Wir sollten in den Steuer-Streik treten, regt der Focus Kolumnist Jan Fleischhauer vollmundig am 07.01.2023 im Focus öffentlich an

„Wir sollten in den Steuer-Streik treten“. Am 07.01.2023 schrieb dieses der Focus-Kolumnist Jan Fleischhauer in seiner Kolumne. 880 Milliarden Euro würde der Staat von den Bürgern erlangt haben, die Summe entspreche etwa derselben Summe, die die letzten 90 Staaten der insgesamt 192 Staaten dieser Welt zusammen jährlich erwirtschaften würden.

Zum Ende seines Kolumnetexte schreibt Fleischhauer schließlich dieses:

„Ich habe einen Vorschlag. Wir treten in den Steuerstreik. Und zwar so lange, bis uns jemand sagt, warum Deutschland in einem Zustand ist, der eher an ein Dritte-Welt-Land als an eine Industrienation erinnert, obwohl die Steuereinnahmen seit Jahren von einem Rekordwert zum nächsten eilen. Fridays for Finance – vielleicht bekommen wir dann ja eine Erklärung.“

Auffällig ist, dass Fleischhauer in seinem Text nicht ein einziges Mal die Frage nach der grundgesetzlichen Rechtmäßigkeit dieser gigantischen Summe von 880 Milliarden Euro staatliche Jahreseinnahmen aus des Bürgers Taschen stellt. Fleischhauer fragt lediglich fortlaufend, wo diese 880 Milliarden Euro hin sind, geblieben sind, was damit alles wohl finanziert sein mag, denn er will erkannt haben, dass trotz des Zahlens der Bürger alles kaputt ist in diesem unserem Staate Bundesrepublik Deutschland.

Sogar einen Vergleich mit der allseits bekannten Verbrecherorganisation Mafia scheut Fleischhauer nicht, Zitat:

„Wer bei der Mafia seinen Obolus entrichtet, bekommt immerhin den Schutz, der ihm versprochen wurde.“

Wer nun aber gehofft hat, dass Fleischhauer endlich ins bundesdeutsche Eingemachte vordringt und das Zustandekommen der 880 Milliarden Euro im Detail zu hinterfragen begonnen hätte, der ist enttäuscht. Fleischhauer beschäftigt sich einzig und allein mit dem wohin aber nicht mit dem auf welche Weise eigentlich woher und ob das denn überhaupt rechtens sein kann im seit dem 23.05.1949 existierenden bundesdeutschen auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes stehenden Rechtsstaates. Fleischhauer erhielt bezüglich dessen am 07.01.2023 eine Fakten enthaltende informelle mail.

Am 11.01.2023 erhielt Fleischhauer diese Folgemail:

„Sehr geehrter Herr Fleischhauer,

die u.a. mail scheint nicht dazu angetan gewesen zu sein, Ihr besonderes journalistisches Interesse geweckt zu haben. Vielleicht ändern das die folgenden Zitate:

1. Die fehlenden Rückgriffsmöglichkeiten auf den einzelnen Finanzbeamten – seinen sie strafrechtlicher oder haftungsrechtlicher Art – sind vollkommen nachrangig. ( Dr. Martin Friedenberger, Finanzbeamter im BMF, Januar 2012 )
2. Finanzbeamte, die im Veranlagungsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzen, begehen keine Rechtsbeugung. ( BGH 1972 )
3. Auch Finanzbeamte im Einspruchsverfahren begehen keine Rechtsbeugung, wenn sie bewusst die Steuern falsch festsetzen. Zwar hat sich der Finanzbeamte an das Recht zu halten, ohne das dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist. ( OLG Celle 1986 )
4. Als treue Diener eines demokratischen Systems sind sie persönlich unantastbar. ( Rede Schäffer (erster Bundesfinanzminister der BRD) am 15.01.1951 Siegburg, Bundesfinanzschule )
5. Geisteskrankheit des Richters ist kein absoluter Nichtigkeitsgrund. Sie macht die Entscheidung allenfalls unwirksam, wenn die Geisteskrankheit den Richter unfähig gemacht hat, die Vorgänge aufzunehmen und zu beurteilen, und diese Unfähigkeit als grundlegender Wirksamkeitsmangel (für die mit dem Richter zusammenwirkenden Personen) offen zutage tritt. ( Kommentar zur StPO Meyer-Großner 53. Auflage 2010, Seite 25 (Einleitung, Rn. 106 )

In der Anlage inden Sie einen fiktiven Sachverhalt mit dem Titel „Ein Geisteskranker“, der in der seit 73 Jahren grundgesetzfernen Bundesrepublik Deutschland tagtäglich in die Praxis umsetzbar wäre ohne dass daran Anstoß genommen würde, weil der bundesdeutschen Bevölkerung jegliches grundgesetzbezogenes Rechtsverständnis fehlt und die sog. 4 Gewalt sich ebensowenig diesbezüglich kümmert.

Sodann finden Sie noch den ursprünglichen Gesetzestext des Steuersäumnisgesetzes vom 24.12.1934 des Massenmörders Hitler und seines Finanzministers Graf Schwerin von Krosigk in der Anlage, denn dieses Gesetz gilt noch heute, es wurde in die Abgabenordnung nämlich eingearbeitet. Säumniszuschläge entfallen selbst dann nicht, wenn die eigentliche Steuerforderung niedergeschlagen würde, weil das so im Gesetz steht, einmal festgesetzte Säumniszuschläge werden immer beigetrieben. Da wird der Grundrechteträger schnell zum Menschen minderen Rechts, dem dann auf unterschiedlichste Art und Weise der bürgerliche Tod zu Lebzeiten bereitet wird. Auch dazu finden sich aussagefähige Artikel im Archiv der ZEIT aus den frühen Jahren der Bundesrepublik Deutschland. Markwort würde da von Fakten gesprochen haben.

Das Angebot, Ihnen mehr Details zugänglich zu machen, hält der Unterzeichnende übrigens aufrecht.“

Bleibt zu hoffen, dass der Focus-Kolumnist Jan Fleischhauer nicht der sog. Geiger-Doktrin aufgesessen ist:

Der Nazi-Jurist, einer von Hitlers Sonderstaatsanwälten am Sondergericht in Bamberg, SA-Rottenführer und trotzdem späteren BGH- und BVerfG-Richter Willi Geiger schrieb schon im NS-Terrorregime in seinem eigennützigen Machwerk zur Erlangung der Doktorwürde „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werden könne, dass dieser die Wahrheit verfälsche aber dass er sie totschweigen muss.

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