Wer von seinem Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, Gebrauch macht, läuft Gefahr, absichtlich missverstanden zu werden, wenn es nämlich tatsächlich um Fakten und Tatsachen oder um die Wahrheit geht.

Seit 69 Jahren hat in der Bundesrepublik Deutschland laut Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dass das gut so ist, bezweifelt dem Grunde nach auch niemand.

Schaut man in den Duden und sucht jetzt nach Synonymen für den Begriff „Meinung“, dann ist man doch erstaunt, was man noch alles so sagen kann, um nicht immer nur mit dem Begriff „Meinung“ das alles bezeichnen zu müssen, was man frei äußern und verbreiten möchte.

Synonyme zu Meinung

Annahme, Anschauung, Ansicht, Auffassung, Betrachtungsweise, Einstellung, Erachten, Gedanken, Haltung, Position, Sicht[weise], Standpunkt, Überzeugung, Urteil; (gehoben) Befinden, Dafürhalten, Warte

Solange es nur die Meinung zu etwas oder über etwas ist, soll es sein wie es ist. Anders sieht es aber aus, wenn es um Fakten, um die Wahrheit, um Tatsachen geht. Da hat die Meinung dem Grunde nach nichts zu suchen, denn die eigene Meinung oder die eines Dritten ändert nichts an existierenden Fakten und Tatsachen und ebenfalls nichts an der Wahrheit. Dementsprechend stellt auch der Duden für die Begriffe Fakt, Tatsache und Wahrheit auch erheblich weniger Synonyme bereit:

Synonyme zu Fakt

Faktum, Tatsache, Wirklichkeit

Synonyme zu Tatsache

Fakt, Faktum, gegebener Umstand, Gegebenheit, Realität, Sachverhalt, Tatbestand, Tatsächlichkeit, Wirklichkeit; (bildungssprachlich) Faktizität

Synonyme zu Wahrheit

Dementsprechend sollte man alles das, was Fakten oder Tatsachen sowie die Wahrheit darstellt, nicht nur als solche benennen, sondern sich auch tunlichst davor hüten, dann von bloßer eigener Meinung zu sprechen, weil das Gegenüber in der Regel dann auch nur seine Meinung bzw. seine / eine Gegenmeinung oder Ansicht oder Auffassung zum Besten gibt mit der Folge, dass nach kurzer Zeit die eigentlich in Rede stehenden Fakten und Tatsachen samt der Wahrheit auf der unverbindlichen Meinungsstrecke geblieben und ggf. untergegangen sind.

Schnell sitzt man dann der eristischen Dialektik desjenigen auf, der Recht auch im Unrecht behalten will, nur um des Rechtbehalten willens. Besonders geübt sind in diesen Dingen die Amtsträger der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt, denn die wollen unter allen Umständen gegen den Grundrechteträger wirksam durchgreifen selbst dann, wenn das grundgesetzwidrig ist, egal also ob die Rechtsvorschriften des Bonner Grundgesetzes sowie die der einzelnen Landesverfassungen dem im Einzelfall entgegenstehen. Es folgt immer reflexartig der einer faulen Entschuldigung gleichkommende Hinweis, wenn sie mit dem was ihnen jetzt von Amts wegen widerfährt nicht einverstanden sind, dann können sie den Rechtsweg beschreiten und klagen, anstatt einzig und allein grundgesetzkonform hoheitlich zu handeln. Fakt ist nämlich, dass derjenige Grundrechteträger, der während eines solchen hoheitlichen Handelns z.B. durch eine Polizeikugel ums Leben kommt,  weder den Rechtsweg beschreiten noch klagen kann, das sind nicht zu unterschätzende Tatsachen und was für eine anders lautenden Meinung auch immer ganz sicher nicht zugänglich, denn der eingetretene Tod ist und bleibt nicht mehr umkehrbar. Offenbar können damit aber immer mehr Amtsträger heute unbesorgt bis gut leben, jemanden ggf. auf dem Gewissen zu haben.

Fakt ist, dass der Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute ein rechtspolitisches Märchen geblieben ist.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute denn auch  – Fehlanzeige -.

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