da werden Erinnerungen an die Zeit desjenigen Hochkriminellen geweckt, der am 20.04.1889 geboren wurde und zwischen 1933 und 1945 an der Spitze des NS-Terrors stand, der stark vom Denunzieren lebte

Am 09.03.2010 fanden sich die folgenden Sätze in einem WAZ-Artikel:

„Unmöglich ist nie was“ — selbst die Wiederkehr einer Unrechtsprechung wie zu Zeiten des Nationalsozialismus. nicht.

So jedenfalls lautete die Einschätzung von Andrea Kaminski, der damaligen Direktorin des Amtsgerichts Velbert. Dort eröffnete sie am 08.03.2010 eine Ausstellung zum Thema „Justiz im Nationalsozialismus“.

Auszugsweises Zitat aus „DIE ZEIT“, :

„Nationalsozialismus: Der Spion nebenan“

„Denunzianten“ mochten die Nazis gar nicht. Wohl aber „wachsame Volksgenossen“, die ihre Nachbarn im Auge behielten. (…)“

„Im „Dritten Reich“ konnte die Denunziation zum Ventil für das „gesunde Volksempfinden“ werden. Der NS-Staat schüchterte seine Bürger ein, und er ermunterte sie zugleich, jeden Tag am „neuen Reich“ mitzuarbeiten. Denunzieren konnte jeder, der wollte. Denunzianten kamen oft aus der Nachbarschaft. So wie Salomea Maag: Sie verriet ihren Berliner Nachbarn, den früheren hessischen Innenminister Wilhelm Leuschner, nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 an die Gestapo und lieferte ihn damit ans Messer.

Und Denunziationen gingen auch keineswegs still und heimlich vor sich. Vorneweg marschierten nationalsozialistische Zeitungen wie der Stürmer, der mit infamen Storys über Juden die Angeklagten in Gerichtsverfahren und ihre Angehörigen bloßzustellen versuchte und nicht selten in den Selbstmord trieb. An den Ortseingängen auch vieler kleinerer Gemeinden hing das Blatt in den sogenannten Stürmer-Kästen. So fanden solche Geschichten weite Verbreitung. (…)“

70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland harrt es noch immer seiner wahren Erfüllung, denn de facto ist von den Weitermachern mit dem 23.05.1949 die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung grundgesetzwidrig übernommen  und wird auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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