Wer glaubt, dass sich mit der 21. Bundestagswahl am 23.02.2025 etwas ändert, der irrt gewaltig


Eingedenk der unverbrüchlichen Tatsache, dass das Bonner Grundgesetz, das als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 in Kraft ist und trotzdem nach inzwischen 75 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt, mit der ebenso 75-jährigen Folge, dass kein Bundeswahlgesetz und keine Bundeswahlordnung bis heute den zwingenden unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes wegen des fortdauernden nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, dem sog. Zitiergebot, genügt haben bzw. genügen und deshalb von Grundgesetzes wegen nichtig waren, sind und bleiben, findet die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zum 21. Mal auf der Grundlage von nichtigem Wahlgesetz und nichtiger Wahlordnung mit der weiteren Folge statt, dass niemand, der aufgrund dieser ungültigen Wahl ein Bundestagsmandat erhält, von Grundgesetzes wegen gemäß Art. 38 GG grundgesetzkonform mandatiert worden sein wird. Der bundesdeutsche grundgesetzferne und ebenso grundgesetzwidrige Staatszirkus geht sodenn blindlings weiter.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 75 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 79 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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