Anzeige wegen Vermummungsverbot beim Tragen einer Nase- / Mundmaske gegen Coronainfektion oder gibt dem deutschen Beamten einen Auftrag und der Freund und Helfer erfüllt diesen bis zur letzten Inkonsequenz

t-online berichtet am 11.04.2020 aus dem bundesdeutschen Irrenhaus der vollziehenden Gewalt, Zitat:

„In Fürth hat ein Rentner zum Einkaufen eine Atemschutzmaske getragen, um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen. Allerdings hat er diese nach dem Einkaufen angelassen und ist damit in seinem Auto losgefahren.

Begründung, er wolle Mitbürger schützen, half nichts 

Der Herr wurde jedoch gestoppt, als er an einer Fürther Polizeiwache vorbeifuhr. Ein Polizeibeamter führte laut der „Abendzeitung München“ eine Personenkontrolle durch und fragte wohl, vor wem sich der Rentner abschirmen wolle. Der Rentner antwortete demnach, dass er seine Mitbürger schützen wolle. Er bekam trotzdem eine Anzeige.

Die Begründung: Er habe gegen das Vermummungsverbot verstoßen.“

Auch wenn später wohl die Anzeige zurückgezogen worden ist von Seiten der Fürther Polizei, so offenbart der Vorgang gerade jetzt mehr als deutlich, dass es seit dem 15.06.1943 am Straftatbestand des Amtsmissbrauches im Strafgesetzbuch aus Sicht derjenigen, die ihr übertragenes Amt zugerne missbrauchen, nicht grundlos mangelt, denn der Amtsträger weiß sehr genau, dass man ihn ohne einen gesetzlichen Straftatbestand nicht wirklich für sein grundgesetzwidriges hoheitliches Handeln zur Verantwortung ziehen können darf. Das Wissen um diese grundgesetzwidrige Tatsache lässt so manches beamtetes Herz seit dem 23.05.1949 im Umgang mit der „granitenen dummen“ bundesdeutschen Bevölkerung tagtäglich höher schlagen. Dass der „Kunde“, so wird der Grundrechteträger geringschätzig bis heute von der bundesdeutschen vollziehenden Gewalt im Innenverhältnis bezeichnet, gemäß Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg gegen die bundesdeutsche vollziehende Gewalt im konkreten Einzelfall dann nämlich beschreiten kann, wenn er durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wurde, lässt seit 70 Jahren keinen bundesdeutschen Amtsträger im Fall der Fälle inne halten, droht der Grundrechteträger gar spontan mit einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde, ist der heutige bundesdeutsche Amtsträger noch mehr geneigt, Gewalt vor Recht ergehen zu lassen. Zitat:

“Bemerkenswert sei “die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich “für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen” – und “behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.“ Strafverteidiger RA Becker, Okt. 2013 in Strafverteidigerforum

Wie hätte man sich wohl bei der Fürther Polizei gegenüber diesem Rentner benommen, wenn der beim Abnehmen der Nase-/ Mundmaske die Beamten angehustet hätte vor lauter Aufregung? Hätten sie nur eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung geschrieben oder wären sie nicht wahrscheinlich auch handgreiflich geworden aus der Notwehr heraus und hätten den bis dahin ahnungslosen coronaverängstigten Rentner mit einfacher körperlicher Gewalt oder mit dem Schlagstock, frei nach dem langjährigen polizeiinternen Motto: „erst schlagen, dann fragen“, oder dem Pfefferspray oder vielleicht ja sogar mit einem vorbeugenden Schuss aus der viel zu locker sitzenden Pistole zur persönlichen und äußerst dehnbaren Tumultordnung gerufen, immer auf Gefahrenabwehr bedacht und sei es heutzutage auch die in den Köpfen bundesdeutscher Amtsträger sich mehr und mehr breit machenden Putativgefahr, die eigentlich hoheitliches Handeln von Haus aus verbietet, denn die Gefahr ist nur scheinbar eine und von daher real nicht existent, dagegen gerichtete Gefahrenabwehrmaßnahmen sind immer rechtswidrig, doch wer weiß das schon?

Die Nase- / Mundmaske als Coronavirenschutz kann ohne langes Federlesen als sog. Tatmittel beschlagnahmt werden, vielleicht erfüllt es ja die von Virologen empfohlenen Kriterien einer Atemschutzmaske, so dass anstatt eine Vernichtung die Übernahme in den eigenen Maskenbestand erfolgen können darf.

Der Rentner kann schließlich froh sein, dass man nicht seine Einrede gegen die Maskenabnahme als selbständige Widerstandshandlung angenommen hat und nicht daraufhin sogleich gezielt von der Schusswaffe gebraucht gemacht hat.

Wäre der Rentner im Rahmen des Polizeieinsatzes gegen ihn zu Tode gekommen, hätte sich ganz sicher ein willfähriger Arzt gefunden, der auf den Totenschein „natürlicher Tod nach „Covid-19 Infektion““ vermerkt hätte.

Sollte jetzt jemand ganz besonders Schlaues auf die Idee kommen und nach der bundesdeutschen rechtsprechenden Gewalt rufen, so möge man den Hinweis auf das folgende Zitat ernsthaft zur Kenntnis nehmen:

„Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“ (Quelle: SPIEGEL (27/2014)

Wohl dem also, der vor diesem Hintergrund noch der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland vertraut.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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