zum Ausplündern der Grundrechteträger beschwört SPD-Esken sogar das ansonsten geschmähte bis bekämpfte Bonner Grundgesetz oder wenn Grundrechtefeinde das Grundgesetz für die eigenen unlauteren Zwecke neu entdecken

Man könnte glauben, dass es sich bloß um einen schlechten April-Scherz handelt, wenn man am 01.04.2020 im Focus-online liest, Zitat:

„Saskia Esken hat für die Zeit nach der Krise eine einmalige Vermögensabgabe ins Spiel gebracht, die die Staatsfinanzen nach der Krise wieder in Ordnung bringen könne. Damit unterstützt die SPD-Vorsitzende die Linken, die das bereits vor einigen Tagen forderten. Das Grundgesetz sehe eine solche Abgabe vor.“

Seit 70 Jahren ignorieren und bekämpfen die sog. etablierten politischen Parteien systematisch das Bonner Grundgesetz als die seit dem 23.05.1949 ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, der auch sie sich bedingungslos zu unterwerfen haben. Bereits am 17.10.1959 beschrieb dieses Phänomen der damalige Kron-Jurist der SPD, der damalige Bundestagsabgeordnete Dr. Adolf Arndt in seiner Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ und schloss mit den Worten, dass das Bonner Grundgesetz noch immer seiner wahren Erfüllung harre. Recht hatte der Mann damals und dieser grundgesetzwidrige Zustand dauert unvermindert auch über den heutigen Tag an.

Bis heute sind sämtliche bundesdeutschen Wahlgesetze auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene wegen deren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) ex tunc ungültig mit der Folge, dass seit dem 15.06.1949 alle bundesdeutschen Wahlen nichtig sind und die Mandate allesamt nur nominellen Charakter besessen haben bzw. derzeit besitzen mit der weiteren Folge, dass alle Entscheidungen dieser aus nichtigen Wahlen hervorgegangenen Mandatsträger ebenso nichtig sind und zwar ausnahmslos.

Die Details lesen sich wie immer dazu hier im Blog.

Wie hat sich der Staatsrechtler von Arnim in seinem Buch „Das System“ zum bundesdeutschen Parteiensystem geäußert, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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