Inmitten der EU gibt es jetzt mit Ungarn eine Quasi-Diktatur, faselt am 31.03.2020 der SPIEGEL, schweigt aber die inzwischen 70jährige grundgesetzwidrige bundesdeutsche Wohlfühldiktatur wider besseren Wissens immer noch tot.

Am 31.03.2020 lässt den SPIEGEL-Leser der SPIEGEL-Büroleiter Roland Nelles in Washington das Folgende wissen, auszugsweises Zitat:

„Willkommen in der neuen europäischen Realität: Inmitten der EU gibt es jetzt eine Quasi-Diktatur. Ungarns Premierminister Viktor Orbán hat sich vom ungarischen Parlament mit umfassenden Sondervollmachten gegen die Corona-Pandemie ausstatten lassen. Sie gehen weit über das hinaus, was in anderen Ländern der EU in der Krise üblich ist. Ein Notstandsgesetz ermöglicht es dem rechts-nationalen Regierungschef, ohne zeitliche Befristung auf dem Verordnungsweg zu regieren.

Das alles soll so wirken, als gehe es allein um das Wohl der ungarischen Bevölkerung in der Krise. Dabei ist keine der neuen Machtbefugnisse notwendig, um das Virus zu bekämpfen. In Wahrheit geht es darum, dass hier Orbán und seine Clique von Macht-Zynikern das Durcheinander nutzen, um ihren Einfluss im Land auszubauen. So wie man das eben macht, wenn man möglichst alleine herrschen will.“

Es mag sein, dass der Büroleiter des SPIEGEL in Washington nicht falsch liegt mit seiner Ansicht aber warum verschweigt man beim SPIEGEL dem Grunde nach längst wider besseren Wissens, dass man in der Bundesrepublik Deutschland trotz Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 faktisch den „Normen- und Maßnahmenstaat“, den sog. Doppelstaat des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler klammheimlich und unscheinbar inzwischen 70 Jahre gegen die bundesdeutsche Bevölkerung von Seiten der sog. etablierten politischen Parteien und der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in Gestalt der bereits vor dem 23.05.1949 ersatzlos untergegangenen NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten nationalsozialistischen Rechts praktiziert?

Man hält sich Scheins an die Geiger-Doktrin, dass nämlich von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat er die Wahrheit zwar nicht verfälsche aber totschweigen muss. So steht es in dem NS-Machwerk des Nazi-Juristen Dr. Willi Geiger mit dem Titel „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ aus dem Jahr 1941. Dieser Geiger hat als SA-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg im NS-Terrorregimes des Massenmörders Adolf Hitler Todesstrafen auch für Geringfügigkeiten beantragt und dann in die Tat umsetzen lassen, später in der Bundesrepublik Deutschland hat man ihm die Karriereleiter gehalten, er wurde nicht wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit als NS-Täter an die Wand gestellt, sondern Richter am BGH sowie BVerfG und sorgte maßgeblich für das am 13.03.1951 wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc bis heute gebliebene Bundesverfassungsgerichtsgesetz an das man sich jedoch bis heute trotz seiner von Grundgesetzes wegen herrschenden Inexistenz grundgesetzwidrig hält.

Nicht nur die SPIEGEL-Redaktion in Hamburg, sondern auch der Washingtoner SPEGEL-Büroleiter Roland Nelles muss sich hier und heute vorwerfen lassen, dass man bis heute drüber wegsieht, dass de facto von den Weitermachern mit dem 23.05.1949 die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung grundgesetzwidrig übernommen ist und wird auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Jeder der Beteiligten weiß nur, was er wissen darf und jeder glaubt nur was er glauben soll, auf diese Weise wird seit dem 23.05.1949 unscheinbar grundgesetzwidrig der unverbrüchliche Inhalt sowie die unverhandelbare Wirkweise des Bonner Grundgesetzes trotz der Tatsache, dass es die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ist, ausgehebelt und untergraben mit der von den Tätern am 11.08.1950 in den Kabinettsprotokollen der ersten Adenauer-Regierung von dem damaligen Bundesinnenminister Dr. Gustav Heinemann zu Protokoll gegebenen Erklärung aller Länderinnenminister, Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«

und der daraus zwingend resultierenden Folge, dass die gegen die öffentliche Gewalt unmittelbar geltendes Recht gemäß Art. 1 abs. 3 GG bildenden unverletzlichen Grundrechte systematisch leerlaufen.

Viele relevante Details der vorsätzlich begangenen Versäumnisse lesen sich hier im Blog, denn Nazi-Deutschland hat bis heute nicht aufgehört zu existieren.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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