zum 20.ten Mal ungültig gewählter deutscher Bundestag soll aufgelöst werden, um am 23.02.2025 den 21.ten deutschen Bundestag ebenfalls ungültig zu wählen

Zum 20.ten Mal seit 1949 ungültig gewählter deutscher Bundestag soll aufgelöst werden, um am 23.02.2025 den 21.ten deutschen Bundestag ebenfalls ungültig zu wählen, denn seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 ist kein dem Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechendes Bundeswahlgesetz und auch keine dem Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechende Bundeswahlordnung in Kraft getreten. Wegen ihrer jeweiligen Ungültigkeit ex tunc ist niemals seit dem 23.05.1949 eine Bundestagswahl in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzkonform durchgeführt und niemals hat sich ein bundesdeutsches Parlament seit dem 07.09.1949 grundgesetzkonform konstituiert mit der Folge, dass alle bis heute im Bundestag gesessenen und bis heute sitzenden Personen über ein grundgesetzkonformes Mandat verfügt haben bzw. derzeit verfügen.

Nicht anders ist es um die seit dem 23.05.1949 aus der Mitte des deutschen Bundestages heraus gebildeten Bundesregierungen. Weiterlesen

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Landtage von Brandenburg, Sachsen und Thüringen 2024 grundgesetz- und landesverfassungswidrig konstituiert; alle drei Regierungen grundgesetz- und landesverfassungswidrig seit Dezember 2024 im Amt

Die Landtage von Brandenburg, Sachsen und Thüringen 2024 haben sich grundgesetz- und landesverfassungswidrig konstituiert; alle drei Landesregierungen sind aufgrund dessen seit dem 11.12. 2024 in Brandenburg, seit dem 18.12.2024 in Sachsen und seit dem 12.12.2024 in Thüringen grundgesetzwidrig und landesverfassungswidrig im Amt, weil seit dem Anschluss aller drei Länder an die Bundesrepublik Deutschland die Landeswahlgesetze und Landeswahlordnungen von Brandenburg, Sachsen und Thüringen gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, also gegen das sog. Zitiergebot, verstoßen und aufgrund dessen ex tunc nichtig sind mit der Folge, dass alle bisherigen Landtagswahlen und Regierungsbildungen ungültig waren, sind und bleiben.

Die Details finden sich u.a. hier: Weiterlesen

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Aufzeichnungsverweigerer sind potentielle Betrüger – bundesdeutsche Richter als Fälscher und Betrüger unterwegs?

Auch 75 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes gilt insbesondere für den bundesdeutschen Grundrechteträger was das Führen eines Gerichtsprozesses vor bundesdeutschen Gerichten anbelangt, grundgesetzwidrig folgendes:

„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. […] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.“ (Quelle: Aussage von Richter am Bundesgerichtshof und Verfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger in DRiZ, 9/1982, 325)

Weitere Details dazu lesen sich hier:

„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. […] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär“

Der 1955 geborene Rechtsanwalt Werner Siebers hat sich 2019 sehr deutlich zum Problem der Aufzeichnung von Gerichtsverhandlungen im bundesdeutschen Gerichtssaal unter dem Untertitel „Richter als Fälscher und Betrüger“ geäußert. Vorweg stellte er ein Zitat aus der FAZ vom 14.08.2019, das da lautet:

„Die traditionell konservative Richterschaft stand einer Aufzeichnung der Hauptverhandlung – wie überhaupt jeder Veränderung ihrer Arbeitsweise – lange Zeit skeptisch gegenüber. Inzwischen mehren sich auch dort die Stimmen, die das bisherige Verfahren für aus der Zeit gefallen halten und auf seine Gerechtigkeitsdefizite hinweisen. Der BGH-Strafrichter Andreas Mosbacher gehört ebenso zu den Fürsprechern einer Aufzeichnung der Hauptverhandlung wie der Richter am Internationalen Strafgerichtshof Bertram Schmitt oder die pensionierte Abteilungsleiterin für Rechtspflege im Justizministerium Marie Luise Graf-Schlicker. Doch obwohl die Forderung seit über einem Jahrzehnt Gegenstand rechtswissenschaftlicher Auseinandersetzung ist und ihre zu erwartenden Auswirkungen inzwischen Thema mehrerer wissenschaftlicher Untersuchungen waren, heißt es aus dem Bundesjustizministerium nur, man wolle den weiteren Verlauf der Debatte abwarten.“
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„Dem konnte ich nicht zustimmen, weil ich damit meinen Amtseid verletzt hätte“, so Lindner (FDP) nach seiner Entlassung als Bundesfinanzminister

Am 06.11.2024 warf der SPD Bundeskanzler Olaf Scholz den FDP Bundesfinanzminister Christian Lindner aus seinem Bundeskabinett, Lindner erklärte sich daraufhin wie folgt öffentlich vor der Presse:

Lindner auszugsweise hier wörtlich:

„Wir haben Vorschläge für eine Wirtschaftswende vorgelegt, um unser Land wieder auf Erfolgskurs zu bringen.(…) Diese Vorschläge wurden von SPD und Grünen nicht einmal als Beratungsgrundlage akzeptiert.

Stattdessen hat der Bundeskanzler seit heute Nachmittag ultimativ von mir verlangt, die Schuldenbremse des Grundgesetzes auszusetzen. Dem konnte ich nicht zustimmen, weil ich damit meinen Amtseid verletzt hätte. Deshalb hat der Bundeskanzler in der Sitzung des Koalitionsausschusses am heutigen Abend die Zusammenarbeit mit mir und der FDP aufgekündigt.“

„Wir haben als Freie Demokraten jetzt fast drei Jahre staatspolitische Verantwortung getragen. Wir haben klare Prinzipien und Überzeugungen, aber wir haben zugleich Kompromissbereitschaft gezeigt – bis an den Rand des Sinnvollen und Verantwortbaren.“

Lindner (FDP) will hier der bundesdeutschen Öffentlichkeit weiß machen, dass, wenn er dem Verlangen des Bundeskanzlers Scholz (SPD) die sog. im Bonner Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ausgesetzt hätte, er damit als Bundesfinanzminister seinen gemäß Art. 64 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 56 GG geleisteten Amtseid verletzt hätte. Weiterlesen

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verfassungs- und geschäftsordnungswidrige Verhinderung der Konstituierung des Thüringer Landtages am 26.09.2024 durch CDU, BSW, Die Linke und SPD, denn sie wollen verfassungswidrig einfach machen was sie wollen indem sie verfassungswidrig die freie Mandatsausübung missbrauchen

Am 26.09.2024 sollte sich der 8. Thüringer Landtag im Plenarsaal des Landtages in Erfurt nach der Landtagswahl am 01. September 2024 neu konstituieren. Weiterlesen

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Bremer Bürgerschaftswahl am 14.05.2023 wieder nichtig, weil das Bremische Landeswahlgesetz seit dem 23.05.1949 wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig ist

Trotz seit dem 23.05.1949 wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Bremischen Landeswahlgesetzes wurde am 15.05.2023 zum wiederholten Male in Bremen und Bremerhaven die Bürgerschaft gewählt, auch wenn diese Wahl wie alle anderen seit dem 23.05.1949 ungültig ist, das Wahlergebnis mithin nicht ist, die Mandate nicht grundgesetzkonform zustande gekommen sind, doch wen stört das in dieser seit in wenigen Tagen 74 Jahre alten Bundesrepublik Deutschland, obschon deren ranghöchste Rechtsnorm seit dem 23.05.1949 immer noch eben das Bonner Grundgesetz ist.

Alles das Wissenswerte liest sich bereits hier:

„Bonner Grundgesetz 74 Jahre am 23.05.2023 und trotzdem harrt es noch immer seiner wahren Erfüllung“

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 74 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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„Letzte Generation“ begeht vorsätzlich Straftaten um des Klimaschutzes willen, redet aber nicht die nachgewiesene Grundgesetzwidrigkeit der gesamten bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ein

Seit einigen Monaten sind Menschen in der Bundesrepublik Deutschland im öffentlichen Raum unterwegs und begehen unter Hinweis auf ihren selbsternannten Status, nämlich Klimaschutzaktivisten und somit Gutmenschen zu sein, als Mitglieder der sog. „Letzten Generation“ reihenweise Straftaten. Verfolgt werden diese Klimaschutzaktivisten bisher wegen Nötigung, Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Im Dezember 2022 wurde in Brandenburg der Verdacht geäußert, dass es sich bei der sog. „Letzten Generation“ eventuell bereits um die strafrechtlich relevante Bildung einer kriminellen Vereinigung handeln könnte. Weiterlesen

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„Letzte Generation“ hat ein Definitionsproblem was Folter von Gesetzes wegen anbelangt

Focus-online vermeldet am 31.03.2023 das Folgende:

„Immer wieder kommt es auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Autofahrern und Aktivisten. Um Klima-Kleber, die sich nicht auf der Straße fixiert haben, schnell zu entfernen, setzt die Polizei auch sogenannte Schmerzgriffe ein. Weiterlesen

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Letzte Generation glaubt an das Unmögliche, nämlich gegen grundgesetzwidrigen /-feindlichen bundesdeutschen Rechtsstaat strafrechtlich zu obsiegen mit Hilfe von Art. 20a GG

Unbestritten haben die Klimaschutzaktivisten derzeit ein die gesamte Menschheit auf diesem unserem Planeten existenziell betreffendes Anliegen, nämlich den menschgemachten Klimawandel zu thematisieren mit dem Ziel, dass die vereinbarten Pariser Klimaziele endlich bundes-, europa- und weltweit ausnahmslos in die Tat umgesetzt werden, um den Planet Erde auch zukünftig für die Menschheit lebensmöglich zu erhalten. Dass die Klimaschutzaktivisten inzwischen zu drastischen Mitteln greifen, um das alle Menschen weltweit existenziell betreffende 1,5° C Ziel ab sofort in die Tat umzusetzen, muss längst als verständlich angesehen werden, denn es läuft laut dem jüngsten IPCC – Bericht aus März 2023 dem Planet Erde die Zeit davon mit der Folge, dass es schon demnächst keine Möglichkeit der Umkehr mehr geben werden wird. Die Folgen für die Menschheit soll verheerend werden, auch wenn es keinen Weltuntergang geben werden wird. Weiterlesen

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Bischof Bode’s Rücktritt vom Osnabrücker Bischofsamt sollte Vorbild für die bundesdeutsche grundgesetzwidrig installierte und tätige öffentliche Gewalt sein

Bundesweit wird am 25.03.2023 das Folgende vermeldet:

„Der Osnabrücker katholische Bischof Franz-Josef Bode ist zurückgetreten. Der Amtsverzicht ist ein Novum im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in der Kirche. Der Papst nahm das Rücktrittsgesuch an, teilte der Vatikan mit.“

„Der Entschluss zu diesem Rücktritt ist in den letzten Monaten in mir gereift“, erklärte Bode in einer Stellungnahme, in der er mehrere Gründe für diesen Schritt anführte – allen voran eigene Fehler bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen.

„Insbesondere im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt durch Kleriker habe auch ich selbst lange Zeit eher die Täter und die Institution als die Betroffenen im Blick gehabt. Ich habe Fälle falsch eingeschätzt, häufig zögerlich gehandelt und manchmal falsche Entscheidungen getroffen“, sagte Bode. „Ich kann heute nur alle Betroffenen erneut um Verzeihung bitten.“ [Quelle: Tagesschau]

Aufgrund der Tatsache, dass das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem Inkrafttreten am 23.05.1949 noch immer seiner wahren Erfüllung harrt, vorsätzlich daran gehindert von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie der sog. etablierten politischen Parteien, darf der Rücktritt des Bischof Bode als Model angesehen werden für die 73 Jahre bundesdeutsche grundgesetzwidrige / -feindliche Ausübung politischer Macht und hoheitlicher Gewalt ausübenden sog. Mandats- und Amtsräger. Zurücktreten von ihren sich grundgesetzwidrig erschlichenen Mandaten und Ämtern z.B. bis zum 23.05.2023, dann könnte im Jahr 74 nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes dieses endlich seine wahre Erfüllung zugunsten des Souverän i.S.v. Art. 20 Abs. 2 GG entfalten.

Die Details lesen sich hier.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes  im Jahr 73 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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