Bonner Grundgesetz Am 23.05.2021 jährt sich sein Inkrafttreten zum 72. Mal und immer noch harrt es seiner wahren Erfüllung

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist am 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Ausgearbeitet und verabschiedet wurde es durch den Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den westdeutschen Landesparlamenten bestellt worden sind und der auf Geheiß der westlichen Siegermächte zusammengetreten ist. Die Arbeit des Parlamentarischen Rates stand unter dem Eindruck des Scheiterns der Weimarer Republik und der Erfahrungen mit der Diktatur des Dritten Reichs. Das Resultat kann sich dem Grunde nach sehen lassen. Doch die Grundgesetzwirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland sieht, was die tatsächliche Wirkweise des Wortlautes der einzelnen unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes, insbesondere gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt sowie die etablierten politischen Parteien und ihre Parteifunktionäre sowie Parteisoldaten, anbelangt, völlig anders aus. Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 72 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 72 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 72 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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das Märchen vom einkommensteuerzahlenden Abgeordneten

„SDP-Chefin Saskia Esken hat mit einem absurden Tweet für eine Debatte im Netz gesorgt: In einer Nachricht zu Abgeordnetenbezügen deutete sie an, dass Berufspolitiker die Steuerzahler mitfinanzieren.“ (Quelle: t-online, 15.05.2020)

t-online klärt dann im selben Artikel wie folgt auf, Zitat:

„Mitglieder des Deutschen Bundestags erhalten eine sogenannte Abgeordnetenentschädigung, die auch als „Diät“ bekannt ist. Für ihre Arbeit bekommen sie monatlich 10.083 Euro brutto, die einkommensteuerpflichtig ist. Dazu gibt es eine steuerfreie Kostenpauschale von rund 4.400 Euro für die Zweitwohnung in Berlin, das Wahlkreisbüro, Fahrtkosten und andere Ausgaben. Die Gehälter der Abgeordneten werden vollständig aus Steuermitteln finanziert.“

Leider verschweigt t-online an dieser Stelle die Tatsache, dass eine Zahlung von Einkommensteuer nur buchhalterisch stattfindet, es keine realen Summen sind, die da in die Steuerkassen fließen mit der Folge, dass es vom Grundsatz her keine Einkommensteuererklärungen bezüglich von Abgeordneten-Diaten geben darf, denn wer keine Einkommensteuer zahlt, kann und darf auch keine Rückzahlung aufgrund einer ESt-Erklärung bekommen. Das Gleiche gilt für sämtliche Beamtengehälter in der Bundesrepublik Deutschland. Vergleichbar ist der Sachverhalt mit den seit geraumer Zeit bundesweit in Rede stehenden cum-ex – Geschäften, die als Steuerhinterziehung verfolgt werden.

Dass das bundesdeutsche Einkommensteuergesetz auch acht Tage vor dem 71. Jahrestag des Bonner Grundgesetzes am 23.05.2020 immer noch vom 16.10.1934 stammt und somit ein grundgesetzwidrig vom Massenmörder und Usurpator Adolf Hitler zum Rauben und Plündern in die Nazi-Welt gesetztes  aber spätestens seit der inter omnes am 06.01.1947 vom Alliierten franz. Tribunal Général in Rastatt erlassenen „Tillessen- / Erzberger-Entscheidung“ nichtiges und somit inexistentes Steuergesetz ist, wird an dieser Stelle noch der guten Ordnung halber berichtet, da es die bis heute immer noch granitendumme Bevölkerung herzlich wenig interessiert.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes auch im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Unterbringung von Asylbewerbern in einer abgeschotteten Transitzone in Ungarn als „Haft“ bewertet. Wenn eine gerichtliche Prüfung ergebe, dass sie „ohne gültigen Grund in Haft genommen wurden, muss das angerufene Gericht sie unverzüglich freilassen“, entschied der EuGH am 14.05.2020

„Ungarn verfolgt unter dem rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orbán seit Jahren eine Politik der Abschottung und Abschreckung von Flüchtlingen und Migranten. Seit mehreren Jahren hält das Land Asylbewerber in zwei Containerlagern unmittelbar an der Grenze zu Serbien fest. Die Gebiete sind mit hohem Zaun und Stacheldraht umgeben. Die vier Asylbewerber durften ihren Sektor nur in Ausnahmen und in polizeilicher Begleitung verlassen. Besuch war nur nach vorheriger Genehmigung in einem gesonderten Container erlaubt. […]

Die Luxemburger Richter argumentierten nun, dies sei Freiheitsentzug. […] Der EuGH betonte, dass Asylbewerber nur dann inhaftiert werden dürften, wenn vorher eine Anordnung getroffen worden sei, in der Gründe dafür genannt wurden.“ (Quelle: Spiegel-online, 14.05.2020)

Im Lichte der Tatsache, dass sich das bundesdeutsche BVerfG jüngst erst über die Rechtsprechung des EUGH in Sachen Anleihekäufe hinweggesetzt hat, ist davon auszugehen, dass sich auch Ungarn nicht an den ranghöchsten Richterspruch des EUGH halten werden wird mit der Folge, dass auch die europaweit geltenden Charta der Grundrechte ihre Wirksamkeit wird nie wirklich entfalten werden.

An gleicher Stelle vermeldet der Spiegel noch die Tatsache, dass in der Flüchtlingskrise es auch in Deutschland Debatten über die Einführung von Transitzentren gegeben hat. Vor allem die CSU hatte diese gefordert. Eventuell hätte sodann der EUGH jetzt nicht nur gegen Ungarn, sondern auch gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden, denn Fakt ist:

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes auch im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Unterbringung von Asylbewerbern in einer abgeschotteten Transitzone in Ungarn als „Haft“ bewertet. Wenn eine gerichtliche Prüfung ergebe, dass sie „ohne gültigen Grund in Haft genommen wurden, muss das angerufene Gericht sie unverzüglich freilassen“, entschied der EuGH am 14.05.2020

Das Bonner Grundgesetz bedarf auch heute, 71 Jahre nach seiner Genehmigung durch die damaligen Westalliierten am 12.05.1949, noch keines Kommentars, auch keines offiziösen, wie ein Adenauer ihn damals sogleich wünschte und der beflissene Nazi-Jurist Hermann von Mangoldt ihn lieferte

Das Bonner Grundgesetz ist seit dessen Inkrafttretens am 23.05.1949 die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland. Schon bald danach begannen geschäftstüchtige Autoren und Verlage, den Inhalt des Grundgesetzes nach eigenem Gusto zu interpretieren und zu kommentieren. Eine Legitimation für den Gebrauch und die Anwendung dieser den gültigen einfachen und daher verständlichen Wortlaut immer wieder verdrehenden „Machwerke“ gibt es nicht, stattdessen hat sich eine „herrschende Meinung“, eine „überwiegend herrschende Meinung“ und schließlich noch eine „ganz überwiegend herrschende Meinung“ gebildet, der jedoch ebenfalls dem Bonner Grundgesetz nach als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland jede wirksame Legitimation fehl.

Wer den Wortlaut des Bonner Grundgesetzes in der seitens der Westalliierten am 12.05.1949 mit Genehmigungsschreiben genehmigten Fassung nicht auf Anhieb versteht, der darf sich mit den Inhalten der Protokolle des Parlamentarischen Rates befassen, denn einzig diese können als wirksame Interpretation des Bonner Grundgesetzes überhaupt angesehen werden. Niemand der späteren Kommentatoren hat von irgendwo die Befugnis, seine Interpretation des Bonner Grundgesetzes als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland über dessen Wortlaut und dessen vom Parlamentarischen Rat gewollte Bedeutung jeden Wortes und jeden Satzes zu stellen.

Das Bonner Grundgesetz

Parlamentarischer Rat, aus den stenografischen Protokollen der zweiten, dritten und neunten Sitzung

Die Grundrechte

Der Bundestag, der Bundesrat, der Bundespräsident, die Bundesregierung

Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung

Das Finanzwesen

Die Rechtsprechung

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Mit Erschrecken ist 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland festzustellen, dass sich weder der einfache Gesetzgeber, noch die vollziehende Gewalt und geschweige denn die bundesdeutsche Rechtsprechung wirklich und zu jeder Zeit mit all ihrem Tun und Lassen an dieses ausdrücklich die drei Gewalten zwingend bindende Regelwerk halten.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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Doch es ist alles besser als brave Ruhe, wenn es an die Grundrechte geht

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Coronavirus bietet wieder Gründe für das seit 70 Jahren grundgesetzwidrige Ausrauben und Ausplündern aller bundesdeutscher Grundrechteträger mittels seit dem 23.05.1949 ungültiger NS-Steuergesetze vom 16.10.1934

„Die Corona-Krise kostet Deutschland Milliarden. Olaf Scholz will dies zum Teil mit Steuereinnahmen gegenfinanzieren. Der Finanzminister pocht auf Steuererhöhungen für vermögende Bürger.

Auf die Frage, ob das eine Art „Corona-Soli“ werden solle, sagte Scholz im „Tagesspiegel am Sonntag“: „Es geht um ein faires und gerechtes Steuersystem“. Dazu gehöre auch, „dass wir verhindern, dass Leute Wege finden, sich um das Steuerzahlen komplett zu drücken“.“ (Quelle: t-online, 10.05.2020)

Trotz am kommenden 23.05.2020 71 Jahre Bonner Grundgesetz mangelt es der Bundesrepublik Deutschland bis heute an einem grundgesetzkonformen Steuerrecht. Bis heute stammen die Steuergesetze vom 16.10.1934 und somit aus der Ära des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler und seinen brauen Spießgesellen. Das Steuersystem ist denn auch alles andere als fair und gerecht, denn wenn es so wäre, müssten von Grundgesetzes wegen alle bundesdeutschen Finanzbeamten straf- und haftungspflichtig sein, wenn sie zum Nachteil des Grundrechteträgers Steuern bewusst falsch festsetzen und beitreiben. Das Gegenteil ist jedoch der Fall und zwar seit dem grundgesetzwidrigen Versprechen des ersten Bundesfinanzministers Fritz Schäffer am 15.01.1951 an der Bundesfinanzschule in Siegburg / NRW. Dort versprach er grundgesetzwidrig den treuen Dienern, dass sie persönlich unantastbar sind.  Die Rede existiert noch heute in Schrift und Ton.

Grundgesetzwidrig existiert bis heute nicht wieder der am 15.06.1943 ersatzlos aus dem StGB von den Nazis gestrichene Straftatbestand des Amtsmissbrauches. Noch immer sind die Nötigung und Erpressung grundgesetzwidrig mit dem Gesinnungsmerkmal „verwerflich“ angehübscht mit der Folge, dass  dann, wenn sog. Amtsträger den Grundrechteträger nötigen oder erpressen, das Mittel zum Zweck niemals als verwerflich angesehen wird mit der Folge, dass der Amtsträger auch nicht wegen Nötigung oder Erpressung belangt werden kann, wenn er zugunsten des Staates den Grundrechteträger nötigt oder erpresst.

Überhebt der für eine öffentliche Kasse tätige Amtsträger gegenüber den Grundrechteträger Steuern, Gebühren oder andere Abgaben vorsätzlich, so geht er grundgesetzwidrig gemäß § 353 Abs. 1 StGB straffrei aus, wenn er das Überhobene ordnungsgemäß an die öffentliche Kasse abgeführt hat.

Von Fairness und Gerechtigkeit keine Spur.

Wundern braucht es sodann auch niemanden, dass nicht einmal die Folter in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 1 und 4 des Übereinkommens gegen Folter vom 10.12.1984 in der Bundesrepublik Deutschland bis heute unter Strafe gestellt worden ist. Schon die Nazis haben gewusst, dass es den Rechtssatz gibt, keine Strafe ohne Gesetz. Dementsprechend heißt es im § 1 StGB zur Freude aller seit dem 23.05.1949 bundesdeutschen grundgesetzwidrig handelnden Mandats- und Amtsträger trefflich:

„Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“

1971 befreite der BGH grundgesetzwidrig alle Finanzbeamten von der Begehung des Verbrechenstatbestandes der Rechtsbeugung, wenn sie bei der Veranlagung der Steuern diese bewusst falsch festsetzen.

1986 zog das OLG Celle grundgesetzwidrig nach und verkündete am 17.04., dass auch alle in der Rechtsbehelfsstelle tätigen Finanzbeamten keine Rechtsbeugung begehen würden, wenn sie dort die Steuern falsch festsetzen. Zwar habe sich der Finanzbeamte an das Recht zu halten ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe sei, schrieb der 3. Strafsenat als Schlusssatz damals am 17.04.1986.

2011 reihte sich das LG Stade in die offensichtlich grundgesetzwidrige Rechtsprechung zugunsten grundgesetzwidrig handelnder Amtsträger ein, als es im Namen des Volkes für Recht erkannte, dass auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen vollstreckt werden können.

Weitere Details zum seit dem 23.05.1949 grundgesetzwidrigen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland lesen hier im Blog. Stichworte sollten beispielsweise sein:

Grundgesetzwidrige Straf- und Haftungslosigkeit für Finanzbeamte; Zitiergebot; fehlender Straftatbestand Amtsmissbrauch; grundgesetzwidrige Gesinnungstatbestände bei der Nötigung und Erpressung; grundgesetzwidrige Straflosigkeit bei vorsätzlicher Steuer,- Gebühren- und anderer Abgabenüberhebung; grundgesetzwidriger Kammerzwang; NS-Rechtsordnung; purifiziertes nationalsozialistisches Recht; Richtereid; Beamteneid; Grundgesetz; parlamentarischer Rat; Protokolle; straflose Folter; OLG Celle 1986; 1971 BGH; 2011 Landgericht Stade;

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Voßkuhle und seinesgleichen als bloße nominelle Richter im BVerfG entkommen wegen dem ungültigen BVerfGG sowie ihrer nichtigen Wahl an das BVerfG jetzt ihrer strafrechtlichen Verfolgung wegen Rechtsbeugung in Sachen Entscheidung gegen den Europäischen Gerichtshof in Sachen EZB – Anleihekäufe

„EU-Verfahren gegen Deutschland?  Der Schaden ist längst angerichtet.“ Mit ihrer Entscheidung zu den Anleihenkäufen der EZB haben sich die Bundesverfassungsrichter gegen das höchste EU-Gericht gestellt.

Der Europarechtler Franz Mayer spricht von einer „Atombombe“, die das Bundesverfassungsgericht gezündet habe. Mit ihrem Urteil zu den milliardenschweren Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) haben sich die Karlsruher Richter zum ersten Mal über eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinweggesetzt – und damit Schockwellen in Europa ausgesendet. Bröckelt nun die Autorität des höchsten EU-Gerichts – in einer Zeit, in der die Europäische Union ohnehin zunehmend mit Nationalismus zu kämpfen hat?“ (Quelle: t-online, 10.05.2020)

Eigentlich wäre alles so einfach im Jahr 70 nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes auch was die strafrechtliche Verfolgung und Ahndung der Richter am Bundesverfassungsgericht anbelangt, wenn sich da nicht bei näherem Hinsehen von Grundgesetzes wegen die Unmöglichkeit dessen offenbaren würde. Ohne dass es irgendwo ausdrücklich als Gesetzeswortlaut geschrieben steht, sind die Robenträger des BVerfG praktisch straf- und haftungslos gestellt, wenn sie als Robenträger im BVerfG sog. richterliche Entscheidungen treffen, denn Fakt ist, dass das BVerfGG seit dem 13.03.1951 wegen dessen Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig ist mit der ewigen Folge, dass das BVerfG über kein grundgesetzkonformes Prozessgesetz verfügt, was aber die zwingende Voraussetzung für richterliches Handeln nach dem 23.05.1949 in der Bundesrepublik Deutschland bildet. Weiterlesen

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Seehofers Bundesinnenministerium suspendiert Coronavirus-Verharmloser; Grundgesetzfeinde bleiben bundesweit in allen Bereichen der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt unbehelligt

„Ein Referent des Bundesinnenministeriums verfasst ein Papier zur Coronakrise, in dem von einem „Fehlalarm“ die Rede ist und das Virus verharmlost wird. Nun wurde er von seinen Dienstpflichten entbunden.“ (Quelle: Spiegel-online, 10.05.2020)

Ohne Zweifel ist das Suspendieren eines solchen in seiner Dienstauffassung äußerst fragwürdigen Beamten die konsequente Antwort und von Grundgesetzes wegen sogar ausdrücklich die Richtige, denn es bestehen da doch erhebliche Zweifel an dessen Treue zum Bonner Grundgesetz und den unmittelbares Recht gegenüber der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt unverbrüchlich bildenden unverletzlichen Grundrechte. Man kann eine solche Geisteshaltung auch als eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einstufen. Weiterlesen

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EUGH ist gut beraten, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz des BVerfG auf seine Ungültigkeit wegen dessen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG – Zitiergebot – seit dem 13.03.1951 zu prüfen

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Bundesverfassungsgericht mit seit dem 13.03.1951 ungültigen BVerfGG gegen den Europäischen Gerichtshof, grundgesetzkrimineller geht es wohl nicht

„Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) für Staatsanleihen ist weltfremd und anmaßend, ja geradezu lächerlich und gefährlich. Weltfremd fällt es aus, weil sich die Karlsruher Richter auf ein Terrain vorwagen, von dem sie offensichtlich wenig verstehen.“ (Quelle: Spiegel-online, Dieses Urteil ist ein Attentat, 08.05.2020)

Verfasst wurde der Artikel von Christian Reiermann, laut Spiegel (Jahrgang 1962) betreibt er seit 1990 Hauptstadtjournalismus, zuerst in Bonn, dann in Berlin, die meiste Zeit davon beim SPIEGEL. Er schreibt über Staatsfinanzen, Steuern, Konjunktur, den Euro und die Weltwirtschaft. Vorherige Stationen des studierten Ökonomen waren „Handelsblatt“, „Focus“, „Berliner Zeitung“, „Welt am Sonntag“. Weiterlesen

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