Vertrauen und Rechtssicherheit in Steuerangelegenheiten auch 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes “Fehlanzeige”, hieß es im Jahr 2009 an gleicher Stelle schon

Auf der 7. Plenarsitzung des Parlamentarischen Rates am 21.10.1948 äußerte sich der Abgeordnete Dr. Hans-Christian Seebohm, in den Jahren 1949 bis 1966 Bundesminister für Verkehr und vom 08.11.1966 bis 30.11.1966 Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland wie folgt:

Wir brauchen eine Erneuerung des Vertrauens der Bevölkerung gerade gegenüber der Finanzverwaltung. Wir brauchen deshalb eine bevölkerungsnahe und wirtschaftsfreundliche Finanzpolitik, um dieser höchst unbeliebten, weil so sehr „einnehmenden“ Behörde das durch die Überdrehung der Steuerschraube verloren gegangene Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen. (…)

Es ist daher wesentlich, bei der Formulierung der entsprechenden Abschnitte des Grundgesetzes die große Aufgabe zu bedenken, dass sie der Wiederherstellung der völlig zerrütteten Steuermoral zu dienen haben. Das setzt voraus, dass die steuerliche Belastung des einzelnen eine wirtschaftlich erträgliche und sozial verantwortbare ist und die Steuerbelastung der Betriebe wirtschaftlich vertretbar. (…)

Wir brauchen dazu das Vertrauen zu einer bevölkerungsnahen Finanzverwaltung, deren Beamte das gleiche Idiom ( Besonderheit, Eigenart der Sprache ) sprechen wie ihre Klienten und die mit den wirtschaftlichen Nöten und Sorgen des Gebietes, in dem sie wirken, verbunden sind. Wir brauchen zur Erneuerung des Vertrauens einen Abbau des übertrieben aufgeblähten Beamtenapparates. Wir brauchen aber vor allem die Wiederherstellung der Rechtssicherheit in den Steuerangelegenheiten und die Sicherung der Bevölkerung gegen allzu eigenwillige Entscheidungen der Finanzbürokratie.“

( Fundstelle: „Der parlamentarische Rat, 7. Sitzung vom 21.10.1948, Akten und Protokolle Band 9, Plenum, S. 268“ )

Grundgesetzwidrige Tatsache ist jedoch bis heute, Zitat:

„…dass nach der finanzgerichtlichen Judikatur im Steuerveranlagungs- und -vollstreckungsverfahren verfassungsrechtliche Einwände gegen die Gültigkeit eines Steuergesetzes grundsätzlich unbeachtlich sind. Die Finanzgerichtsbarkeit fällt nicht ohne inneren Grund durch besondere Verfassungsferne auf.“

MdB Dr. Adolf Arndt, 17.10.1959 Rede in Kassel unter dem Titel „Das unerfüllte Grundgesetz“

und sodann für die „treuen Diener“ aufgrund des grundgesetzwidrigen Versprechens des ersten Bundesfinanzministers Fritz Schäffer am 15.01.1951 grundgesetzwidrig ihre „persönliche Unantastbarkeit“ herrscht. (hier die unglaublichen aber wahren Details zu dieser den bundesdeutschen Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes aushebelnden Tatsache)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute  – Fehlanzeige -.

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