mit Art. 20a Grundgesetz wedelnde selbsternannte Klimaaktivisten der sog. „Letzten Generation“ verkennen den 73jährigen grundgesetzfeindlichen /-widrigen bundesdeutschen Rechtsstaat

Auf ihren orangenen Plakaten steht in weißen Großbuchstaben geschrieben: „ART. 20A GG = LEBEN SCHÜTZEN„.

Im Art. 20a des Bonner Grundgesetzes heißt es:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“.

Fakt ist, dass es sich beim Inhalt des Art. 20a GG nicht um gegen die bundesdeutsche  öffentliche Gewalt von Seiten der bundesdeutschen Grundrechteträger unmittelbar einklagbares Recht handelt, Art. 20a GG stellt lediglich eine Staatszielbestimmung dar, praktisch einen vergleichsweise unbestimmten Auftrag, nämlich die Natur zu schützen.

Fakt ist sodann leider auch, dass eben diese bundesdeutsche öffentliche Gewalt seit dem 23.05.1949, dem Tag des Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, sowohl in Gestalt des bundesdeutschen Gesetzgebers als auch der vollziehenden sowie rechtsprechenden Gewalt  einschließlich aller sog. etablierten politischen Parteien dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seine wahre Erfüllung versagen, sei es aktiv wie passiv mit der Folge, dass es wenig bis keinen Sinn macht, sich als Grundrechteträger*innen einzig und allein auf den Art. 20a GG gegenüber dem bundesdeutschen Staat zu berufen und dessen Inhalt in die Tat umgesetzt zu verlangen.

Die selbsternannten Klimaaktivist*innen der sog. „Letzten Generation“ hätten das Recht schnell und einzig auf ihrer Seite, wenn man zuerst den bundesdeutschen Rechtsstaat auf dessen absolute Grundgesetzkonformität hin untersuchen würden. Sodann würden sie sehr schnell feststellen, dass es an der Grundgesetzkonformität faktisch überall hapert, denn aufgrund dessen, dass alle Wahlgesetze seit dem 23.05.1949 gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG [hier einschlägige Expertise Zitiergebot] verstoßen haben und verstoßen, sind alle diese Wahlgesetze ex tunc ungültig mit der Folge, dass alle Wahlergebnisse nichtig waren, sind und bleiben mit der weiteren Folge, dass alle aus diesen ungültigen Wahlen hervorgegangenen Mandatsträger von Grundgesetzes wegen niemals mandatiert worden sind. Alles Gaukelei. Grundgesetzwidrig zustande gekommene Gesetze sind und bleiben ex tunc nichtig, auf nichtigen Gesetzen basierende Verwaltungsakte und / oder Gerichtsentscheidungen sind ebenso nichtig, denn Fakt ist und bleibt, dass die im Bonner Grundgesetz unverbrüchlich verankerten Grundrechte unmittelbar geltendes Recht gegenüber aller bundesdeutschen öffentlichen Gewalt bilden und von Grundgesetzes wegen unverletzlich sind. Alles aber, was nicht grundgesetzkonform in der Bundesrepublik Deutschland zustande kommt, ist und bleibt grundgesetzwidrig und führt in der Folge durch Anwendung zu grundgesetzwidrigen Grundrechteverletzungen, denen sich keine Grundrechteträger*innen fügen müssen. Ihnen stehen die Grundrechte stattdessen als Abwehrrechte unmittelbar zur Seite.

Beim näheren Hinsehen wird in dem Moment jedoch deutlich, dass es aufgrund der insgesamt seit dem 23.05.1949 herrschenden Grundgesetzwidrigkeit im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland keinen Rechtsweg vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG momentan gibt, der erfolgreich zugunsten der in ihren unmittelbar geltendes Recht gegen den Staat bildenden Grundrechte zu beschreiten ist, um endlich den von Grundgesetzes wegen seit dem 23.05.1949 zu existieren habenden Rechtsstaat einschließlich grundgesetzkonformes hoheitliches Handeln zu erzwingen. Die Macht des bundesdeutschen Souverän läuft trotz Verankerung im Art. 20 Abs. 2 GG leer. Es bedarf also mehr in diesem unserem Lande als auf den Art. 20a GG plakativ hinzuweisen und sich irgendwo festzukleben, denn ohne den grundgesetzkonformen Rechtsstaat herrscht nichts weiter als die blanke Staatswillkür.

Das Nähere liest sich u.a. hier:

Bonner Grundgesetz 74 Jahre am 23.05.2023 und trotzdem harrt es noch immer seiner wahren Erfüllung

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 74 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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