganze Geld hin, das der deutsche Staat seinen Bürgern abnimmt? Die Steuereinnahmen beliefen sich 2022 auf über 880 Milliarden Euro, mehr als ursprünglich erwartet. Das ist in etwa so viel, wie von den 192 Ländern der Welt die unteren 90 zusammengenommen erwirtschaften.“
Suchen Sie wirklich nach der Antwort oder kennen Sie diese gar vielleicht längst oder was ist Ihre Intention?
Der Unterzeichnende nennt Ihnen mal eine Quelle, aus der Sie Wissen schöpfen könnten, wenn Sie wollen und / oder es Ihre kostbare Zeit erlaubt:
„grundrechte-netzwerk.de“
Im Mai 2023 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der am 24.05.1949 etablierten Bundesrepublik Deutschland. Fakt ist, dass der Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes bis heute seiner wahren Erfüllung harrt. Es waren damals die falschen Personen, wenn man es am Inhalt und Wortlaut sowie der damit einhergehenden Wirkweise des Bonner Grundgesetzes bemisst, die wollten nichts neues, die wollten dem Grunde nach weiter so wie gehabt nur leiser aber dafür um so effektiver die eigene Bevölkerung berauben und ausplündern. Im ZEIT Archiv finden sich dazu einige sehr aufschlussreiche Artikel was das systematische Rauben und Plündern zugunsten des Staates anbelangt.
Das vorsätzliche Überheben von Steuern, Gebühren und anderer Abgaben zugunsten einer öffentliche Kasse ist gemäß § 353 Abs. 1 StGB ausdrücklich nicht strafbar. Der bis zum 15.06.1943 im Strafgesetzbuch existierende Straftatbestand des Amtsmissbrauches ist bis heute nicht wieder in das bundesdeutsche StGB zurückgekehrt. Und gemäß bundesdeutscher geübter Rechtsprechung können auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen vollstreckt werden.
Und gerade mit Blick auf die am 12.02.2023 in Berlin zu wiederholende Wahl ist zu bemerken, dass das Berliner Wahlgesetz ebenso wie alle anderen bundesdeutschen Wahlgesetze wegen ihres nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig sind und bleiben mit der Folge, dass auf der Basis ungültiger Wahlgesetze keine gültigen Wahlergebnisse existieren mit der weiteren Folge, dass die Mandate allesamt gewillkürt sind. Die weiteren daraus zu ziehenden Schlüsse überlässt der Unterzeichnende da mal Ihnen.
Gerne dürfen Sie sich an den Unterzeichnenden wenden, so Sie mehr Details erfahren wollen.“