Letzte Generation Aktivisten lassen sich von grundgesetzfeindlicher /-ferner bundesdeutscher vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt hoheitlich reglementieren und verurteilen, skurriler geht es kaum

Am 20.03.2023 vermeldet t-online:

„Letzte Generation“-Aktivistinnen wehren sich gegen Strafe

Zwei Aktivistinnen der „Letzten Generation“ haben gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen Widerspruch eingelegt. Ihnen wird gemeinschaftliche Sachbeschädigung vorgeworfen, heißt es in einer Pressemitteilung der Hamburger Staatsanwaltschaft. Insgesamt belaufe sich die Geldstrafe auf 1.200 Euro pro Person.“

„Die Frauen haben unabhängig voneinander Widerspruch eingelegt. Beide Prozesse starten am Montag vor dem Amtsgericht Hamburg.“

Bis heute hat sich die sog. „Letzte Generation“ nicht zum Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bekannt, geschweige denn fordern die Aktivisten ein, dass sich die ihnen gegenüber hoheitliche Gewalt ausübende bundesdeutsche vollziehende und rechtsprechende Gewalt ohne wenn und aber an die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetz endlich zu halten hat und sich der bundesdeutsche Gesetzgeber endlich von allem noch immer grundgesetzwidrig existierenden kodifizierten Nazi-Recht ersatzlos trennt und zwar auf der unverbrüchlich bindenden Grundlage der „Tillessen / Erzberger-Entscheidung“ des franz. Tribunal Général vom 06.01.1947 in Rastatt i.V.m. Art. 139 sowie 163 Abs. 1 GG.

Sodann lässt die sog. „Letzte Generation“ ihren Protest gegen die nachgewiesen seit dem 23.05.1949 allesamt wegen ihres Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG [hier einschlägige Expertise] ungültigen Wahlgesetze und die damit eingehenden ungültigen Wahlen sowie grundgesetzwidrig mandatierten Abgeordneten und grundgesetzwidrig ernannten Amtsträgern vermissen, denn faktisch wird der Klimaprotest der sog. „Letzten Generation“ an grundgesetzwidrig zustande gekommenen Gesetzen straf- und verwaltungsrechtlich gemessen und das von Personen, die weder grundgesetzkonform mandatiert und / oder ernannt worden sind.

Ein gewisser Aktivistenkreis der sog. „Letzten Generation“ wurde bereits vor geraumer Zeit auf die grundgesetzwidrigen / -fernen bundesdeutschen Zustände im sog. bundesdeutschen Rechtsstaat dezidiert hingewiesen. Es besteht aber wohl kein wirkliches Interesse auf Seiten der sog. „Letzten Generation“ daran, diejenigen, die grundgesetzwidrig seit dem 23.05.1949 grundgesetzwidrig / -fern Gesetzgeber, vollziehende und rechtsprechende Gewalt spielen, von Grundgesetzes wegen zur grundgesetzkonformen Ordnung zu rufen.

Mehr dazu hier:

„sog. letzte Generation hat es nicht wirklich mit dem bundesdeutschen Rechtsstaat, sonst würde man längst die bundesdeutsche öffentliche Gewalt wegen deren Grundgesetzfeindlichkeit attackieren“

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 73 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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