Landtage von Brandenburg, Sachsen und Thüringen 2024 grundgesetz- und landesverfassungswidrig konstituiert; alle drei Regierungen grundgesetz- und landesverfassungswidrig seit Dezember 2024 im Amt

Die Landtage von Brandenburg, Sachsen und Thüringen 2024 haben sich grundgesetz- und landesverfassungswidrig konstituiert; alle drei Landesregierungen sind aufgrund dessen seit dem 11.12. 2024 in Brandenburg, seit dem 18.12.2024 in Sachsen und seit dem 12.12.2024 in Thüringen grundgesetzwidrig und landesverfassungswidrig im Amt, weil seit dem Anschluss aller drei Länder an die Bundesrepublik Deutschland die Landeswahlgesetze und Landeswahlordnungen von Brandenburg, Sachsen und Thüringen gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, also gegen das sog. Zitiergebot, verstoßen und aufgrund dessen ex tunc nichtig sind mit der Folge, dass alle bisherigen Landtagswahlen und Regierungsbildungen ungültig waren, sind und bleiben.

Die Details finden sich u.a. hier:

„Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen am 01.09.2019 zum x-ten Mal nichtig, da die Landeswahlgesetze wegen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig sind“

„Ministerpräsidentenwahl in Thüringen ist genauso nichtig wie die Landtagswahl vom 27.10.2019 in Thüringen nichtig ist, denn am Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG kommt kein grundrechtseinschränkendes Gesetz legal vorbei, ein solches bleibt ex tunc ungültig“

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 75 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 79 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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