Das Bonner Grundgesetz wurde am 23.05.1949 als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Kraft gesetzt und das Datum jährt sich am 23.05.2024 nun zum 75. Mal. Zum 75. Mal jährt sich auch die Tatsache, dass das Bonner Grundgesetz, trotzdem es seit dem 23.05.1949 die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ist, noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.
Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 74 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.
Der ehemalige Nazi-Jurist und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg und trotzdem spätere BGH- und Bundesverfassungsrichter Dr. Willi Geiger schrieb in der Festschrift für Herbert Tröndle zum 70. Geburtstag am 24. August 1989 1989, 647-667 (de Gruyter, Berlin) das Folgende:
„Wer dem Verfassungsgebot, das sich an den Staat und an jeden dritten wendet, zuwiderhandelt, handelt gegen das Recht, also rechtswidrig. Diese objektive, materialiter verstandene Rechtswidrigkeit gilt für alle Lebensbereiche und alle Teile der Rechtsordnung, auch für das Zivilrecht, das Verwaltungsrecht, das Sozialrecht, das ärztliche Standesrecht und für das Strafrecht, unbeschadet dessen, daß das Strafrecht außerdem noch eine andere, auf seinen Anwendungsbereich beschränkte, inhaltlich mit der verfassungsrechtlichen Rechtswidrigkeit nicht identische, besondere Definition von Rechtswidrigkeit in § 11 Abs 1 Nr 5 StGB kennt.“
Die Täter wissen demnach bis heute genauestens, was man nach dem 23.5.1949 alles tat aber auch nicht tat, um der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des Bonner Grundgesetzes seine wahre Erfüllung zu verwehren, um auf diese Weise die unmittelbar geltendes Recht gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte samt sämtlicher unverbrüchlicher ranghöchsten Rechtsbefehle faktisch leerlaufen zu lassen.
Dieselben Täter wissen aber auch, dass ihre Mandate infolge von Bonner Grundgesetz wegen ungültiger Wahlgesetze und Ämter infolge von Bonner Grundgesetz wegen ebenso ungültiger Ernennungen / Bestallungen seit 74 Jahren allesamt nicht grundgesetzkonform erlangt worden sind mit der von Bonner Grundgesetz wegen einzigen Folge, dass seit 74 Jahren de facto alle einfachen Gesetze und Rechtsverordnungen sowie alle Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen in der Bundesrepublik Deutschland ungültig bzw. nichtig sind, denn ohne den ununterbrochenen Legitimationszusammenhang auf der unverbrüchlichen Basis des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bleibt sämtliches Handeln des sog. bundesdeutschen Gesetzgebers, der sog. vollziehenden und sog. rechtsprechenden Gewalt nichts weiter als ein grundgesetzwidriges Schauspiel frei nach „Der Hauptmann von Köpenick“ und „Des Kaisers neue Kleider„.
Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 75 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.