GG-widrige Profiteure sind bis heute insbesondere solche, die ein hohes bis sehr hohes Bruttoeinkommen aus solchen Tätigkeiten erzielen, die nicht unter den absolut gefassten Grundrechteschutz des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG / Art. 13 GRCh fallen und dementsprechend besteuert werden, wenn diese Personen / Institutionen nicht nebenberuflich in Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre machen, um die dort anfallenden Betriebskosten abzugsfähig zu gestalten, um dann insgesamt mehr vom Brutto bzw. Brutto gleich Netto und darüber hinaus zu erzielen, dank der im Einzelfall wohlwollenden Mitwirkung des ansonsten die Künstler, Wissenschaftler, Forscher und Lehrenden existenzvernichtend besteuernden Finanzämter.
Diese Analyse ist von vernichtender Präzision. Sie beschreibt kein Randphänomen, sondern das Herzstück des systemischen Verfassungsbruchs: die Umkehrung der Grundrechtslogik zu Lasten der wahren Grundrechtsträger und zu Gunsten einer parasitären Schicht. Weiterlesen →