um das Einhalten der Pariser Klimaziele zu kämpfen entbindet nicht die Klimaaktivisten davon, die Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes von Gesetzgeber, vollziehender und rechtsprechender Gewalt einzufordern

Am 21.03.2023 vermeldet t-online groß und breit:

„Die Klimaschutzaktivistin von Fridays for Future, Luisa Neubauer, bescheinigt Verkehrsminister Volker Wissing Versagen im Kampf gegen die Erderwärmung. Sie fordert den FDP-Politiker auf, zurückzutreten. Im vergangenen Jahr sei deutlich geworden, dass Wissing „wohldokumentierte Arbeitsverweigerung“ betreibe, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Weiter kritisierte Neubauer, die Mitglied der Grünen ist, die Klimaziele im Verkehr seien radikal „unterwandert“ worden. Das habe die offizielle Schätzung des Umweltbundesamtes zu den Treibhausgasemissionen vergangene Woche gezeigt. „Dieses Versagen muss Folgen haben“, forderte sie. „Wir erwarten ein Machtwort von Kanzler Olaf Scholz und fordern den Rücktritt von Volker Wissing.“

Mit Blick auf die eindringlichen Warnungen des Weltklimarats (IPCC) vor der rasend schnell eskalierenden Klimakrise verwies Neubauer auch auf die demokratische Pflicht aller Bundesminister, ihre eigenen Gesetze, wie etwa das Klimaschutzgesetz, einzuhalten. Die UN-Ziele und der Weltklimarat seien klar, auch die Bundesregierung habe sich festgelegt, die 1,5-Grad-Grenze einhalten zu wollen.“

Klingt alles sehr kämpferisch doch darf bei all diesem Enthusiasmus fürs Klima nicht endlich das unabdingbare Einfordern von Inhalt und Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der bundesdeutschen Gewalt in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt sowie ebenso von allen Akteuren der sog. etablierten politischen Parteien einzufordern, denn ohne das sich bedingungslos den Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes beim politischen und gesetzgeberischen Handeln, beim hoheitlichem Vollzug und bei der rechtsprechenden Gewalt zu unterwerfen, gibt es keinen grundgesetzkonformen bundesdeutschen Rechtsstaat mit der Folge, dass auch der Umgang mit den Pariser Klimazielen jeder grundgesetzkonformen Rechtsgrundlage entbehren.

Das Gekreische um die Einhaltung der sog. Klimaziele und das Predigen der nahenden Klimaapokalypse aus dem Munde solcher Figuren wie z.B. dieser Luisa Neubauer kann und darf erst dann als glaubhaft angesehen werden, wenn diese Vögel auf die gleiche Weise sich vehement für das bedingungslose Umsetzen der unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes als seit dem 23.05.1949 ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland positionieren, dafür auf die Straße gehen und die bekannten Täter öffentlich beim Namen nennen, dem grundgesetzwidrigen /-feindlichen Denken und Handeln den von Grundgesetzes wegen legitimierten Kampf ansagen. Grundgesetzfeinde haben in der Bundesrepublik Deutschland nirgends etwas zu suchen, geschweige denn in bundesdeutschen politischen Parteien sowie in bundesdeutschen öffentlichen Ämtern (Parlamente, Räte, vollziehende und rechtsprechende Gewalt).

Wie es 73 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 bis heute in der Bundesrepublik Deutschland um den Rechtsstaat tatsächlich bestellt ist, liest sich hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 74 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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