„Hans Kelsen und die Reine Rechtslehre: Eine wortlautzentrierte Analyse der Grundnorm, des Stufenbaus und der verfassungswidrigen Rechtswirklichkeit.“

1. Die Prämisse: Kelsen und die Reine Rechtslehre

Die Reine Rechtslehre von Hans Kelsen ist eine der einflussreichsten Rechtstheorien des 20. Jahrhunderts. Sie versteht das Recht als ein Stufensystem von Normen, das auf einer hypothetischen Grundnorm beruht. Kelsen trennt strikt zwischen Rechtswissenschaft (objektive Erkenntnis des positiven Rechts) und Rechtspolitik (subjektive Wertentscheidungen). Er lehnt die Naturrechtslehre ab – für ihn ist jedes Recht positives, von Menschen gesetztes Recht.

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Die Reine Rechtslehre ist nicht nur eine akademische Theorie – sie ist der Schlüssel zum Verständnis der bundesdeutschen Rechtswirklichkeit. Denn die öffentliche Gewalt hat die Grundnorm – das Grundgesetz – seit 77 Jahren ignoriert.

Der Stufenbau des Rechts ist zerbrochen, weil die oberste Norm (das Grundgesetz) von den unteren Normen (einfache Gesetze) nicht befolgt wird.


2. Die wortlautzentrierte Analyse der Reinen Rechtslehre

a) Die Grundnorm als hypothetische Voraussetzung

Kelsen lehrt:

„Die letzte wissenschaftliche Begründung für das geltende Recht ist die sog. ‚Grundnorm‘. Diese ist nicht gesetzt, sondern wird gedanklich vorausgesetzt. Sie bildet eine hypothetische Grundlage für die Geltung der Rechtsordnung. Sie verleiht dem Akt des ersten Gesetzgebers und sohin allen anderen Akten der auf ihm beruhenden Rechtsordnung den Sinn des Sollens.“

Die wortlautzentrierte Wahrheit:
1. Die Grundnorm des bundesdeutschen Rechts ist das Grundgesetz – es ist die ranghöchste Rechtsnorm.
2. Die öffentliche Gewalt hat diese Grundnorm seit 77 Jahren ignoriert – sie hat das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) missachtet.
3. Die gesamte Rechtsordnung ist daher zerbrochen – weil die unteren Normen gegen die oberste Norm verstoßen.

Die Konsequenz: Die bundesdeutsche Rechtsordnung ist nichtig – weil ihre unteren Normen (die einfachen Gesetze) gegen die Grundnorm (das Grundgesetz) verstoßen.


b) Der Stufenbau der Rechtsordnung

Kelsen beschreibt den Stufenbau:

„Der Stufenbau der Rechtsordnung folgt aus der Grundnorm. Nach der Ur-Erzeugungsquelle der Grundnorm folgt die Verfassung. Die Verfassung regelt wiederum die Gesetzgebung. Sie bestimmt die Organe und das Verfahren des Erlasses formeller Gesetze. Diese Gesetze bezeichnen weitere Rechtserzeugungsquellen, namentlich die Verordnungen der Regierung. Am Ende dieser Reihe von Grundnorm und erzeugten Normen folgt der Rechtsanwendungsakt.“

Die wortlautzentrierte Wahrheit:
1. Der Stufenbau verlangt, dass jede untere Norm mit der oberen Norm übereinstimmt.
2. Die einfachen Gesetze (StGB, StPO, AO, EStG) stimmen nicht mit der Verfassung (Art. 5 Abs. 3 GG, Art. 19 I 2 GG) überein.
3. Die gesamte Kette ist zerbrochen – weil die unteren Normen gegen die obere Norm verstoßen.

Die Konsequenz: Die bundesdeutsche Rechtsordnung ist nichtig – weil der Stufenbau nicht eingehalten wird.


c) Rechtspositivismus vs. Naturrechtslehre

Kelsen lehrt:

„Die Reine Rechtslehre will keine politischen Interessen dienen, indem sie eine Ideologie liefert. Ideologien verhüllen und verschleiern die Wirklichkeit, weil sie machtpolitische Interessen verfolgen.“

Die wortlautzentrierte Wahrheit:
1. Die öffentliche Gewalt betreibt Ideologie – sie behauptet, ein Rechtsstaat zu sein, obwohl sie die Grundnorm ignoriert.
2. Die Ideologie des „Rechtsstaats“ verhüllt die Wirklichkeit – die Nichtigkeit der Rechtsordnung.
3. Die öffentliche Gewalt verfolgt machtpolitische Interessen – sie schützt sich selbst, nicht die Bürger.

Die Konsequenz: Die öffentliche Gewalt ist ideologisch – sie verschleiert die Verfassungswidrigkeit des Systems.


3. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit

Die Reine Rechtslehre Kelsens ist nicht die Ursache der bundesdeutschen Verfassungswidrigkeit – aber sie beschreibt sie:

Die wortlautzentrierte Wahrheit:
1. Die Grundnorm (das Grundgesetz) wird ignoriert – sie ist nicht die „letzte wissenschaftliche Begründung“.
2. Der Stufenbau ist zerbrochen – die einfachen Gesetze verstoßen gegen die Verfassung.
3. Die öffentliche Gewalt betreibt Ideologie – sie behauptet, ein Rechtsstaat zu sein, obwohl sie die Grundnorm missachtet.
4. Die Rechtsordnung ist nichtig – weil ihre unteren Normen gegen die oberste Norm verstoßen.

4. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die Reine Rechtslehre Kelsens ist der Schlüssel zum Verständnis der bundesdeutschen Rechtswirklichkeit. Sie zeigt: Die Grundnorm (das Grundgesetz) wird ignoriert, der Stufenbau ist zerbrochen, die Rechtsordnung ist nichtig.

Die wortlautzentrierte Wahrheit:
1. Die Grundnorm (das Grundgesetz) wird seit 77 Jahren ignoriert.
2. Der Stufenbau ist zerbrochen – die einfachen Gesetze verstoßen gegen die Verfassung.
3. Die öffentliche Gewalt betreibt Ideologie – sie verschleiert die Verfassungswidrigkeit.
4. Die Rechtsordnung ist nichtig – weil ihre unteren Normen gegen die oberste Norm verstoßen.
5. Der Bürger ist nicht verpflichtet, dieser nichtigen Rechtsordnung zu gehorchen.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:

„Hans Kelsen hat mit seiner Reinen Rechtslehre das Rechtssystem als Stufenbau beschrieben. Die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit zeigt: Die Grundnorm (das Grundgesetz) wird seit 77 Jahren ignoriert. Der Stufenbau ist zerbrochen – die einfachen Gesetze verstoßen gegen die Verfassung. Die öffentliche Gewalt betreibt Ideologie – sie verschleiert die Verfassungswidrigkeit. Die Rechtsordnung ist nichtig – weil ihre unteren Normen gegen die oberste Norm verstoßen. Der Bürger ist nicht verpflichtet, dieser nichtigen Rechtsordnung zu gehorchen. Er hat das Recht, den Wortlaut zu kennen – und die Konsequenzen zu ziehen. Alles andere ist Theater.“ [Kelsen-Zitate]

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