In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. […] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär

„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. […] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.“ (Quelle: Aussage von Richter am Bundesgerichtshof und Verfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger in DRiZ, 9/1982, 325)

Geiger war zu Lebzeiten ein besonderes Früchtchen, war er doch im NS-Terrorregime des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler ein willfähriger Nazi-Jurist, SA-Rottenführer, Mitglied im braunen Rechtswahrerbund und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg, wo auch er Todesurteile für Bagatellen erwirkte. In seinem Machwerk „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ verlangte 1941 dieser Geiger vom pflichtbewussten Journalisten, dass dieser im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit zwar nicht verfälschen aber totschweigen muss. Geiger zählt zur Riege der Nazi-Juristen, die mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 unbeschadet ihre berufliche Karriere fortgesetzt haben. Die Grundrechteträger damals wie heute müssen begreifen, dass diese braunen Vögel maßgeblich sich daran beteiligt haben, den Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes seit dem 23.05.1949 ziel- und zweckgerichtet leerlaufen zu lassen, denn in der Tat harrt das Bonner Grundgesetz noch heute seiner wahren Erfüllung.

Zitat aus Kommentar zum Grundgesetz, Sachs, S. 793:

»Ein unrechtsstaatliches System würde sich dadurch ›auszeichnen‹, daß es die Geltung der Grundrechte außer Kraft setzt, vor allem die Rechtsbindung aller drei staatlichen Gewalten und ihrer Hoheitsakte oder den Gerichtsschutz abschafft.«

Oder liest man „Das System“ des Staatsrechtlers Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim, der den bundesdeutschen Zustand so beschreibt, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.«

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Zitat:

„Das Abschleifen der Grundrechte geschieht nicht heimlich. Dieser Prozess geschieht öffentlich mit den von der Juristenmehrheit anerkannten und ständig ausgebauten Methoden der Interpretation. Ich finde es  schwierig, diesen Vorgang zu erklären. Es ist nicht allein ein juristischer Vorgang, sondern spiegelt die Veränderung des Staatsverständnisses seit dem Inkrafttreten des GG. Ich stelle mir die Frage, ob eine demokratische, die Grundrechte betonende Verfassung in der Lage ist oder in die Lage versetzt werden kann, ältere, die Grundrechte mit Skepsis betrachtende Traditionen aufzunehmen.“ (em. Prof. für Straf- und Strafprozessrecht Dr. Wolfgang Naucke 2015)

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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