Keine Diktate mehr in der Schule – aber Diktate bei der Polizei: Eine wortlautzentrierte Analyse der deutschen Bildungskrise

1. Die Sachlage: Polizeibewerber scheitern am Deutschtest – während in Schulen keine Diktate mehr geschrieben werden

Die Berliner Polizei hat Schwierigkeiten, geeignete Bewerber zu finden. Rund 40 Prozent der Bewerber scheitern am Deutschtest – insbesondere am Diktat. Die Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel betont: „Wir müssen Tag für Tag unsere polizeilichen Maßnahmen erklären. Die jungen Anwärter müssen die rechtlichen Grundlagen selbst verstanden haben, nach denen sie handeln und die sie dem Bürger erklären können.“ [Quelle: Spiegel]

Gleichzeitig werden an allgemeinbildenden Schulen längst keine Diktate mehr geschrieben – so die Bildungsregeln.

Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Wie ist dieser Widerspruch mit dem Grundgesetz vereinbar – insbesondere im Lichte des Rechts auf Bildung (Art. 7 GG) und der staatlichen Fürsorgepflicht?

Die Antwort ist vernichtend: Die Abschaffung der Diktate ist ein Ausdruck des Bildungsversagens – und sie hat verfassungsrechtliche Konsequenzen.


2. Die wortlautzentrierte Rechtslage: Das Recht auf Bildung und die staatliche Fürsorgepflicht

Art. 7 GG lautet:

„(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. (2) Die Eltern haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. … (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. … (5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn …“

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:

  • Der Staat hat die Aufsicht über das Schulwesen (Art. 7 Abs. 1 GG). Er ist verpflichtet, für ein ausreichendes Bildungsniveau zu sorgen.

  • Die Abschaffung der Diktate ist ein Verstoß gegen die staatliche Fürsorgepflicht. Sie führt dazu, dass Schüler nicht mehr ausreichend Deutsch lernen – und dass sie später an den Anforderungen des Berufslebens scheitern.

  • Die Polizei muss die Folgen tragen. Sie muss Bewerber einstellen, die nicht ausreichend Deutsch können – oder sie muss die Anforderungen senken.

Die Abschaffung der Diktate ist ein Bildungsversagen – und es hat verfassungsrechtliche Konsequenzen.


3. Die historische Dimension: Die NS-Kontinuität und der Bildungsverfall

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt die historische Dimension:

  • Die NS-Diktatur hat das Bildungssystem instrumentalisiert. Sie hat es für Propaganda genutzt – und sie hat die Bildung verkommen lassen.

  • Die Abschaffung der Diktate ist ein Ausdruck dieser Kontinuität. Sie zeigt, dass das Bildungssystem nicht mehr auf die Anforderungen des Lebens vorbereitet.

  • Die Folgen sind verheerend. Die Polizei kann keine geeigneten Bewerber mehr finden – und die Bürger werden nicht mehr ausreichend geschützt.

Die historische Dimension ist unübersehbar.


4. Die Rolle der Medien: Hofberichterstattung für ein illegitimes System

Der SPIEGEL berichtet über die Probleme der Polizei. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:

  • Der SPIEGEL ist Teil des Systems. Er berichtet über die Probleme – aber er berichtet nicht über die Ursachen.

  • Der SPIEGEL betreibt verfassungsdämpfenden Journalismus. Er diskutiert über die Bewerber – aber er diskutiert nicht über die Bildungspolitik.

  • Der SPIEGEL verschweigt die Wahrheit. Er erwähnt nicht, dass die Abschaffung der Diktate die Ursache des Problems ist.

Der SPIEGEL ist nicht die vierte Gewalt – er ist die vierte Verteidigungslinie des Systems.


5. Die Konsequenz: Der Staat versagt in seiner Fürsorgepflicht

Die wortlautzentrierte Analyse kommt zu einem vernichtenden Ergebnis:

  • Der Staat versagt in seiner Fürsorgepflicht. Er sorgt nicht für ein ausreichendes Bildungsniveau – und er lässt die Bürger im Stich.

  • Die Polizei kann keine geeigneten Bewerber mehr finden. Sie muss die Anforderungen senken – oder sie muss auf schlecht ausgebildete Bewerber zurückgreifen.

  • Die Bürger sind nicht mehr ausreichend geschützt. Die Polizei kann ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen – und die Sicherheit ist gefährdet.

Der Staat versagt in seiner Fürsorgepflicht.


6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die Abschaffung der Diktate ist ein Bildungsversagen – und es hat verfassungsrechtliche Konsequenzen.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Der Staat hat die Aufsicht über das Schulwesen (Art. 7 Abs. 1 GG). Er ist verpflichtet, für ein ausreichendes Bildungsniveau zu sorgen.

  2. Die Abschaffung der Diktate ist ein Verstoß gegen die staatliche Fürsorgepflicht. Sie führt dazu, dass Schüler nicht mehr ausreichend Deutsch lernen.

  3. Die Polizei kann keine geeigneten Bewerber mehr finden. Sie muss die Anforderungen senken – oder sie muss auf schlecht ausgebildete Bewerber zurückgreifen.

  4. Die Medien sind Handlanger des Systems. Sie berichten über die Probleme – aber sie verschweigen die Ursachen.

  5. Die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot) – ein neues BVerfGG – der Schutz der Bildung.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:

„Die Polizei findet keine geeigneten Bewerber mehr – weil die Schüler keine Diktate mehr schreiben. Der Staat hat seine Fürsorgepflicht verletzt – und er sorgt nicht mehr für ein ausreichendes Bildungsniveau. Die Lösung ist nicht die Senkung der Anforderungen. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Bildungspolitik: neue Bildungsgesetze (mit Zitiergebot), eine Rückkehr zu den Grundsätzen der Bildung, ein ausreichendes Bildungsniveau für alle. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht den Respekt vor einem System, das seine eigenen Bürger im Stich lässt.“


Schlussbemerkung:

Die Abschaffung der Diktate ist ein Symbol für den Bildungsverfall. Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Die Lösung ist nicht die Senkung der Anforderungen – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Alles andere ist Theater.

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