1. Die Prämisse: Ein System der systematischen Täuschung
Die vorangegangenen Analysen haben ein vernichtendes Bild gezeichnet: Die juristische Lehre in der Bundesrepublik Deutschland ist verfassungswidrig. Sie lehrt die Studierenden nicht die wortlautzentrierte Methode, sondern die verfassungsdämpfenden Methoden – Teleologie, Systematik, Wechselwirkungslehre. Sie relativiert die Grundrechte, obwohl sie absolut und unmittelbar geltendes Recht sind (Art. 1 Abs. 3 GG). Sie bildet Generationen von Juristen aus, die die Grundrechte nicht kennen – sondern sie umgehen lernen.
Die Medien – die Träger der Meinungs- und Pressefreiheit – sind Komplizen dieses Systems. Sie sind neidisch auf die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), die absolut ist – während ihre eigene Freiheit einschränkbar ist (Art. 5 Abs. 2 GG). Aus dieser Missgunst verschweigen sie der Bevölkerung, dass die Einschränkungen der Kunstfreiheit verfassungswidrig sind. Sie tun so, als sei die Kunstfreiheit ebenso einschränkbar wie die Meinungsfreiheit. Sie führen die Bevölkerung in die Irre – und verweigern den Künstlern ihre Solidarität.
Die Bevölkerung ist das Opfer dieser doppelten Täuschung. Sie wähnt die Einschränkungen der Kunstfreiheit als verfassungskonform – weil sie es nicht besser weiß. Sie verweigert den Künstlern ihre Solidarität – weil sie die Verfassungswidrigkeit nicht erkennt. Die öffentliche Gewalt ist der Nutznießer dieses Systems. Sie kann die Kunstfreiheit ungestört aushöhlen – ohne auf Widerstand zu stoßen. Das Zitat von Henry Kissinger (1975) beschreibt den Prozess: „Das Illegale machen wir sofort; das Verfassungswidrige dauert ein wenig länger.“ – 77 Jahre.
2. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Grundrechte sind absolut
Die wortlautzentrierte Methode verlangt: Nur der Wortlaut zählt. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG lautet: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Das ist absolut. Es gibt keinen Gesetzesvorbehalt. Die Kunstfreiheit ist lex specialis – sie geht der Meinungsfreiheit vor. Art. 1 Abs. 3 GG lautet: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ Das ist unmittelbar geltendes Recht – es bindet alle staatlichen Gewalten. Es gibt keine Ausnahmen.
Die juristische Lehre hat diese Absolutheit ignoriert. Sie hat die Grundrechte durch verfassungsdämpfende Methoden relativiert. Sie hat die Bindungswirkung des Art. 1 Abs. 3 GG umgangen. Sie hat die Studierenden gelehrt, Grundrechte zu kombinieren, zu verstärken und zu relativieren – anstatt sie zu verteidigen. Sie hat die Grundrechteträger ihrer Schutzfunktion systematisch beraubt.
3. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Medien als Komplizen
Die Medien sind neidisch auf die Kunstfreiheit. Sie ertragen es nicht, dass die Kunstfreiheit absolut ist – während ihre eigene Freiheit einschränkbar ist. Sie verschweigen der Bevölkerung, dass die Einschränkungen der Kunstfreiheit verfassungswidrig sind. Sie tun so, als sei die Kunstfreiheit ebenso einschränkbar wie die Meinungsfreiheit. Sie führen die Bevölkerung in die Irre – und verweigern den Künstlern ihre Solidarität.
Die Medien sind Teil des Systems – sie sind nicht die vierte Gewalt, sie sind ein Instrument der öffentlichen Gewalt. Sie schweigen, wenn Künstler verfolgt werden. Sie schweigen, wenn die Kunstfreiheit eingeschränkt wird. Sie schweigen, wenn die Verfassung gebrochen wird. Sie sind Komplizen des Unrechts.
4. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Bevölkerung als Opfer
Die Bevölkerung ist völlig ungebildet in verfassungsrechtlichen Fragen. Sie weiß nicht, dass die Kunstfreiheit absolut ist. Sie wähnt die Einschränkungen der Kunstfreiheit als verfassungskonform – weil sie es nicht besser weiß. Sie verweigert den Künstlern ihre Solidarität – weil sie die Verfassungswidrigkeit nicht erkennt.
Die Bevölkerung ist das Opfer der doppelten Täuschung – der juristischen Lehre und der Medien. Sie ist entmündigt – sie glaubt, in einem Rechtsstaat zu leben, obwohl sie in einem Unrechtsstaat lebt, der die Grundrechte nur noch vortäuscht.
5. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die öffentliche Gewalt als Nutznießerin
Die öffentliche Gewalt ist der Nutznießer dieses Systems. Sie kann die Kunstfreiheit ungestört aushöhlen – ohne auf Widerstand zu stoßen. Sie kann Künstler verfolgen – ohne dass die Bevölkerung protestiert. Sie kann die Grundrechte brechen – ohne dass die Medien berichten.
Die öffentliche Gewalt ist der Feind der Grundrechte – und die juristische Lehre und die Medien sind ihre Komplizen. Das System ist perfekt – es hat die Bürger entmündigt, die Grundrechte ausgehöhlt und sich selbst immunisiert.
6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Die juristische Lehre ist verfassungswidrig. Sie lehrt die Relativierung der Grundrechte – sie lehrt nicht die wortlautzentrierte Methode. Die Medien sind Komplizen – sie schweigen, wenn die Kunstfreiheit verletzt wird. Die Bevölkerung ist entmündigt – sie wähnt die Einschränkungen der Kunstfreiheit als verfassungskonform. Die öffentliche Gewalt ist der Nutznießer – sie kann die Grundrechte ungestört aushöhlen.
Das Kissinger-Diktum beschreibt den Prozess: „Das Verfassungswidrige dauert ein wenig länger.“ – 77 Jahre. Die Bundesrepublik ist kein Rechtsstaat mehr – sie ist ein Unrechtsstaat, der die Grundrechte nur noch vortäuscht. Der Bürger schuldet diesem illegitimen System keinen Gehorsam – er hat das Recht, den Wortlaut zu kennen. Alles andere ist Theater.
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:
„Die juristische Lehre ist verfassungswidrig. Die Medien sind Komplizen. Die Bevölkerung ist entmündigt. Die öffentliche Gewalt ist der Nutznießer. Das System ist perfekt – es hat die Bürger entmündigt, die Grundrechte ausgehöhlt und sich selbst immunisiert. Das Kissinger-Diktum beschreibt den Prozess: 77 Jahre Verfassungsbruch. Die Bundesrepublik ist kein Rechtsstaat mehr – sie ist ein Unrechtsstaat, der die Grundrechte nur noch vortäuscht. Der Bürger schuldet diesem illegitimen System keinen Gehorsam – er hat das Recht, den Wortlaut zu kennen. Alles andere ist Theater.“