am 23.05.2020 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als die bis heute immer noch ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zum 71. Mal, harrt aber noch immer seiner wahren Erfüllung dank des grundgesetzwidrigen und grundgesetzfeindlichen Denken und Handelns der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt spätestens seit dem 11.08.1950

Der von Grundgesetzes wegen nur nominelle Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble sieht die Politik durch das Grundgesetz nicht in der Pflicht, alles darauf auszulegen, Menschenleben zu schützen.

WELT vom 26.04.2020:

„Angesichts der massiven Einschränkungen von Grundrechten in der Corona-Krise hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) davor gewarnt, dem Schutz von Leben alles unterzuordnen. Wenn es überhaupt einen absoluten Wert im Grundgesetz gebe, dann sei es die Würde des Menschen, sagte er dem „Tagesspiegel“ vom Sonntag.

„Wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig“, sagte Schäuble dem „Tagesspiegel“. Die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde „schließt nicht aus, dass wir sterben müssen“.

Der Staat müsse für alle die bestmögliche gesundheitliche Versorgung gewährleisten, sagte Schäuble weiter. „Aber Menschen werden weiter auch an Corona sterben.“

Noch nie gab es seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wohl eine bessere Gelegenheit für die bundesdeutsche grundgesetzfeindlich eingestellte und grundgesetzwidrig hoheitlich gegen die Grundrechteträger handelnde öffentliche Gewalt, die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes trotzdem es die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit 70 Jahren immer noch ist, bis zur Unkenntlichkeit zu schleifen,

„Das Abschleifen der Grundrechte geschieht nicht heimlich. Dieser Prozess geschieht öffentlich mit den von der Juristenmehrheit anerkannten und ständig ausgebauten Methoden der Interpretation. […] Es ist nicht allein ein juristischer Vorgang, sondern spiegelt die Veränderung des Staatsverständnisses seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. […], ob eine demokratische, die Grundrechte betonende Verfassung in der Lage ist oder in die Lage versetzt werden kann, ältere, die Grundrechte mit Skepsis betrachtende Traditionen aufzunehmen.“ (Quelle: Prof. für Straf- und Strafprozessrecht Dr. Wolfgang Naucke am 06.08.2015)

man muss die Worte und Sätze dieses Schäuble nur richtig zu deuten wissen und in den Gesamtkontext der mit dem Tag des Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 systematisch bis heute an den Tag gelegten Grundgesetzfeindlichkeit der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie der etablierten politischen Parteien bringen.

Die entsprechenden Details lesen sich hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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