Zum 20.ten Mal seit 1949 ungültig gewählter deutscher Bundestag soll aufgelöst werden, um am 23.02.2025 den 21.ten deutschen Bundestag ebenfalls ungültig zu wählen, denn seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 ist kein dem Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechendes Bundeswahlgesetz und auch keine dem Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechende Bundeswahlordnung in Kraft getreten. Wegen ihrer jeweiligen Ungültigkeit ex tunc ist niemals seit dem 23.05.1949 eine Bundestagswahl in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzkonform durchgeführt und niemals hat sich ein bundesdeutsches Parlament seit dem 07.09.1949 grundgesetzkonform konstituiert mit der Folge, dass alle bis heute im Bundestag gesessenen und bis heute sitzenden Personen über ein grundgesetzkonformes Mandat verfügt haben bzw. derzeit verfügen.
Nicht anders ist es um die seit dem 23.05.1949 aus der Mitte des deutschen Bundestages heraus gebildeten Bundesregierungen.
Die Details zu diesem Grundgesetzdebakel lesen sich hier:
Der bekannte Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim beschreibt den bundesdeutschen Zustand so, Zitat:
»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Hans Herbert von Arnim (Das System)
Weitere Details bezüglich des Umganges mit dem unverbrüchlichen Inhalt des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 lesen sich hier:
So mancher wird sich wohl fragen, warum eigentlich die bundesdeutsche Presse nicht schon längst über diese verfassungsrechtliche Ungeheuerlichkeit lauthals berichtet hat bzw. immer wieder berichtet. Dem Grunde nach gibt es dafür nur eine Erklärung und die stammt aus dem nazi-braunen Deutschland zwischen 1933 und 1945:
Der Nazi-Jurist, einer von Hitlers Sonderstaatsanwälten am Sondergericht in Bamberg, SA-Rottenführer und trotzdem späteren BGH- und BVerfG-Richter Willi Geiger schrieb schon im NS-Terrorregime in seinem Machwerk „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werden könne, dass dieser die Wahrheit verfälsche aber dass er sie totschweigen muss.
Es wird also einfach totgeschwiegen und ansonsten hält man die Bevölkerung schlicht „granitenen dumm“ und somit war es das, denn so lange das Bonner Grundgesetz seiner wahren Erfüllung harrt, bleibt alles so wie es ist, nämlich ex tunc grundgesetz- und rechtsstaatswidrig mit dr Folge, dass von Grundgesetzes wegen alle Rechtsakte seit dem 23.05.1949 null und nichtig sind und sie es auch bleiben.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 75 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 79 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes – Fehlanzeige -.