Am 28.03.2020 erschien im SPIEGEL-online unter dem Titel
„Hüten wir uns vor dem Virus Sicherheitswahn“ Ex-Innenminister Gerhart Baum ist ein Verteidiger der Bürgerrechte. Im Interview spricht er über den Rechtsstaat in Zeiten von Corona – und was Angela Merkel und Helmut Schmidt als Krisenkanzler gemeinsam haben.“
Mal spricht Baum, der nicht nur im Bundestag jahrelang als FDP-Abgeordneter gesessen hat, sondern auch zwischen 1978 und 1982 Bundesinnenminister gewesen und bis heute als Rechtsanwalt unterwegs ist, von Bürgerrechten, mal spricht er von Grundrechten. Während er zudem von der Verfassung schwadroniert, erwähnt er das Grundgesetz als terminus technikus kein einziges Mal. Bemerkenswert ist, dass auch der SPIEGEL-Journalist Severin Weiland das Wort Grundgesetz nicht in seine Fragen an Gerhart Baum eingeflochten hat.
Auszugsweise heißt es da im Interview:
„SPIEGEL: Und wo steht der Rechtsstaat jetzt?
Baum: Bisher sehe ich einige Grenzüberschreitungen, so bei der Ermächtigung der Regierung, Maßnahmen durch Rechtsverordnung am Parlament vorbei zu treffen. Eine striktere und noch enger befristete Kontrolle durch das Parlament ist unbedingt notwendig. Hüten wir uns vor dem Virus Sicherheitswahn! Die Verfassung gilt gerade auch in schwierigen Zeiten. Wir können beide Ziele – Verfassung und Gesundheitsschutz – durchaus in Einklang bringen. Das Virus gefährdet unsere Gesundheit – es sollte nicht die Demokratie gefährden. Überhaupt müssen die Parlamente immer wieder gründlich abwägen und eingreifen können.“
Am 06.07.2013 erhielt Severin Weiland, damals schon beim SPIEGEL tätig, die folgende mail:
Sehr geehrter Herr Weiland,
aufgrund Ihres aktuellen Artikels „Putsch in Ägypten: Westerwelle hat ein Problem“ erhalten Sie diese mail. Vielleicht gehen Sie den 29 Fakten einfach einmal nach und sollten Sie Fragen haben, dann dürfen Sie diese gerne an die Grundrechtepartei stellen, denn leider harrt das Bonner Grundgesetz bis heute noch immer seiner Erfüllung und droht in absehbarer Zeit völlig unter die Räder zu kommen, um es vorsichtig ausgedrückt zu haben.
Wussten Sie schon, dass…
-
es in Deutschland keinen Straftatbestand des Amtsmissbrauchs gibt?
-
es in Deutschland, bis auf den Stimmenkauf, keinen Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung gibt?
-
es in Deutschland keinen Straftatbestand der Folter gemäß Art. 1 der UN-Antifolterkonvention gibt trotz Rechtsbefehl gemäß Art. 4 des Übereinkommens an die Nationalstaaten?
-
Ihre Einkommen- und Lohnsteuern auf der Grundlage des von Adolf Hitler erlassenen Einkommensteuergesetzes vom 16.10.1934 durch das bundesdeutsche Finanzamt eingezogen werden?
-
ein Finanzbeamter, der Steuern im Veranlagungs- und/oder Einspruchsverfahren bewusst falsch festsetzt, keine Rechtsbeugung begeht (BGHSt 24, 326)?
-
es nicht die vordringlichste Aufgabe eines Finanzbeamten ist, sich an das Recht zu halten (OLG Celle 3 Ws 176/86)?
-
Beamte per Gesetz vorsätzlich rechtswidrig Gebühren und Abgaben von Ihnen zugunsten des Staates rauben dürfen, ohne dafür bestraft zu werden (§ 353 StGB)?
-
Beamte per Gesetz vorsätzlich rechtswidrig Ihre staatlichen Leistungen zugunsten des Staates kürzen dürfen, ohne dafür bestraft zu werden (§ 353 StGB)?
-
ein Verwaltungsakt nicht deshalb schon nichtig ist, weil er der Gesetzesgrundlage entbehrt (BFH IV B 13/81)?
-
auch eine rechtswidrig (verfassungswidrig) zustande gekommene Entscheidung vollstreckt werden kann (LG Stade 11c Qs 65/11)?
-
Beamte durch nichtige nationalsozialistische Gesetze das Grundgesetz außer Anwendung setzen?
-
der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hermann Höpker-Aschoff als Chefjurist der Haupttreuhandstelle-Ost an der fabrikmäßigen Ausrottung und Verwertung der osteuropäischen Juden beteiligt war?
-
das Bundesverfassungsgericht die Anwendung von nichtigen nationalsozialistischen Gesetze zulässt?
-
das Bundesverfassungsgericht die Anwendung verfassungswidriger/ungültiger Gesetze zulässt?
-
das Bundesverfassungsgericht (nicht nur) die Hartz-IV-Gesetze verfassungswidrig Ihre Grundrechte verletzen lässt und die entsprechenden Schutzvorschriften des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 1 GG), aufgrund deren diese Gesetzgebung eigentlich nichtig ist, nicht anwendet?
-
das Bundesverfassungsgericht Ihre Verfassungsbeschwerden nicht zu bearbeiten braucht, obwohl Sie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG ein Grundrecht auf Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt haben?
-
Sie Ihre Klagen und Beschwerden vor den Gerichten gegen die öffentliche Gewalt wegen der Verletzung Ihrer Grundrechte selbst bezahlen müssen?
-
die juristische Ausbildung heute noch auf nationalsozialistischen Rechtslehren basiert?
-
die Strafermittlungsbehörden die Opfer staatlicher Gewalt anklagen und nicht die Täter?
-
deutsche Gerichte nicht nur nationalsozialistische Verbrecher schützen, sondern auch heute noch Opfer staatlicher Verbrechen verurteilen?
-
Die Gerichte Gebühren von Ihnen auf der verfassungswidrigen Grundlage nicht mehr gültiger nationalsozialistischer Gesetze mit Zwang und Gewalt erheben und notfalls mittels Zwangshaft und Ihrem »bürgerlichen Tod zu Lebzeiten« beitreiben lassen (vgl. JBeitrO)?
-
Widerstand gegen rechtswidrigen Missbrauch staatlicher Gewalt immer öfter mit dem Entzug der Lebensgrundlagen, Zwangsbetreuung und Zwangspsychiatrisierung bestraft wird?
-
alle Bundestagsparteien Geldwaschmaschinen für Steuer- und Schwarzgelder sind und durch keine Behörde kontrolliert werden?
-
es keine Möglichkeit gibt, Wahlmanipulationen und -fälschungen zu beweisen?
-
die Innenminister entscheiden, welche Parteien zu Wahlen zugelassen werden?
-
jeder Beamte das Grundgesetz und einfaches Gesetz brechen darf, wenn es opportun ist?
-
die Bindung der öffentlichen Gewalt an die unmittelbar wirkenden Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) sowie an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) faktisch aufgehoben ist?
-
die Verwertungsmasse des deutschen Volkes beamtete Hochverräter dafür bezahlt, seiner Würde, seiner Freiheit, seiner Rechte und seines Eigentums beraubt zu werden?
-
Demokratie und Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes für die öffentliche Gewalt absolut keine Bedeutung haben?
-
diese Zustände nur die Spitze eines Eisbergs sind und SIE jeden Tag zu- bzw. wegschauen?
Es darf davon ausgegangen werden, dass Weiland sich nicht wirklich mit dem staatstragenden Inhalt dieser mail an ihn befasst haben wird, ansonsten hätte er sich bereits 2013 auf die mail hin melden müssen und spätestens das mit Baum geführte Interview anders gestalten müssen, ist Baum doch immerhin einer derjenigen, der die 70-jährige Bundesrepublik Deutschland nicht nur ein paar Jahre mit geprägt hat, sondern an maßgeblicher Stelle, nämlich als Bundesinnenminister, dem sog. Verfassungsminister, dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes von Amts wegen besonders verpflichtet gewesen ist.
Baum ist zu unterstellen, dass er das Protokoll der 89. Kabinettssitzung der ersten Adenauer-Regierung vom 11.08.1950 mit dem verfänglichen Zitat aus der Länderinnenministerkonferenz vom 10.08.1950 spätestens seit seiner Amtstätigkeit als Bundesinnenminister kennt, Zitat:
»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950
Weiland hätte Baum diesbezüglich stellen können müssen, denn die Fakten, die Weiland per mal am 06.07.2013 bezüglich des inexistenten Rechtsstaates auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes zur Kenntnis bekommen hat, sind bis heute immer noch aktuell und waren es auch schon zu der Zeit, als Baum sich zwischen 1978 und 1982 als Bundesinnenminister der Bundesrepublik Deutschland zwar verdingt und nicht verdient gemacht hat.
Weilands Schweigen ist wohl dahingehend zu deuten, dass Weiland sich als pflichtbewusster Journalist der ihm sicherlich bekannten Geiger-Doktrin verpflichtet sieht, nämlich im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit zwar nicht zu verfälschen aber sie totzuschweigen, denn genau das hat Weiland seit dem 06.07.2013 bis heute bezüglich der ihm damals per mail übermittelten Fakten unter „wussten Sie schon, dass…“ .
Nicht nur SPIEGEL-Weiland, sondern auch Gerhart Baum muss sich hier und heute vorwerfen lassen, dass sie bis heute drüber wegsehen, dass de facto von den Weitermachern mit dem 23.05.1949 die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung grundgesetzwidrig übernommen ist und wird auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)
Jeder der Beteiligten weiß nur, was er wissen darf und jeder glaubt nur was er glauben soll, auf diese Weise wird seit dem 23.05.1949 unscheinbar grundgesetzwidrig der unverbrüchliche Inhalt sowie die unverhandelbare Wirkweise des Bonner Grundgesetzes trotz der Tatsache, dass es die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ist, ausgehebelt und untergraben mit der von den Tätern am 11.08.1950 in den Kabinettsprotokollen der ersten Adenauer-Regierung von dem damaligen Bundesinnenminister Dr. Gustav Heinemann zu Protokoll gegebenen Erklärung aller Länderinnenminister, Zitat:
»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«
und der daraus zwingend resultierenden Folge, dass die gegen die öffentliche Gewalt unmittelbar geltendes Recht gemäß Art. 1 abs. 3 GG bildenden unverletzlichen Grundrechte systematisch leerlaufen.
Viele relevante Details der vorsätzlich begangenen Versäumnisse lesen sich hier im Blog, denn Nazi-Deutschland hat bis heute nicht aufgehört zu existieren.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.