wer nicht hören will, muss fühlen oder wer als Klimaaktivistin das Bonner Grundgesetz ignoriert, kann kein grundgesetzkonformes Gerichtsurteil erwarten

Am 09.03.2023 verlautbarte t-online bezüglich der sich bisher scheinfrei  [bisher ohne Abschluss] Jura studiert habenden Carla Hinrichs, selbsternannte Klimaaktivistin der ebenfalls selbsternannten „Letzten Generation“:

„Die bekannte Klimaaktivistin der „Letzten Generation“ Carla Hinrichs ist am Donnerstagmittag verurteilt worden. Der Richter Christoph Weyreuther verurteilte sie für Nötigung. Hinrichs hatte sich am 10. Februar 2022 an einer Straßenblockade auf dem Spandauer Damm in Berlin beteiligt, wurde von Polizisten von der Fahrbahn getragen. Das Urteil: 20 Tagessätze zu je 30 Euro, insgesamt also 600 Euro. Zusätzlich muss die Aktivistin die Kosten des Verfahrens tragen.“

Die Jurastudentin und ihr honoriger Verteidiger, der Bremer Juraprofessor Winter, sind sich Scheins nicht im Klaren darüber, wer ihnen in Gestalt der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt tatsächlich gegenübersteht. Beide hoffen wohl, wenn sie mit drohender Klimakatastrophe das Nötigen anderer Menschen z.B. im öffentlichen Verkehrsraum rechtfertigen, werden die bundesdeutschen Staatsdiener alles bis heute ihnen seit dem 23.05.1949 tagtäglich antrainierte grundgesetzwidrige / -feindliche Denken und Handeln auf der Grundlage seit dem 23.05.1949 grundgesetzwidriger Gesetze / Rechtsverordnungen plötzlich ins Gegenteil kehren und sich mit Hinrichs, Winter und allen anderen sog. Aktivisten der „Letzten Generation“ gemein machen. Warum sollten die grundgesetzwidrig / -feindlich trainierten bundesdeutschen Staatsdiener sich von dem Wort Klimakatastrophe einschüchtern oder gar bekehren lassen, von ihrem bisherigen grundgesetzwidrigen / -feindlichen hoheitlichen Denken und Handeln abzulassen, wo es doch Jahrzehnte seit dem 23.05.1949 gebraucht hat, um grundgesetzwidriges / -feindliches Denken und Handeln als grundgesetzkonform in den Köpfen aller Bundesdeutschen dauerhaft zu verankern?

Was Hinrichs und Winter übrigens mit denen, die sie von der Straße „fegen“ und ihnen den Prozess machen, im Geiste verbindet, ist das Ignorieren der bundesdeutschen ranghöchsten Rechtsnorm in Gestalt des Bonner Grundgesetzes vom 23.05.1949. Hinrichs ist in der jüngsten Vergangenheit mehrfach schriftlich auf die Diskrepanzen zwischen dem 73-jährigen Denken und Handeln der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt und dem von Grundgesetzes wegen tatsächlich einzig erlaubten Denken und Handeln hingewiesen worden. Ihr wurden mehr als 50 einschlägige grundgesetzbasierende Expertisen zugänglich gemacht. Bis heute ist nicht erkennbar, dass Hinrichs und die „Letzte Generation“ überhaupt angefangen hat, den seit dem 23.05.1949 bundesweit bloß vorgegaukelten Rechtsstaat auf dessen Grundgesetzkonformität hin zu untersuchen und sie dann unverbrüchlich einzufordern vom Gesetzgeber, der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt sowie ebenso von den bundesdeutschen etablierten politischen Parteien.

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung harrt mit der Folge, dass sich kein Klimakleber, kein Klimaktivist darauf verlassen kann, dass ihm grundgesetzkonform von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt gegenübergetreten wird, denn es mangelt nicht nur an dem grundgesetzkonformen Denken, sondern auch an grundgesetzkonformen Gesetzen.

Bis heute wird auf der Basis von 012b OLG Kiel 26.03.1947 JuNSV Bd.I S.196 in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzwidrig (Un-)Recht gesprochen mit der Folge, dass grundgesetzkonformer Widerstand von der bundesdeutschen grundgesetzfeindlichen öffentlichen Gewalt mit grundgesetzwidrigen Rechtssätzen und  ebensolchen Argumenten als Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder gerne auch als Landfriedensbruch angeklagt, verurteilt und vollstreckt wird, weil man schlicht über die Machtmittel verfügt, um den bundesdeutschen Souverän (Art. 20 Abs. 2 GG), der übrigens seit 73 Jahren verfassungsrechtlich granitenen dumm gehalten wird, grundgesetzwidrig gefügig zu halten und neue Bundesbürger gefügig zu machen im Sinne der grundgesetzfeindlichen Wohlfühldiktatur Bundesrepublik Deutschland.

Sowohl mit dem bis über den heutigen Tag Ignorieren der „Tillessen- / Erzberger-Entscheidung“ des franz. Alliierten Tribunal Général vom 06.01.1947, der hätte man am OLG Kiel am 26.03.1947 in Sachen Garbe unter allen Umständen Folge leisten müssen, denn das Tribunal Général hat neben der inter partes Entscheidung diese auch inter omnes erlassen und die Bindewirkung aller deutschen Gerichte und Behörden ausgesprochen, als auch dem konsequenten Beiziehens vergangener obrigkeitsstaatsverkörpender Reichsgerichts- und Reichsstaatsgerichtshofs-entscheidungen wird trotz des Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland rückwärtsgerichtet der Obrigkeitsstaat in Gestalt der fortgesetzten Wohlfühldiktatur des NS-Terrorregimes des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler seit im Jahr 2020 inzwischen 71 Jahren grundgesetzfeindlich grundgesetzwidrig gegen die granitenen dumm gehaltene Bevölkerung vollzogen. Das Bonner Grundgesetz harrt tatsächlich bis heute immer noch seiner wahren Erfüllung.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 73 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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