Wer von seinem Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, Gebrauch macht, läuft Gefahr, absichtlich missverstanden zu werden, wenn es nämlich tatsächlich um Fakten und Tatsachen oder um die Wahrheit geht.

Seit 69 Jahren hat in der Bundesrepublik Deutschland laut Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dass das gut so ist, bezweifelt dem Grunde nach auch niemand.

Schaut man in den Duden und sucht jetzt nach Synonymen für den Begriff „Meinung“, dann ist man doch erstaunt, was man noch alles so sagen kann, um nicht immer nur mit dem Begriff „Meinung“ das alles bezeichnen zu müssen, was man frei äußern und verbreiten möchte.

Synonyme zu Meinung

Annahme, Anschauung, Ansicht, Auffassung, Betrachtungsweise, Einstellung, Erachten, Gedanken, Haltung, Position, Sicht[weise], Standpunkt, Überzeugung, Urteil; (gehoben) Befinden, Dafürhalten, Warte

Solange es nur die Meinung zu etwas oder über etwas ist, soll es sein wie es ist. Anders sieht es aber aus, wenn es um Fakten, um die Wahrheit, um Tatsachen geht. Da hat die Meinung dem Grunde nach nichts zu suchen, denn die eigene Meinung oder die eines Dritten ändert nichts an existierenden Fakten und Tatsachen und ebenfalls nichts an der Wahrheit. Dementsprechend stellt auch der Duden für die Begriffe Fakt, Tatsache und Wahrheit auch erheblich weniger Synonyme bereit:

Synonyme zu Fakt

Faktum, Tatsache, Wirklichkeit

Synonyme zu Tatsache

Fakt, Faktum, gegebener Umstand, Gegebenheit, Realität, Sachverhalt, Tatbestand, Tatsächlichkeit, Wirklichkeit; (bildungssprachlich) Faktizität

Synonyme zu Wahrheit

Dementsprechend sollte man alles das, was Fakten oder Tatsachen sowie die Wahrheit darstellt, nicht nur als solche benennen, sondern sich auch tunlichst davor hüten, dann von bloßer eigener Meinung zu sprechen, weil das Gegenüber in der Regel dann auch nur seine Meinung bzw. seine / eine Gegenmeinung oder Ansicht oder Auffassung zum Besten gibt mit der Folge, dass nach kurzer Zeit die eigentlich in Rede stehenden Fakten und Tatsachen samt der Wahrheit auf der unverbindlichen Meinungsstrecke geblieben und ggf. untergegangen sind.

Schnell sitzt man dann der eristischen Dialektik desjenigen auf, der Recht auch im Unrecht behalten will, nur um des Rechtbehalten willens. Besonders geübt sind in diesen Dingen die Amtsträger der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt, denn die wollen unter allen Umständen gegen den Grundrechteträger wirksam durchgreifen selbst dann, wenn das grundgesetzwidrig ist, egal also ob die Rechtsvorschriften des Bonner Grundgesetzes sowie die der einzelnen Landesverfassungen dem im Einzelfall entgegenstehen. Es folgt immer reflexartig der einer faulen Entschuldigung gleichkommende Hinweis, wenn sie mit dem was ihnen jetzt von Amts wegen widerfährt nicht einverstanden sind, dann können sie den Rechtsweg beschreiten und klagen, anstatt einzig und allein grundgesetzkonform hoheitlich zu handeln. Fakt ist nämlich, dass derjenige Grundrechteträger, der während eines solchen hoheitlichen Handelns z.B. durch eine Polizeikugel ums Leben kommt,  weder den Rechtsweg beschreiten noch klagen kann, das sind nicht zu unterschätzende Tatsachen und was für eine anders lautenden Meinung auch immer ganz sicher nicht zugänglich, denn der eingetretene Tod ist und bleibt nicht mehr umkehrbar. Offenbar können damit aber immer mehr Amtsträger heute unbesorgt bis gut leben, jemanden ggf. auf dem Gewissen zu haben.

Fakt ist, dass der Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute ein rechtspolitisches Märchen geblieben ist.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute denn auch  – Fehlanzeige -.

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Fest steht auf jeden Fall, dass das Grundgesetz Jedermann einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gewährt. Und das beinhaltet auch einen Anspruch auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren, so jedenfalls der Richter Dirk Rauschenberg am OVG Münster am 16.08.2018

Fakt ist jedoch, dass die Rechtswirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland seit inzwischen nicht weniger als 69 Jahren noch immer eine andere ist. Die entsprechenden Details lesen sich u.a. in diesem Blog.

Wie sehr es seit 69 Jahren in der bundesdeutschen Rechtsprechung an der grundgesetzlichen Rechtsstaatlichkeit mangelt, belegt das folgende Zitat aus dem ZDF – Dokumentarfilm „Unschuldig hinter Gittern“:

„Hunderte, wenn nicht Tausende sind hinter Gittern, unschuldig. Wie viele es genau sind, ist unbekannt. Es kann jeden treffen. Die Folgen für die Opfer von Fehlurteilen sind dramatisch.

Thomas Darmstedt, Jurist und Spiegel-Autor im selben Film, Zitat:

„Fehlerkultur gehört nicht zur Justiz.
Das ganze System der Dritten Gewalt besteht aus dem Selbstverständnis, dass man absolut und nicht hinterfragbare Wahrheiten verkündet.
Wenn man das infrage stellen würde, dann käme dieses System der Justiz, das abschließende Urteile fällt, in Gefahr.
Darauf ruhen sich natürlich alle möglichen Leute aus, die schlichtweg, man muss es so hart sagen, fuschen.“

Und man soll sich hüten zu glauben, dass man in den Kreisen der bundesdeutschen Rechtsprechung nicht wüsste, was man da gemeinsam seit 69 Jahren grundgesetz- und rechtsstaatswidrig tagtäglich tut. Entlarvend das Zitat des Direktors des Amtsgerichts Soltau Sigmund Rundt vom 06.05.1998, Az.:1460-5-6 XVII F 20:

„Das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz ist höher zu bewerten als das Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen.“

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute  – Fehlanzeige -.

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«Eine Regierung, die sich nicht an Recht und Gesetz hält, hat mehr als ihre moralische Autorität verloren.»

Oppositionsführer Thomas Kutschaty (SPD) twitterte: «Eine Regierung, die sich nicht an Recht und Gesetz hält, hat mehr als ihre moralische Autorität verloren.» Jetzt erwarte er, «dass die notwendigen Taten folgen». (Quelle: WELT, 15.08.2018)

Nichts als Wortgeklingel, aber schön, ein solches Zitat aus Tätertastatur erwischt zu haben, denn Kutschaty muss sich an dem, was er als NRW-Justizminister hat in seinem Geschäftsbereich grundgesetzwidriges geschehen lassen, auch heute noch messen lassen.

Schön wäre es, wenn sich der Jurist Kutschaty an den Wortlaut des Bonner Grundgesetzes halten würde, wonach sich an Gesetz und Recht gemäß Art. 20 Abs. 3 GG zu halten ist von Amts wegen.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute  – Fehlanzeige -.

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Vertrauen und Rechtssicherheit in Steuerangelegenheiten auch 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes “Fehlanzeige”, hieß es im Jahr 2009 an gleicher Stelle schon

Auf der 7. Plenarsitzung des Parlamentarischen Rates am 21.10.1948 äußerte sich der Abgeordnete Dr. Hans-Christian Seebohm, in den Jahren 1949 bis 1966 Bundesminister für Verkehr und vom 08.11.1966 bis 30.11.1966 Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland wie folgt:

Wir brauchen eine Erneuerung des Vertrauens der Bevölkerung gerade gegenüber der Finanzverwaltung. Wir brauchen deshalb eine bevölkerungsnahe und wirtschaftsfreundliche Finanzpolitik, um dieser höchst unbeliebten, weil so sehr „einnehmenden“ Behörde das durch die Überdrehung der Steuerschraube verloren gegangene Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen. (…)

Es ist daher wesentlich, bei der Formulierung der entsprechenden Abschnitte des Grundgesetzes die große Aufgabe zu bedenken, dass sie der Wiederherstellung der völlig zerrütteten Steuermoral zu dienen haben. Das setzt voraus, dass die steuerliche Belastung des einzelnen eine wirtschaftlich erträgliche und sozial verantwortbare ist und die Steuerbelastung der Betriebe wirtschaftlich vertretbar. (…)

Wir brauchen dazu das Vertrauen zu einer bevölkerungsnahen Finanzverwaltung, deren Beamte das gleiche Idiom ( Besonderheit, Eigenart der Sprache ) sprechen wie ihre Klienten und die mit den wirtschaftlichen Nöten und Sorgen des Gebietes, in dem sie wirken, verbunden sind. Wir brauchen zur Erneuerung des Vertrauens einen Abbau des übertrieben aufgeblähten Beamtenapparates. Wir brauchen aber vor allem die Wiederherstellung der Rechtssicherheit in den Steuerangelegenheiten und die Sicherung der Bevölkerung gegen allzu eigenwillige Entscheidungen der Finanzbürokratie.“

( Fundstelle: „Der parlamentarische Rat, 7. Sitzung vom 21.10.1948, Akten und Protokolle Band 9, Plenum, S. 268“ )

Grundgesetzwidrige Tatsache ist jedoch bis heute, Zitat:

„…dass nach der finanzgerichtlichen Judikatur im Steuerveranlagungs- und -vollstreckungsverfahren verfassungsrechtliche Einwände gegen die Gültigkeit eines Steuergesetzes grundsätzlich unbeachtlich sind. Die Finanzgerichtsbarkeit fällt nicht ohne inneren Grund durch besondere Verfassungsferne auf.“

MdB Dr. Adolf Arndt, 17.10.1959 Rede in Kassel unter dem Titel „Das unerfüllte Grundgesetz“

und sodann für die „treuen Diener“ aufgrund des grundgesetzwidrigen Versprechens des ersten Bundesfinanzministers Fritz Schäffer am 15.01.1951 grundgesetzwidrig ihre „persönliche Unantastbarkeit“ herrscht. (hier die unglaublichen aber wahren Details zu dieser den bundesdeutschen Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes aushebelnden Tatsache)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute  – Fehlanzeige -.

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Das Bonner Grundgesetz – nur zur Täuschung der Alliierten oder doch die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ?

Am 23. Mai 1949 trat das Bonner Grundgesetz in Kraft. Beschäftigt man sich mit seiner Entstehungsgeschichte, so muss man sich ernsthaft die Frage stellen, ob nicht der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee sowie das Tagen des parlamentarischen Rates als konstitutives Organ mit dem Auftrag, dass Bonner Grundgesetz im Wortlaut zu schaffen, nur stattgefunden hat, um die Alliierten über die wahren Absichten derer, die innerlich weiterhin dem nationalsozialistischen Gedankengut zugeneigt waren, mit dem Ziel zu täuschen, möglichst zeitnah wieder alle staatstragenden Positionen im Nachkriegsdeutschland besetzen zu können, bevor es die anderen getan haben.

Ließen die Frankfurter Dokumente und der Herrenchiemsee – Entwurf bereits hoffen, so war das, was dann der parlamentarische Rat als das Bonner Grundgesetz in monatelangen Beratungsrunden bis Mai 1949 zustande brachte, um es den drei Westalliierten zur Genehmigung vorzulegen, ein verfassungsrechtliches Meisterwerk, das die Westalliierten denn auch in ihrem Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 entsprechend würdigten, Zitat:

„Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz hat unsere sorgfältige und interessierte Aufmerksamkeit gefunden. Nach unserer Auffassung verbindet es in glücklicher Weise deutsche demokratische Überlieferung mit den Prinzipien einer repräsentativen Regierung und einer Rechtsordnung, die die Welt als für das Leben eines freien Volkes unerläßlich betrachtet.

Doch was geschah dann ? Weiterlesen

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Parlamentarischer Rat, aus den stenografischen Protokollen der zweiten, dritten und neunten Sitzung

Aus den stenografischen Protokollen der zweiten, dritten und neunten Sitzung des Plenums des Parlamentarischen Rates.

Zum Einstieg vier kurze Zitate aus dem nachfolgenden Langtext:

Adolf Süsterhenn (CDU):
„…Über die Statuierung der Menschen- und Grundrechte hinaus fordern wir zwecks Sicherung der menschlichen Freiheit bewußt eine pluralistische Gestaltung von Staat und Gesellschaft, die jede Machtzusammenballung an einer Stelle verhindert. Nach unserer Auffassung war es das historische Verdienst Montesquieus, erkannt und verkündet zu haben, daß jede Macht der Gefahr des Mißbrauchs ausgesetzt ist, weil jeder Mensch geneigt ist, wie Montesquieu sagt, „die Gewalt, die er hat, zu mißbrauchen, bis er Schranken findet“. Aus dieser Erkenntnis heraus fordert Montesquieu die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger. Diese Auffassung, die auch heute morgen hier vertreten worden ist, wird von uns in vollem Umfang als richtig anerkannt, wobei wir den besonderen Nachdruck auf die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Justiz legen……“

Carlo Schmid (SPD):
„…das Prinzip der Teilung der Gewalten…Was bedeutet dieses Prinzip? Es bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung, in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müßten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können. Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, daß, wo auch immer die gesamte Staatsgewalt sich in den Händen eines Organes nur vereinigt, dieses Organ die Macht mißbrauchen wird…“

Hans-Christoph Seebohm (DP):
„…Es ergibt sich für uns deshalb die besondere Pflicht, die verbleibenden Grundrechte besonders zu schützen. Sie dürfen daher gesetzlich nicht beschränkt werden. Sie bedürfen durch eine unabhängige Rechtsprechung des besonderen Schutzes gegen Übergriffe, insbesondere gegenüber der Legislative durch einen unabhängigen Verfassungsgerichtshof, gegenüber der Exekutive durch die Einrichtung der Verwaltungsgerichte……“

Hugo Paul (KPD):
„…Wir stehen auf dem Standpunkt, daß die Gewaltenteilung aufgehoben wird…“

Die 65 Mitglieder des von den Landtagen der Länder der amerikanischen, englischen und französischen Besatzungszone gewählten Parlamentarischen Rates traten am 1. September 1948 erstmals zusammen, um – in Zusammenarbeit mit den Alliierten Mächten – das Grundgesetz auszuarbeiten und zu beraten. In der Schlussabstimmung vom 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz mit 53 zu 12 Stimmen angenommen. Weiterlesen

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Das Jahr 2018 geht in die bundesdeutsche Geschichte als das 69. Jahr bundesdeutschen Grundgesetzbruches ein und zwar von Staats wegen, unglaublich aber wahr

Trotz mehr als 60 Jahre seines Wirkens als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland harrt das Bonner Grundgesetz noch immer seiner Erfüllung. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Adolf Arndt formulierte die die Menschenrechte verachtende Verfassungsfeindlichkeit der bundesdeutschen Finanzverwaltung am 17.10.1959 in Kassel so:

„Die Finanzgerichtsbarkeit fällt nicht ohne inneren Grund durch besondere Verfassungsferne auf.”

„…dass nach der finanzgerichtlichen Judikatur im Steuerveranlagungs- und -vollstreckungsverfahren verfassungsrechtliche Einwände gegen die Gültigkeit eines Steuergesetzes grundsätzlich unbeachtlich sind.“

Am 21.10.1948 formulierte es bereits der spätere Verkehrsminister Dr. Seebohm im parlamentarischen Rat so:

„Wir brauchen zur Erneuerung des Vertrauens einen Abbau des übertrieben aufgeblähten Beamtenapparates. Wir brauchen aber vor allem die Wiederherstellung der Rechtssicherheit in den Steuerangelegenheiten und die Sicherung der Bevölkerung gegen allzu eigenwillige Entscheidungen der Finanzbürokratie.“

Der gesunde Menschenverstand des Bürger jedermann sprach am es 16.12.1948 deutlich aus gegenüber dem parlamentarischen Rat als damit beauftragtes Organ, das Grundgesetz der zukünftigen Bundesrepublik Deutschland zu schaffen:

“Der Einsender hat schlechte Erfahrungen mit Finanzämtern gemacht. Er meint, die Finanzämter gingen so vor, wie ein Bürger im privaten Geschäftsleben wohl nicht vorgehen würde, ohne vor den Strafrichter zu kommen. Er wünscht keine Gesetze und Verordnungen mehr, die so gestaltet sind, dass die allgemeine Rechtsmoral letzten Endes unterhöhlt wird.”

in seiner Ausgabe 24/1949, am 09.06.1949, titelte der Spiegel, damals noch nur in seiner Print-Ausgabe, heute online:

Finanzbeamte sind auch Menschen, keinesfalls Bluthunde ( link )

2002 formulierte der ehemalige Bundesverfassungsrichter Kirchhoff  die Verfassungsfeindlichkeit der bundesdeutschen Finanzverwaltung  samt seiner noch immer nicht dem Grundgesetz entsprechenden Steuergesetze wie folgt:

1. Die Grundrechte schützen den Berechtigten ( red. den Bürger ) gegenüber der Steuerhoheit in gleicher Weise wie gegenüber jeder anderen Ausübung von Hoheitsbefugnissen ( Art. 1.3 GG i.V.m. 20.3. GG ).

2. Der Rechtsgedanke scheint im Steuerrecht verloren gegangen zu sein.

3. Im Steueralltag redet der Finanzbeamte mit dem Steuerpflichtigen weniger über das Gesetz, sondern mehr über seine dienstlichen Anweisungen, über Richtlinien und Erlasse. Er kennt das Gesetz vielfach nicht.

4. Es interessiert ihn ( red. den Finanzbeamten ) auch nicht, er vollzieht seine dienstlichen Weisungen.

5. Insoweit müssen wir auch im Steuerrecht diesen Rechtsstaat wieder elementar neu errichten.

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der erste bundesdeutsche Finanzminister am 15.01.1951 an der Bundesfinanzschule in Siegburg / NRW den treuen Dieners eines demokratischen Systems „persönliche Unantastbarkeit“, was so viel wie Straffreiheit bedeutet, zu gesichert hat. So wundert es denn auch heute noch immer niemanden Scheins wirklich, dass aufgrund des Sondertatbestandes im Strafgesetzbuch in Gestalt des § 353 StGB Finanzbeamte und andere Kostenbeamte und -angestellte straffrei ausgehen, wenn sie zugunsten des Staates rechtswidrig plündern und die Beute nicht in die eigene Tasche stecken. Dieses Versprechen gegenüber den Tätigen gilt bis heute, auch wenn es mit dem Rechtsstaatsprinzip des Bonner Grundgesetzes als ranghöchster Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich nicht vereinbar ist.

Besonders verfassungsfeindlich hat es 1986 das Oberlandesgericht Celle in seinem Beschluss 3 Ws 176/86 am 17.04. zum Ausdruck gebracht:

“Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. ( … ) Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist.”

Nicht ohne Grund heißt es, wehret den Anfängen, doch hier gilt, die aus der als Ausformung „organisierter Kriminalität “ nationalsozialistischen Finanzverwaltung hervorgegangene bundesdeutsche Finanzverwaltung hat einfach weiter gemacht, bis heute. Bundesdeutsche Finanzbeamte sind denn auch weder Steuersadisten noch Bluthunde, viel schlimmer, sie sind nämlich straffrei – und haftungslose Feinde des Bonner Grundgesetzes seit dessen Inkrafttreten am 23.95.1949.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes trotzdem seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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Gefangen – Der Fall K. – Es werden Parallelen zum Fall Mollath erkennbar

Gefangen – Der Fall K. –

Auf der Internetseite des ZDF heißt es:

„Weggeschlossen in der Psychiatrie und unrechtmäßig zum gemeingefährlichen Psychopathen erklärt, kämpft Wastl gegen ein scheinbar übermächtiges System. Um seine zerstörte Existenz trauernd, versucht er, sich dennoch treu zu bleiben und einen Ausweg zu finden.

Wastl und Elke Kronach sind seit Jahren glücklich verheiratet. Sie ist eine erfolgreiche Vermögensberaterin, er ein talentierter Oldtimer-Restaurateur. Nachdem Elke erst Transaktionen für ihre Bank tätigt und schließlich auch auf eigene Faust bedenkliche Geschäfte macht, entfremdet sich das Paar voneinander. Moralisch nicht einverstanden mit Elkes Machenschaften und gleichzeitig bemüht, sie zu schützen, protestiert Wastl. Aber Elke möchte von ihrem neuen Leben nicht abrücken.

Plötzlich wird Wastl beschuldigt, handgreiflich geworden zu sein. Während der Scheidung und im Gerichtsverfahren tauchen Expertisen von Gutachtern auf, mit denen Wastl nie gesprochen hat. Er wird als psychisch krank und gemeingefährlich eingestuft und in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen.

Gefangen in einem Kreislauf aus Willkür und Ohnmacht, verlängert sich sein Aufenthalt auf Grundlage der Gutachten immer wieder. Doch Wastl kämpft und versucht, sich Gehör zu verschaffen.“ Video verfügbar bis 08.12.2018, 23:59

So beeindruckend der Film samt Handlung dem Publikum gegenüber daher kommt, so gravierend falsch ist jedoch die Darstellung von sowohl der amtsgerichtlichen als auch der landgerichtlichen Prozessdarstellung, weil es sich in beiden Fällen um Strafprozesse handelte, kann man auch bei aller künstlerischer Freiheit nicht die von Gesetzes wegen die Anklage vertretende Staatsanwaltschaft weglassen, außer man ist sich bei den diesen Film gemacht habenden inzwischen auch klar darüber, dass es keinen von Gesetzes wegen rechtswirksam handelnden Staatsanwalt in der Bundesrepublik gibt, weil keine(r) dieser Figuren bis heute den von Grundgesetzes und Beamtengesetzes wegen einzig zulässigen Beamteneid geleistet hat anlässlich seiner Ernennung zum Staatsanwalt, sondern als einmal Richter auf Probe den Richtereid.

Zitat aus dem ZDF – Dokumentarfilm „Unschuldig hinter Gittern“:

„Hunderte, wenn nicht Tausende sind hinter Gittern, unschuldig. Wie viele es genau sind, ist unbekannt. Es kann jeden treffen. Die Folgen für die Opfer von Fehlurteilen sind dramatisch.“

Thomas Darmstedt, Jurist und Spiegel-Autor, im selben Film „Unschuldig hinter Gittern“ Zitat:

„Fehlerkultur gehört nicht zur Justiz.
Das ganze System der Dritten Gewalt besteht aus dem Selbstverständnis, dass man absolut und nicht hinterfragbare Wahrheiten verkündet.
Wenn man das infrage stellen würde, dann käme dieses System der Justiz, das abschließende Urteile fällt, in Gefahr.
Darauf ruhen sich natürlich alle möglichen Leute aus, die schlichtweg, man muss es so hart sagen, fuschen.“

Beamteneid und Richtereid sind von Haus aus nicht dasselbe und sind aufgrund ihrer ausdrücklichen Amtsbezogenheit auch nicht austauschbar oder weglassbar. So und nicht anders ist die Sach- und Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland. Details dazu lesen sich hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes trotzdem seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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Hitlers Steuerstaat – Die Steuerpolitik im Dritten Reich –

Seit Juni 2018 ist das Buch „Hitlers Steuerstaat – Die Steuerpolitik im Dritten Reich“ von Apl. Prof. Dr. Ralf Banken veröffentlicht, Zitat:

„Die Studie analysiert die Steuerpolitik im Dritten Reich und arbeitet sowohl deren Bedeutung für die Staatsfinanzierung als auch die Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft heraus. Sie zeigt, dass auch die Steuerpolitik im Dritten Reich kein von Fachleuten betriebener ideologiefreier Politikbereich darstellte, sondern dass das Reichsfinanzministerium die Steuerpolitik vielfach zur Realisierung nationalsozialistischer Ziele wie etwa einer höheren Geburtenrate einsetzte. Hierfür werden die fiskalischen Ziele und die Entscheidungsprozesse in zahlreichen finanzpolitischen Fragen (Kriegsfinanzierung, Steuerbelastung der Bevölkerung etc.) untersucht, aber auch die durchaus nicht machtlose Stellung des Reichsfinanzministeriums innerhalb des NS-Regimes betrachtet, das deren Kriegskurs erst ermöglichte. Auch der Beitrag von Minister Schwerin von Krosigk und dessen Staatssekretär Reinhardt sowie der Ministerialbürokratie an NS-Unrechtstaten wie der steuerlichen Diskriminierung von Juden wird detailliert herausgearbeitet. Schließlich nimmt die Studie verschiedene steuerpolitische Einzelmaßnahmen wie z.B. die Reaktion der Steuerzahler oder die Strafverfolgung von Steuerhinterziehungen unter dem Gesichtspunkt der NS-Ideologie in den Blick.“

In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um eine Auftragsarbeit des bundesdeutschen Bundesfinanzministeriums handelt, muss der Inhalt kritisch gesehen werden, denn nicht ohne Grund heißt es immer wieder, dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing. Von daher ist es schwer zu glauben, dass die Studie vollends aufklärt, vor allen Dingen wird keine Betrachtung der Gegenwart zu erwarten sein, obschon die bundesdeutsche Finanzverwaltung nahezu 1:1 aus der braunen Finanzverwaltung des NS-Terrorregimes des Massenmörders Adolf Hitler und seinen Spießgesellen mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 hervorgegangen ist.

Die hiesigen aktuellen Erkenntnisse lesen sich dann auch hier im Blog – grundrechte-netzwerk.de – bzw. zuletzt hier.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes trotzdem seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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Persönlich unantastar sind Finanzbeamte grundgesetzwidrig in der Bundesrepublik Deutschland gestellt aufgrund eines grundgesetzwidrigen Versprechens des Bundesfinanzministers Fritz Schäffer, der zwischen 1933 und 1945 mit den Nazis kokettierte.

Persönlich unantastbar, was für ein Zustand für einen bundesdeutschen Beamten, der nicht von Grundgesetzes wegen dienen soll, sondern grundgesetzwidrig die bundesdeutsche Bevölkerung systematisch ihres Vermögens und Eigentums berauben soll,  bedarf dazu  der grundgesetz- sowie beamtengesetzwidrigen Straf- und Haftungslosigkeit.

Dieses grundgesetzwidrige Versprechen des ersten bundesdeutschen Finanzministers Fritz Schäffer vom 15.01.1951 scheint bis heute unangefochten zu gelten, denn es fehlt bis heute im bundesdeutschen StGB an der redaktionellen Wiederaufnahme des am 15.06.1943 ersatzlos von den Nazis gestrichenen Amtsmissbrauches, die Nötigung und Erpressung sind seit dem 15.06.1943 von den Nazis bis heute mit einem Gesinnungsmerkmal grundgesetzwidrig versehen, die Folter hat entgegen dem  Art. 4 des Übereinkommens gegen Folter vom 10.12.1984 bis heute nicht als selbständiger Straftatbestand Aufnahme im bundesdeutschen StGB erfahren, grundgesetzwidrig sind Finanzbeamte gemäß § 353 Abs. 1 StGB selbst dann, wenn sie vorsätzlich Steuern, Gebühren oder andere Abgaben zum Nachteil des einzelnen Grundrechteträgers überheben, straffrei gestellt, wenn sie nämlich das Überhobene (deutlich ausgedrückt: das geraubte Vermögen bis hin zum Eigentum in jedweder Form) ordnungsgemäß zur öffentlichen Kasse bringen und entgegen dem Wortlaut und Wortsinn des StGB in Gestalt des Straftatbestandes der Rechtsbeugung sind Finanzbeamte mittels grundgesetzwidrigem Richterrecht vom 5. Strafsenat des BGH am 14.03.1972 in 5 StR 589/71 und in der Folge am 17.04.1986 vom OLG Celle von der strafbaren Begehung der Rechtsbeugung befreit. Das OLG Celle ließ noch zweifelsfrei grundgesetzwidrig am 17.04.1986 in 3 Ws 176/86 verlauten, Zitat:

„Zwar hat sich der einzelne Finanzbeamte an das Recht zu halten ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist.“

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes trotzdem seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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