das Nazipack sitzt immer noch in bundesdeutschen Behörden und vollzieht Nazi-Gesetze trotz ihres ersatzlosen Untergangs seit dem 06.01.1947

Am 19.03.2023 vermeldet t-online unglaubliches:

„Hamburger Behörde bleibt hart: Mann muss weiter Vorname von Adolf Hitler tragen

Der Name sei nicht „explizit und ausschließlich mit Adolf Hitler in Verbindung zu bringen und untrennbar [mit den] (…) Greueltaten (sic) des Nazi-Regimes zu verknüpfen“.

Für die Entscheidung kommt jetzt das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938 zum Tragen. Eine Analyse des Landes Berlin dokumentiert die Entstehung: Als das Gesetz nach langem Drängen der größten Antisemiten beschlossen war, hielt es fest, was bis dato nur in einem Ministerialblatt für die Verwaltung zu lesen war: Jede Namensänderung verschleiere die blutmäßige Abstammung. Juden mit jüdischen Namen könnten unverdächtige nicht-jüdische Namen annehmen und so die Rassengesetze unterlaufen. „Eine Namensänderung kann daher nur dann erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Namensänderung rechtfertigt.“

Es braucht also seither einen „wichtigen Grund“. Und den konnte die Hamburger Verwaltung gut 80 Jahre später bei Felix A. nicht sehen. Das Interesse des Staates, dass Felix mit seinem zweiten Namen weiterhin A. heißt, liegt also höher als sein schutzwürdiges Interesse. A., er ist weiter da.

Die Nazi-Brut ist bis heute in der Bundesrepublik Deutschland omnipräsent.

Fakt ist, dass mit der inter omnes Entscheidung des höchsten franz. Gerichtes während der Besatzungszeit Deutschland nach Ende des Zweiten Weltkrieges am 06.01.1947 gerichtlich verfügt worden ist, dass das gesamte kodifizierte Recht des NS-Terrorregimes nach der illegalen Reichswahl am 05.03.1933 ex tunc außer Geltung gesetzt worden ist mit der Folge, dass u.a. dieses Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938 samt seiner z.B. Zweiten Verordnung vom 17.08.1938 im bundesdeutschen Gesetzblatt seit dem 23.05.1949 nichts zu suchen hat.

Zur Tillessen/Erzberger-Entscheidung des franz. Tribunal Général vom 06.01.1947 liest es sich hier:

„Tillessen-/Erzberger-Entscheidung des Alliierten franz. Tribunal Général vom 06.01.1947 jährt sich am 06.01.2020 zum 73. Mal ohne bis heute beachtet zu werden seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt trotz unverbrüchlicher Bindung heute noch“

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes  so denn seit demnächst 74 Jahren – Fehlanzeige -.

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