Zum 20.ten Mal seit 1949 ungültig gewählter deutscher Bundestag soll aufgelöst werden, um am 23.02.2025 den 21.ten deutschen Bundestag ebenfalls ungültig zu wählen, denn seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 ist kein dem Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechendes Bundeswahlgesetz und auch keine dem Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechende Bundeswahlordnung in Kraft getreten. Wegen ihrer jeweiligen Ungültigkeit ex tunc ist niemals seit dem 23.05.1949 eine Bundestagswahl in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzkonform durchgeführt und niemals hat sich ein bundesdeutsches Parlament seit dem 07.09.1949 grundgesetzkonform konstituiert mit der Folge, dass alle bis heute im Bundestag gesessenen und bis heute sitzenden Personen über ein grundgesetzkonformes Mandat verfügt haben bzw. derzeit verfügen.
Nicht anders ist es um die seit dem 23.05.1949 aus der Mitte des deutschen Bundestages heraus gebildeten Bundesregierungen. Weiterlesen