Ist die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich ein demokratischer Rechtsstaat?

Laut Art. 20 Abs. 1 GG hat die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat zu sein. Gemäß Art. 20 Abs. 2 GG hat alle Macht vom Volke auszugehen. Der Art. 20 Abs. 3 GG schreibt schließlich vor, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind.

Mit Blick auf die sog. 21. Bundestagswahl am 23.02.2025 soll sich jedermann mittels der Wahlprogramme der sog. etablierten politischen Parteien des jetzigen Bundestages in Gestalt von AfD, BSW, CDU, CSU, FDP, Grüne, Linke und SPD  sowie SSW jetzt doch mal informieren, inwieweit in diesen Programmen insbesondere die Begriffe „Grundgesetz“ und / oder „Grundrechte“ auftauchen und wenn in welchem Konrext diese geschrieben und zu lesen stehen. Hier einmal das Schnellcheckergebnis:

AfD weder Grundgesetz noch Grundrechte

BSW sechsmal Grundgesetz, einmal Grundrecht

CDU/CSU dreimal Grundgesetz, Grundrechte -Fehlanzeige-

FDP achtmal Grundgesetz, sechsmal Grundrechte

Grüne viermal Grundgesetz, Grundrechte -Fehlanzeige-

Linke zehnmal Grundgesetz, viermal Grundrechte

SPD Grundgesetz -Fehlanzeige, einmal Grundrechte

SSW Grundgesetz achtmal, dreimal Grundrechte

Alles in Allem demnach nichts weiter als ein regelmäßig wiederkehrender grundgesetzferner und grundgesetzwidriger
Wer mehr zum Thema demokratischer Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes vom 23.05.1949 als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, lesen will, darf dieses gerne hier im Blog und insbesondere in der einschlägigen Expertise  „Wahlgesetze„ tun, um sich ein ganz persönliches Bild noch vor dem 23.02.2025 gemacht zu haben.

Fakt ist seit 75 Jahren Bundesrepublik Deutschland, dass das Bonner Grundgesetz trotz seiner Funktion ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zu sein, dieses immer noch seiner wahren Erfüllung harrt. Mehr dazu liest sich u.a. hier:

„Das unerfüllte Grundgesetz seit seinem Inkrafttreten am 23.05.1949, obwohl die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, so Kronjurist der SPD Dr. Adolf Arndt† bereits am 17.10.1959 in Kassel“

Der bekannte Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim beschreibt den bundesdeutschen Zustand so, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Hans Herbert von Arnim (Das System)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 75 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 79 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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