Meinungsfreiheit bedeutet nicht Handlungsfreiheit aber auch die bundesdeutsche öffentliche Gewalt darf nur grundgesetzkonform hoheitlich handeln und das ausnahmslos

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.

Gemäß Art. 2 Abs. 2 GG  hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Eine eigene Meinung haben ist also das eine, frei zu handeln das andere. Sowohl die Meinungsfreiheit als auch die Handlungsfreiheit sind von Grundgesetzes wegen von Seiten des einfachen Gesetzesgebers einfachgesetzlich einschränkbar gestaltet mit der Folge, dass beide Freiheitsgrundrechte nicht grenzenlos ausgelebt werden können seitens eines jeden einzelnen Grundrechteträgers. Weiterlesen

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am 23.05.2020 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als die bis heute immer noch ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zum 71. Mal, harrt aber noch immer seiner wahren Erfüllung dank des grundgesetzwidrigen und grundgesetzfeindlichen Denken und Handelns der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt spätestens seit dem 11.08.1950

Der von Grundgesetzes wegen nur nominelle Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble sieht die Politik durch das Grundgesetz nicht in der Pflicht, alles darauf auszulegen, Menschenleben zu schützen.

WELT vom 26.04.2020:

„Angesichts der massiven Einschränkungen von Grundrechten in der Corona-Krise hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) davor gewarnt, dem Schutz von Leben alles unterzuordnen. Wenn es überhaupt einen absoluten Wert im Grundgesetz gebe, dann sei es die Würde des Menschen, sagte er dem „Tagesspiegel“ vom Sonntag.

„Wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig“, sagte Schäuble dem „Tagesspiegel“. Die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde „schließt nicht aus, dass wir sterben müssen“.

Der Staat müsse für alle die bestmögliche gesundheitliche Versorgung gewährleisten, sagte Schäuble weiter. „Aber Menschen werden weiter auch an Corona sterben.“

Noch nie gab es seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wohl eine bessere Gelegenheit für die bundesdeutsche grundgesetzfeindlich eingestellte und grundgesetzwidrig hoheitlich gegen die Grundrechteträger handelnde öffentliche Gewalt, die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes trotzdem es die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit 70 Jahren immer noch ist, bis zur Unkenntlichkeit zu schleifen, Weiterlesen

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Grundrechte sind nach der Coronakrise in Deutschland dank ihrer grundgesetzwidrigen Pulverisierung seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt keinen Schuss Pulver mehr wert

Die aktuelle Coronakrise bietet der bundesdeutschen grundgesetzfeindlich eingestellten und grundgesetzwidrig hoheitlich handelnden bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ein bundesweites Operationsfeld um die unmittelbar geltendes Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte in bisher ungeahnter Weise zu schleifen bis zu ihrer vollständigen Pulverisierung und die bis heute granitenen dumm gehaltene Bevölkerung macht mit während die pflichtbewusste Presse hier im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit der sog. Geiger-Doktrin entsprechend zwar nicht verfälscht aber willfährig totschweigt.

„Bemerkenswert sei “die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich “für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen” – und “behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.“ Strafverteidiger RA Becker, Okt. 2013 in Strafverteidigerforum

Wie der blanke Hohn liest sich da das Folgende:

„Die Grundrechte bilden in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen.“ BVerfGE 7, 198 – Lüth –

André François-Poncet schrieb über Deutschland und „die Deutschen“. Details lesen sich in „Eine Zeuge tritt ab.“ im Spiegel 02.03.1955:

„Die Vorstellung, daß eine Regierung lügen könnte, geht nicht leicht in die Köpfe der Deutschen ein. Die angeborene Achtung, die sie vor der gesetzmäßigen Autorität haben, bringt sie dazu, sich allem unterzuordnen, was von ihr ausgeht.“

Bis heute wird inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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#wirbleibenzuhause Grundrechte Netzwerk Bonner Grundgesetz Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland 2020

Video verfügbar in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Russisch, Türkisch

Die gegenwärtigen Aktivitäten aufgrund der weltweiten Corona – Pandemie seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in Gestalt der wenn auch nur nominellen gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt ändern nichts an der Tatsache, dass der Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes auch im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz nicht existiert. Weiterlesen

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da werden Erinnerungen an die Zeit desjenigen Hochkriminellen geweckt, der am 20.04.1889 geboren wurde und zwischen 1933 und 1945 an der Spitze des NS-Terrors stand, der stark vom Denunzieren lebte

Am 09.03.2010 fanden sich die folgenden Sätze in einem WAZ-Artikel:

„Unmöglich ist nie was“ — selbst die Wiederkehr einer Unrechtsprechung wie zu Zeiten des Nationalsozialismus. nicht.

So jedenfalls lautete die Einschätzung von Andrea Kaminski, der damaligen Direktorin des Amtsgerichts Velbert. Dort eröffnete sie am 08.03.2010 eine Ausstellung zum Thema „Justiz im Nationalsozialismus“.

Auszugsweises Zitat aus „DIE ZEIT“, :

„Nationalsozialismus: Der Spion nebenan“

„Denunzianten“ mochten die Nazis gar nicht. Wohl aber „wachsame Volksgenossen“, die ihre Nachbarn im Auge behielten. (…)“

„Im „Dritten Reich“ konnte die Denunziation zum Ventil für das „gesunde Volksempfinden“ werden. Der NS-Staat schüchterte seine Bürger ein, und er ermunterte sie zugleich, jeden Tag am „neuen Reich“ mitzuarbeiten. Denunzieren konnte jeder, der wollte. Denunzianten kamen oft aus der Nachbarschaft. So wie Salomea Maag: Sie verriet ihren Berliner Nachbarn, den früheren hessischen Innenminister Wilhelm Leuschner, nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 an die Gestapo und lieferte ihn damit ans Messer.

Und Denunziationen gingen auch keineswegs still und heimlich vor sich. Vorneweg marschierten nationalsozialistische Zeitungen wie der Stürmer, der mit infamen Storys über Juden die Angeklagten in Gerichtsverfahren und ihre Angehörigen bloßzustellen versuchte und nicht selten in den Selbstmord trieb. An den Ortseingängen auch vieler kleinerer Gemeinden hing das Blatt in den sogenannten Stürmer-Kästen. So fanden solche Geschichten weite Verbreitung. (…)“

70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland harrt es noch immer seiner wahren Erfüllung, denn de facto ist von den Weitermachern mit dem 23.05.1949 die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung grundgesetzwidrig übernommen  und wird auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Anzeige wegen Vermummungsverbot beim Tragen einer Nase- / Mundmaske gegen Coronainfektion oder gibt dem deutschen Beamten einen Auftrag und der Freund und Helfer erfüllt diesen bis zur letzten Inkonsequenz

t-online berichtet am 11.04.2020 aus dem bundesdeutschen Irrenhaus der vollziehenden Gewalt, Zitat:

„In Fürth hat ein Rentner zum Einkaufen eine Atemschutzmaske getragen, um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen. Allerdings hat er diese nach dem Einkaufen angelassen und ist damit in seinem Auto losgefahren.

Begründung, er wolle Mitbürger schützen, half nichts 

Der Herr wurde jedoch gestoppt, als er an einer Fürther Polizeiwache vorbeifuhr. Ein Polizeibeamter führte laut der „Abendzeitung München“ eine Personenkontrolle durch und fragte wohl, vor wem sich der Rentner abschirmen wolle. Der Rentner antwortete demnach, dass er seine Mitbürger schützen wolle. Er bekam trotzdem eine Anzeige.

Die Begründung: Er habe gegen das Vermummungsverbot verstoßen.“

Auch wenn später wohl die Anzeige zurückgezogen worden ist von Seiten der Fürther Polizei, so offenbart der Vorgang gerade jetzt mehr als deutlich, dass es seit dem 15.06.1943 am Straftatbestand des Amtsmissbrauches im Strafgesetzbuch aus Sicht derjenigen, die ihr übertragenes Amt zugerne missbrauchen, nicht grundlos mangelt, denn der Amtsträger weiß sehr genau, dass man ihn ohne einen gesetzlichen Straftatbestand nicht wirklich für sein grundgesetzwidriges hoheitliches Handeln zur Verantwortung ziehen können darf. Das Wissen um diese grundgesetzwidrige Tatsache lässt so manches beamtetes Herz seit dem 23.05.1949 im Umgang mit der „granitenen dummen“ bundesdeutschen Bevölkerung tagtäglich höher schlagen. Dass der „Kunde“, so wird der Grundrechteträger geringschätzig bis heute von der bundesdeutschen vollziehenden Gewalt im Innenverhältnis bezeichnet, gemäß Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg gegen die bundesdeutsche vollziehende Gewalt im konkreten Einzelfall dann nämlich beschreiten kann, wenn er durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wurde, lässt seit 70 Jahren keinen bundesdeutschen Amtsträger im Fall der Fälle inne halten, droht der Grundrechteträger gar spontan mit einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde, ist der heutige bundesdeutsche Amtsträger noch mehr geneigt, Gewalt vor Recht ergehen zu lassen. Zitat:

“Bemerkenswert sei “die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich “für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen” – und “behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.“ Strafverteidiger RA Becker, Okt. 2013 in Strafverteidigerforum

Wie hätte man sich wohl bei der Fürther Polizei gegenüber diesem Rentner benommen, wenn der beim Abnehmen der Nase-/ Mundmaske die Beamten angehustet hätte vor lauter Aufregung? Hätten sie nur eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung geschrieben oder wären sie nicht wahrscheinlich auch handgreiflich geworden aus der Notwehr heraus und hätten den bis dahin ahnungslosen coronaverängstigten Rentner mit einfacher körperlicher Gewalt oder mit dem Schlagstock, frei nach dem langjährigen polizeiinternen Motto: „erst schlagen, dann fragen“, oder dem Pfefferspray oder vielleicht ja sogar mit einem vorbeugenden Schuss aus der viel zu locker sitzenden Pistole zur persönlichen und äußerst dehnbaren Tumultordnung gerufen, immer auf Gefahrenabwehr bedacht und sei es heutzutage auch die in den Köpfen bundesdeutscher Amtsträger sich mehr und mehr breit machenden Putativgefahr, die eigentlich hoheitliches Handeln von Haus aus verbietet, denn die Gefahr ist nur scheinbar eine und von daher real nicht existent, dagegen gerichtete Gefahrenabwehrmaßnahmen sind immer rechtswidrig, doch wer weiß das schon?

Die Nase- / Mundmaske als Coronavirenschutz kann ohne langes Federlesen als sog. Tatmittel beschlagnahmt werden, vielleicht erfüllt es ja die von Virologen empfohlenen Kriterien einer Atemschutzmaske, so dass anstatt eine Vernichtung die Übernahme in den eigenen Maskenbestand erfolgen können darf.

Der Rentner kann schließlich froh sein, dass man nicht seine Einrede gegen die Maskenabnahme als selbständige Widerstandshandlung angenommen hat und nicht daraufhin sogleich gezielt von der Schusswaffe gebraucht gemacht hat.

Wäre der Rentner im Rahmen des Polizeieinsatzes gegen ihn zu Tode gekommen, hätte sich ganz sicher ein willfähriger Arzt gefunden, der auf den Totenschein „natürlicher Tod nach „Covid-19 Infektion““ vermerkt hätte.

Sollte jetzt jemand ganz besonders Schlaues auf die Idee kommen und nach der bundesdeutschen rechtsprechenden Gewalt rufen, so möge man den Hinweis auf das folgende Zitat ernsthaft zur Kenntnis nehmen:

„Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“ (Quelle: SPIEGEL (27/2014)

Wohl dem also, der vor diesem Hintergrund noch der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland vertraut.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Verfassung ja, Grundgesetz Fehlanzeige, 87-jähriger Gerhart Baum schweigt auch im letzten Spiegel-Interview das systematische Leerlaufenlassen der Grundrechte seit dem 11.08.1950 tot

Am 28.03.2020 erschien im SPIEGEL-online unter dem Titel

„Hüten wir uns vor dem Virus Sicherheitswahn“ Ex-Innenminister Gerhart Baum ist ein Verteidiger der Bürgerrechte. Im Interview spricht er über den Rechtsstaat in Zeiten von Corona – und was Angela Merkel und Helmut Schmidt als Krisenkanzler gemeinsam haben.“

Mal spricht Baum, der nicht nur im Bundestag jahrelang als FDP-Abgeordneter gesessen hat, sondern auch zwischen 1978 und 1982 Bundesinnenminister gewesen und bis heute als Rechtsanwalt unterwegs ist, von Bürgerrechten, mal spricht er von Grundrechten. Während er zudem von der Verfassung schwadroniert, erwähnt er das Grundgesetz als terminus technikus kein einziges Mal. Bemerkenswert ist, dass auch der SPIEGEL-Journalist Severin Weiland das Wort Grundgesetz nicht in seine Fragen an Gerhart Baum eingeflochten hat. Weiterlesen

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the show must go on oder wegen Corona-Krise fürchtet Schäuble um Handlungsfähigkeit des Bundestags

Der übrigens von Grundgesetzes wegen bloß nominelle „Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble befürchtet, dass die Corona-Krise die Handlungsfähigkeit des Parlaments gefährden könnte. Als Sofortmaßnahme in Reaktion auf die Corona-Krise hatte der Bundestag das Quorum für seine Beschlussfähigkeit von 50 Prozent auf 25 Prozent gesenkt. „So etwas haben wir in unseren Lebzeiten noch nicht gehabt“, sagte der CDU-Politiker der „Süddeutschen Zeitung“ vom Samstag.“ (Quelle: t-online, 04.04.2020) Weiterlesen

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zum Ausplündern der Grundrechteträger beschwört SPD-Esken sogar das ansonsten geschmähte bis bekämpfte Bonner Grundgesetz oder wenn Grundrechtefeinde das Grundgesetz für die eigenen unlauteren Zwecke neu entdecken

Man könnte glauben, dass es sich bloß um einen schlechten April-Scherz handelt, wenn man am 01.04.2020 im Focus-online liest, Zitat:

„Saskia Esken hat für die Zeit nach der Krise eine einmalige Vermögensabgabe ins Spiel gebracht, die die Staatsfinanzen nach der Krise wieder in Ordnung bringen könne. Damit unterstützt die SPD-Vorsitzende die Linken, die das bereits vor einigen Tagen forderten. Das Grundgesetz sehe eine solche Abgabe vor.“

Seit 70 Jahren ignorieren und bekämpfen die sog. etablierten politischen Parteien systematisch das Bonner Grundgesetz als die seit dem 23.05.1949 ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, der auch sie sich bedingungslos zu unterwerfen haben. Bereits am 17.10.1959 beschrieb dieses Phänomen der damalige Kron-Jurist der SPD, der damalige Bundestagsabgeordnete Dr. Adolf Arndt in seiner Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ und schloss mit den Worten, dass das Bonner Grundgesetz noch immer seiner wahren Erfüllung harre. Recht hatte der Mann damals und dieser grundgesetzwidrige Zustand dauert unvermindert auch über den heutigen Tag an.

Bis heute sind sämtliche bundesdeutschen Wahlgesetze auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene wegen deren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) ex tunc ungültig mit der Folge, dass seit dem 15.06.1949 alle bundesdeutschen Wahlen nichtig sind und die Mandate allesamt nur nominellen Charakter besessen haben bzw. derzeit besitzen mit der weiteren Folge, dass alle Entscheidungen dieser aus nichtigen Wahlen hervorgegangenen Mandatsträger ebenso nichtig sind und zwar ausnahmslos.

Die Details lesen sich wie immer dazu hier im Blog.

Wie hat sich der Staatsrechtler von Arnim in seinem Buch „Das System“ zum bundesdeutschen Parteiensystem geäußert, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Inmitten der EU gibt es jetzt mit Ungarn eine Quasi-Diktatur, faselt am 31.03.2020 der SPIEGEL, schweigt aber die inzwischen 70jährige grundgesetzwidrige bundesdeutsche Wohlfühldiktatur wider besseren Wissens immer noch tot.

Am 31.03.2020 lässt den SPIEGEL-Leser der SPIEGEL-Büroleiter Roland Nelles in Washington das Folgende wissen, auszugsweises Zitat:

„Willkommen in der neuen europäischen Realität: Inmitten der EU gibt es jetzt eine Quasi-Diktatur. Ungarns Premierminister Viktor Orbán hat sich vom ungarischen Parlament mit umfassenden Sondervollmachten gegen die Corona-Pandemie ausstatten lassen. Sie gehen weit über das hinaus, was in anderen Ländern der EU in der Krise üblich ist. Ein Notstandsgesetz ermöglicht es dem rechts-nationalen Regierungschef, ohne zeitliche Befristung auf dem Verordnungsweg zu regieren.

Das alles soll so wirken, als gehe es allein um das Wohl der ungarischen Bevölkerung in der Krise. Dabei ist keine der neuen Machtbefugnisse notwendig, um das Virus zu bekämpfen. In Wahrheit geht es darum, dass hier Orbán und seine Clique von Macht-Zynikern das Durcheinander nutzen, um ihren Einfluss im Land auszubauen. So wie man das eben macht, wenn man möglichst alleine herrschen will.“

Es mag sein, dass der Büroleiter des SPIEGEL in Washington nicht falsch liegt mit seiner Ansicht aber warum verschweigt Weiterlesen

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