Fest steht auf jeden Fall, dass das Grundgesetz Jedermann einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gewährt. Und das beinhaltet auch einen Anspruch auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren, so jedenfalls der Richter Dirk Rauschenberg am OVG Münster am 16.08.2018

Fakt ist jedoch, dass die Rechtswirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland seit inzwischen nicht weniger als 69 Jahren noch immer eine andere ist. Die entsprechenden Details lesen sich u.a. in diesem Blog.

Wie sehr es seit 69 Jahren in der bundesdeutschen Rechtsprechung an der grundgesetzlichen Rechtsstaatlichkeit mangelt, belegt das folgende Zitat aus dem ZDF – Dokumentarfilm „Unschuldig hinter Gittern“:

„Hunderte, wenn nicht Tausende sind hinter Gittern, unschuldig. Wie viele es genau sind, ist unbekannt. Es kann jeden treffen. Die Folgen für die Opfer von Fehlurteilen sind dramatisch.

Thomas Darmstedt, Jurist und Spiegel-Autor im selben Film, Zitat:

„Fehlerkultur gehört nicht zur Justiz.
Das ganze System der Dritten Gewalt besteht aus dem Selbstverständnis, dass man absolut und nicht hinterfragbare Wahrheiten verkündet.
Wenn man das infrage stellen würde, dann käme dieses System der Justiz, das abschließende Urteile fällt, in Gefahr.
Darauf ruhen sich natürlich alle möglichen Leute aus, die schlichtweg, man muss es so hart sagen, fuschen.“

Und man soll sich hüten zu glauben, dass man in den Kreisen der bundesdeutschen Rechtsprechung nicht wüsste, was man da gemeinsam seit 69 Jahren grundgesetz- und rechtsstaatswidrig tagtäglich tut. Entlarvend das Zitat des Direktors des Amtsgerichts Soltau Sigmund Rundt vom 06.05.1998, Az.:1460-5-6 XVII F 20:

„Das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz ist höher zu bewerten als das Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen.“

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute  – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.