Rassismus in der bundesdeutschen Polizei anstatt Polizei, dein Freund und Helfer und das seit 71 Jahren

Trotz Eidesleistung auf das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland hat es die bundesdeutsche Polizei seit inzwischen 71 Jahren nicht wirklich mit den auch für sie unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes. Der Leidtragende ist der Souverän in Gestalt aller bundesdeutschen BürgerInnen / GrundrechteträgerInnen.

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Dass die bundesdeutschen Staatsanwälte seit des vermeintlichen Inkrafttretens des Deutschen Richtergesetzes 1961 nicht mehr den von Grundgesetzes und Beamtengesetzes wegen zwingend erforderlichen Beamteneid leisten, um das Dienst- und Treueverhältnis zwischen dem jeweiligen Dienstherrn und seinem zum Staatsanwalt ernannten Bewerber grundgesetzkonform begründet zu haben, stattdessen einzig mit einer Ernennungsurkunde eidlos des Amtes grundgesetz- und beamtengesetzwidrig amtsanmaßend walten, interessiert bis heute und wohl auch zukünftig weder die sog. 4. Gewalt noch den bundesdeutschen Souverän (Art. 20 Abs. 2 GG). Details dazu lesen sich insbesondere hier.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.