75 Jahre am 08. Mai 2020 bedingungslose Kapitulation Deutschlands ja, Ende des Nationalsozialismus jedoch nein

Ja, am 08. Mai 1945 kapitulierte das damalige Deutschland gegenüber den Alliierten Westmächten und am 09.05.1945 gegenüber der Sowjetunion bedingungslos und es wurde auf diese Weise der 2. Weltkrieg für die Deutschen beendet.

Nicht beendet wurde der Nationalsozialismus, auch wenn dieses die Absicht der Alliierten gewesen ist, denn der Nationalsozialismus hat sich nicht mit dem Vernichten von NS-Vorschriften bzw. dem Verbot, den Nationalsozialismus zu auszuüben, wirklich ausmerzen lassen. Die Ideologie des Nationalsozialismus war längst in die Köpfe der nachwachsenden Generationen gedrungen und ist bis heute unscheinbar durch die gesamte deutsche Bevölkerung wie eine Seuche immer wieder gezogen. Daran ändert auch die anders lautenden Bekundungen von wem auch immer nichts.

Fakt ist, dass bis heute inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

 

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Rechtsextremist Björn Höcke erklärt die Auflösung des sog. rechtsextremen Flügels der AfD zum 30.04.2020 als vollzogen, auf den Tag genau an dem sich vor 75 Jahren in Berlin der braune Massenmörder und Usurpator Adolf Hitler aus Feigheit vor den Alliierten selbst das Leben nahm, Zufall oder geschichtsorientierte Planung, lebt doch der braune Geist des NS-Terrorregimes in der Bundesrepublik Deutschland noch heute

Ohne Hinweis auf das geschichtsträchtige Datum 30.04.1945 vermeldet die Tagesschau am 30.04.2020, Zitat:

„Gefühlsduselige Musik, Slow motion-Bilder von Björn Höcke und seinen Anhängern – und im Hintergrund das Kyffhäuserdenkmal. Bei seinem Abschiedsvideo greift Björn Höcke nochmal in die Vollen:

„Jetzt stehe ich ein letztes Mal vor Euch als Vertreter des Flügels, und ein wenig Wehmut überkommt mich schon, das gebe ich gern zu.“

„Björn Höcke (…) nimmt für sich in Anspruch, dass er mit dem Flügel den Geist eines, so wörtlich, neuen, vitalen Patriotismus ins Leben gerufen habe. In seinem Abschiedsvideo heißt es: diesen Geist lasse man sich nicht mehr austreiben. Nach Auflösung klingt das nicht.“

Auf der Internetseite der Deutschen Welle findet sich unter dem Datum 30.04.2020 der folgende Eintrag: Weiterlesen

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wie menschenverachtend ist Boris Palmer, wenn er ungestraft als grüner Oberbürgermeister von Tübingen „Retten Menschen, die „sowieso bald sterben“ aussprechen darf

„Ich sage es Ihnen mal ganz brutal: Wir retten in Deutschland möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären – aufgrund ihres Alters und ihrer Vorerkrankungen“, sagte der grüne Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer  am Dienstag im Sat.1-Frühstücksfernsehen.

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Dieser Palmer hat Scheins ein gestörtes Verhältnis zum Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als die bundesdeutsche ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 und da heißt es im Art. 1 Abs. 1 und 3 GG, Zitat:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Und im Art. 2 Abs. 2 GG heißt es, Zitat:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Und im Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 heißt es, Zitat:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Für Palmer gilt auch als nur nomineller Amtsträger in Gestalt des OB von Tübingen unverbrüchlich Art. 1 Abs. 1 und 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG und das ausnahmslos. Sollte dieser Palmer sich endlich hinter die Ohren schreiben anstatt hier seine zweifelhafte Gesinnung in Richtung „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ öffentlich kund zu tun oder will er mit seinen menschenverachtenden Bemerkungen am 28.04.2020 dem immer noch in der Bundesrepublik Deutschland seine braune Gesinnung mit sich herumtragenden Nazi-Pack seine Aufwartung machen, wenn das am 30.04.2020 dem Tod des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler sicherlich gedenken wird.

Das Palmer es mit dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als der seit 71 Jahren ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nicht sonderlich zu haben scheint, machte er am 02.11.2016 per mail mehr als deutlich.

Palmer interessiert es nicht, dass bis heute inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Meinungsfreiheit bedeutet nicht Handlungsfreiheit aber auch die bundesdeutsche öffentliche Gewalt darf nur grundgesetzkonform hoheitlich handeln und das ausnahmslos

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.

Gemäß Art. 2 Abs. 2 GG  hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Eine eigene Meinung haben ist also das eine, frei zu handeln das andere. Sowohl die Meinungsfreiheit als auch die Handlungsfreiheit sind von Grundgesetzes wegen von Seiten des einfachen Gesetzesgebers einfachgesetzlich einschränkbar gestaltet mit der Folge, dass beide Freiheitsgrundrechte nicht grenzenlos ausgelebt werden können seitens eines jeden einzelnen Grundrechteträgers. Weiterlesen

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am 23.05.2020 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als die bis heute immer noch ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zum 71. Mal, harrt aber noch immer seiner wahren Erfüllung dank des grundgesetzwidrigen und grundgesetzfeindlichen Denken und Handelns der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt spätestens seit dem 11.08.1950

Der von Grundgesetzes wegen nur nominelle Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble sieht die Politik durch das Grundgesetz nicht in der Pflicht, alles darauf auszulegen, Menschenleben zu schützen.

WELT vom 26.04.2020:

„Angesichts der massiven Einschränkungen von Grundrechten in der Corona-Krise hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) davor gewarnt, dem Schutz von Leben alles unterzuordnen. Wenn es überhaupt einen absoluten Wert im Grundgesetz gebe, dann sei es die Würde des Menschen, sagte er dem „Tagesspiegel“ vom Sonntag.

„Wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig“, sagte Schäuble dem „Tagesspiegel“. Die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde „schließt nicht aus, dass wir sterben müssen“.

Der Staat müsse für alle die bestmögliche gesundheitliche Versorgung gewährleisten, sagte Schäuble weiter. „Aber Menschen werden weiter auch an Corona sterben.“

Noch nie gab es seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wohl eine bessere Gelegenheit für die bundesdeutsche grundgesetzfeindlich eingestellte und grundgesetzwidrig hoheitlich gegen die Grundrechteträger handelnde öffentliche Gewalt, die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes trotzdem es die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit 70 Jahren immer noch ist, bis zur Unkenntlichkeit zu schleifen, Weiterlesen

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Grundrechte sind nach der Coronakrise in Deutschland dank ihrer grundgesetzwidrigen Pulverisierung seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt keinen Schuss Pulver mehr wert

Die aktuelle Coronakrise bietet der bundesdeutschen grundgesetzfeindlich eingestellten und grundgesetzwidrig hoheitlich handelnden bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ein bundesweites Operationsfeld um die unmittelbar geltendes Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte in bisher ungeahnter Weise zu schleifen bis zu ihrer vollständigen Pulverisierung und die bis heute granitenen dumm gehaltene Bevölkerung macht mit während die pflichtbewusste Presse hier im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit der sog. Geiger-Doktrin entsprechend zwar nicht verfälscht aber willfährig totschweigt.

„Bemerkenswert sei “die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich “für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen” – und “behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.“ Strafverteidiger RA Becker, Okt. 2013 in Strafverteidigerforum

Wie der blanke Hohn liest sich da das Folgende:

„Die Grundrechte bilden in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen.“ BVerfGE 7, 198 – Lüth –

André François-Poncet schrieb über Deutschland und „die Deutschen“. Details lesen sich in „Eine Zeuge tritt ab.“ im Spiegel 02.03.1955:

„Die Vorstellung, daß eine Regierung lügen könnte, geht nicht leicht in die Köpfe der Deutschen ein. Die angeborene Achtung, die sie vor der gesetzmäßigen Autorität haben, bringt sie dazu, sich allem unterzuordnen, was von ihr ausgeht.“

Bis heute wird inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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#wirbleibenzuhause Grundrechte Netzwerk Bonner Grundgesetz Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland 2020

Video verfügbar in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Russisch, Türkisch

Die gegenwärtigen Aktivitäten aufgrund der weltweiten Corona – Pandemie seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in Gestalt der wenn auch nur nominellen gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt ändern nichts an der Tatsache, dass der Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes auch im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz nicht existiert. Weiterlesen

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da werden Erinnerungen an die Zeit desjenigen Hochkriminellen geweckt, der am 20.04.1889 geboren wurde und zwischen 1933 und 1945 an der Spitze des NS-Terrors stand, der stark vom Denunzieren lebte

Am 09.03.2010 fanden sich die folgenden Sätze in einem WAZ-Artikel:

„Unmöglich ist nie was“ — selbst die Wiederkehr einer Unrechtsprechung wie zu Zeiten des Nationalsozialismus. nicht.

So jedenfalls lautete die Einschätzung von Andrea Kaminski, der damaligen Direktorin des Amtsgerichts Velbert. Dort eröffnete sie am 08.03.2010 eine Ausstellung zum Thema „Justiz im Nationalsozialismus“.

Auszugsweises Zitat aus „DIE ZEIT“, :

„Nationalsozialismus: Der Spion nebenan“

„Denunzianten“ mochten die Nazis gar nicht. Wohl aber „wachsame Volksgenossen“, die ihre Nachbarn im Auge behielten. (…)“

„Im „Dritten Reich“ konnte die Denunziation zum Ventil für das „gesunde Volksempfinden“ werden. Der NS-Staat schüchterte seine Bürger ein, und er ermunterte sie zugleich, jeden Tag am „neuen Reich“ mitzuarbeiten. Denunzieren konnte jeder, der wollte. Denunzianten kamen oft aus der Nachbarschaft. So wie Salomea Maag: Sie verriet ihren Berliner Nachbarn, den früheren hessischen Innenminister Wilhelm Leuschner, nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 an die Gestapo und lieferte ihn damit ans Messer.

Und Denunziationen gingen auch keineswegs still und heimlich vor sich. Vorneweg marschierten nationalsozialistische Zeitungen wie der Stürmer, der mit infamen Storys über Juden die Angeklagten in Gerichtsverfahren und ihre Angehörigen bloßzustellen versuchte und nicht selten in den Selbstmord trieb. An den Ortseingängen auch vieler kleinerer Gemeinden hing das Blatt in den sogenannten Stürmer-Kästen. So fanden solche Geschichten weite Verbreitung. (…)“

70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland harrt es noch immer seiner wahren Erfüllung, denn de facto ist von den Weitermachern mit dem 23.05.1949 die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung grundgesetzwidrig übernommen  und wird auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Anzeige wegen Vermummungsverbot beim Tragen einer Nase- / Mundmaske gegen Coronainfektion oder gibt dem deutschen Beamten einen Auftrag und der Freund und Helfer erfüllt diesen bis zur letzten Inkonsequenz

t-online berichtet am 11.04.2020 aus dem bundesdeutschen Irrenhaus der vollziehenden Gewalt, Zitat:

„In Fürth hat ein Rentner zum Einkaufen eine Atemschutzmaske getragen, um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen. Allerdings hat er diese nach dem Einkaufen angelassen und ist damit in seinem Auto losgefahren.

Begründung, er wolle Mitbürger schützen, half nichts 

Der Herr wurde jedoch gestoppt, als er an einer Fürther Polizeiwache vorbeifuhr. Ein Polizeibeamter führte laut der „Abendzeitung München“ eine Personenkontrolle durch und fragte wohl, vor wem sich der Rentner abschirmen wolle. Der Rentner antwortete demnach, dass er seine Mitbürger schützen wolle. Er bekam trotzdem eine Anzeige.

Die Begründung: Er habe gegen das Vermummungsverbot verstoßen.“

Auch wenn später wohl die Anzeige zurückgezogen worden ist von Seiten der Fürther Polizei, so offenbart der Vorgang gerade jetzt mehr als deutlich, dass es seit dem 15.06.1943 am Straftatbestand des Amtsmissbrauches im Strafgesetzbuch aus Sicht derjenigen, die ihr übertragenes Amt zugerne missbrauchen, nicht grundlos mangelt, denn der Amtsträger weiß sehr genau, dass man ihn ohne einen gesetzlichen Straftatbestand nicht wirklich für sein grundgesetzwidriges hoheitliches Handeln zur Verantwortung ziehen können darf. Das Wissen um diese grundgesetzwidrige Tatsache lässt so manches beamtetes Herz seit dem 23.05.1949 im Umgang mit der „granitenen dummen“ bundesdeutschen Bevölkerung tagtäglich höher schlagen. Dass der „Kunde“, so wird der Grundrechteträger geringschätzig bis heute von der bundesdeutschen vollziehenden Gewalt im Innenverhältnis bezeichnet, gemäß Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg gegen die bundesdeutsche vollziehende Gewalt im konkreten Einzelfall dann nämlich beschreiten kann, wenn er durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wurde, lässt seit 70 Jahren keinen bundesdeutschen Amtsträger im Fall der Fälle inne halten, droht der Grundrechteträger gar spontan mit einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde, ist der heutige bundesdeutsche Amtsträger noch mehr geneigt, Gewalt vor Recht ergehen zu lassen. Zitat:

“Bemerkenswert sei “die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich “für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen” – und “behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.“ Strafverteidiger RA Becker, Okt. 2013 in Strafverteidigerforum

Wie hätte man sich wohl bei der Fürther Polizei gegenüber diesem Rentner benommen, wenn der beim Abnehmen der Nase-/ Mundmaske die Beamten angehustet hätte vor lauter Aufregung? Hätten sie nur eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung geschrieben oder wären sie nicht wahrscheinlich auch handgreiflich geworden aus der Notwehr heraus und hätten den bis dahin ahnungslosen coronaverängstigten Rentner mit einfacher körperlicher Gewalt oder mit dem Schlagstock, frei nach dem langjährigen polizeiinternen Motto: „erst schlagen, dann fragen“, oder dem Pfefferspray oder vielleicht ja sogar mit einem vorbeugenden Schuss aus der viel zu locker sitzenden Pistole zur persönlichen und äußerst dehnbaren Tumultordnung gerufen, immer auf Gefahrenabwehr bedacht und sei es heutzutage auch die in den Köpfen bundesdeutscher Amtsträger sich mehr und mehr breit machenden Putativgefahr, die eigentlich hoheitliches Handeln von Haus aus verbietet, denn die Gefahr ist nur scheinbar eine und von daher real nicht existent, dagegen gerichtete Gefahrenabwehrmaßnahmen sind immer rechtswidrig, doch wer weiß das schon?

Die Nase- / Mundmaske als Coronavirenschutz kann ohne langes Federlesen als sog. Tatmittel beschlagnahmt werden, vielleicht erfüllt es ja die von Virologen empfohlenen Kriterien einer Atemschutzmaske, so dass anstatt eine Vernichtung die Übernahme in den eigenen Maskenbestand erfolgen können darf.

Der Rentner kann schließlich froh sein, dass man nicht seine Einrede gegen die Maskenabnahme als selbständige Widerstandshandlung angenommen hat und nicht daraufhin sogleich gezielt von der Schusswaffe gebraucht gemacht hat.

Wäre der Rentner im Rahmen des Polizeieinsatzes gegen ihn zu Tode gekommen, hätte sich ganz sicher ein willfähriger Arzt gefunden, der auf den Totenschein „natürlicher Tod nach „Covid-19 Infektion““ vermerkt hätte.

Sollte jetzt jemand ganz besonders Schlaues auf die Idee kommen und nach der bundesdeutschen rechtsprechenden Gewalt rufen, so möge man den Hinweis auf das folgende Zitat ernsthaft zur Kenntnis nehmen:

„Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“ (Quelle: SPIEGEL (27/2014)

Wohl dem also, der vor diesem Hintergrund noch der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland vertraut.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Verfassung ja, Grundgesetz Fehlanzeige, 87-jähriger Gerhart Baum schweigt auch im letzten Spiegel-Interview das systematische Leerlaufenlassen der Grundrechte seit dem 11.08.1950 tot

Am 28.03.2020 erschien im SPIEGEL-online unter dem Titel

„Hüten wir uns vor dem Virus Sicherheitswahn“ Ex-Innenminister Gerhart Baum ist ein Verteidiger der Bürgerrechte. Im Interview spricht er über den Rechtsstaat in Zeiten von Corona – und was Angela Merkel und Helmut Schmidt als Krisenkanzler gemeinsam haben.“

Mal spricht Baum, der nicht nur im Bundestag jahrelang als FDP-Abgeordneter gesessen hat, sondern auch zwischen 1978 und 1982 Bundesinnenminister gewesen und bis heute als Rechtsanwalt unterwegs ist, von Bürgerrechten, mal spricht er von Grundrechten. Während er zudem von der Verfassung schwadroniert, erwähnt er das Grundgesetz als terminus technikus kein einziges Mal. Bemerkenswert ist, dass auch der SPIEGEL-Journalist Severin Weiland das Wort Grundgesetz nicht in seine Fragen an Gerhart Baum eingeflochten hat. Weiterlesen

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