Grundrechte sind nach der Coronakrise in Deutschland dank ihrer grundgesetzwidrigen Pulverisierung seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt keinen Schuss Pulver mehr wert

Die aktuelle Coronakrise bietet der bundesdeutschen grundgesetzfeindlich eingestellten und grundgesetzwidrig hoheitlich handelnden bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ein bundesweites Operationsfeld um die unmittelbar geltendes Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte in bisher ungeahnter Weise zu schleifen bis zu ihrer vollständigen Pulverisierung und die bis heute granitenen dumm gehaltene Bevölkerung macht mit während die pflichtbewusste Presse hier im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit der sog. Geiger-Doktrin entsprechend zwar nicht verfälscht aber willfährig totschweigt.

„Bemerkenswert sei “die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich “für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen” – und “behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.“ Strafverteidiger RA Becker, Okt. 2013 in Strafverteidigerforum

Wie der blanke Hohn liest sich da das Folgende:

„Die Grundrechte bilden in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen.“ BVerfGE 7, 198 – Lüth –

André François-Poncet schrieb über Deutschland und „die Deutschen“. Details lesen sich in „Eine Zeuge tritt ab.“ im Spiegel 02.03.1955:

„Die Vorstellung, daß eine Regierung lügen könnte, geht nicht leicht in die Köpfe der Deutschen ein. Die angeborene Achtung, die sie vor der gesetzmäßigen Autorität haben, bringt sie dazu, sich allem unterzuordnen, was von ihr ausgeht.“

Bis heute wird inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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