wenn in der Schweiz die Amtsbefugnisse unverhältnismäßig gebraucht werden, wird der Amtsträger verurteilt und das ist gut so

„Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bei einer Dienstfahrt müsse verhältnismäßig sein, argumentierte das Gericht. Die Polizisten dürften dabei nicht selbst zur Lebensgefahr werden.

Ein Schweizer Gericht hat einen Polizisten nach einer Verfolgungsjagd wegen Raserei verurteilt.

Der Mann war 2017 bei einem Blaulichteinsatz in einer Tempo-50-Zone in Genf mit einer Geschwindigkeit von 126 km/h geblitzt worden.

Das Gericht berief sich auf die drakonische Raser-Gesetzgebung in der Schweiz, die auch für Polizisten gelte. Der Mann sei nicht im Einsatz gewesen, um Menschenleben zu retten, sondern lediglich, um Einbrecher zu stellen.“ (Quelle: Spiegel-online, 28.02.2019)

In der Bundesrepublik Deutschland ist seit 70 Jahren der Amtsmissbrauch nicht redaktionell in das bundesdeutsche Strafgesetzbuch nach ersatzloser Streichung des Amtsmissbrauches durch die Nazis am 15.06.1943 wieder aufgenommen worden, grundgesetzwidrig. Die Details dazu lesen sich hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann auch im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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nazi-historische Daten und Fakten als Code für gemeinschaftliches grundgesetzwidriges Handeln und Unterlassen des bundesdeutschen Gesetzgeber sowie der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt?

Aufgrund der Tatsache, dass sich seit 70 Jahren weder der bundesdeutsche Gesetzgeber noch die bundesdeutsche vollziehende und rechtsprechende Gewalt an die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des am 23.05.1949 in Kraft getretenen Bonner Grundgesetzes halten, sondern die bundesdeutsche öffentliche Gewalt grundgesetzwidrig bis heute die ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert, muss die Frage gestellt und beantwortet werden, auf welche Weise bundesweit die bundesdeutsche öffentliche Gewalt ohne dass sich die im Einzelnen handelnden Personen jeweils kennen, grundgesetz- und beamtengesetzwidrig im Innenverhältnis mit menschen- und grundrechteverachtender Außenwirkung scheinbar der unausgesprochenen Treue zum endlich am 08.05.1945 gewaltsam von den Alliierten Streitkräften beendeten NS-Terrorregime des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler und seinen braunen Spießgesellen bedingungslos Folge leistet.

Nicht erst seit heute sind nazi-historische Daten und Fakten als gemeinsamer Code unscheinbar als Mittel zum Zweck der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in den Verdacht geraten.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann auch im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Wie kam es, dass so viele Deutsche still hielten, als die Juden deportiert wurden – auch in Darmstadt -? Zitat aus „Volk ohne Mitte“, Götz Aly, S. Fischer-Verlag, 2015

Auszugsweise aus „Volk ohne Mitte“ von Götz Aly, S. Fischer-Verlag, 2015: Weiterlesen

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Die Geduld der Grundrechteträger müsste längst erschöpft sein im Jahr 70 bundesdeutscher öffentlicher Gewalt versus Inhalt und Wirkweise des Bonner Grundgesetzes

Am 23.05.2019 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zum inzwischen 70. Mal. Wer nun jedoch glaubt, dass die bundesdeutsche öffentliche Gewalt sich schlussendlich den gegen sie gerichteten unverbrüchlichen Rechtsbefehlen und Regeln tagtäglich gebeugt hätte oder beugen würde, der irrt. Ganz das Gegenteil Weiterlesen

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Du sollst nicht stehlen und du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus, heißt es in den 10 Geboten und in „Volk ohne Mitte“ von Götz Aly und der bundesdeutsche Rechtsstaat tut es trotzdem millionenfach seit 70 Jahren grundgesetzwidrig

Im Buch des Historikers und Journalisten Götz Aly „Volk ohne Mitte“ heißt es:

„Du sollst nicht stehlen“

„Ich habe den Auftrag zu dieser Predigt bekommen, um anhand des 9. Gebotes „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus“ über die Judenverfolgung zu sprechen, insbesondere über die sog. Arisierung des Eigentums der Juden in der Zeit des nationalsozialistischen Deutschland. Warum wurden die Juden teils von ihren christlichen Nachbarn unmittelbar beraubt und teils vom Staat zugunsten aller arischen Normaldeutschen enteignet? Weiterlesen

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seit 70 Jahren in hochverräterischer Manier versus den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt

Am 15.06.1943 von den Nazis im NS-Terrorregime des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler ersatzlos abgeschafft, der strafbare Amtsmissbrauch im folgenden Wortlaut aus § 339 RStGB:

§ 339. (1) Ein Beamter, welcher durch Mißbrauch seiner Amtsgewalt oder durch Androhung eines bestimmten Mißbrauchs derselben Jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung widerrechtlich nöthigt, wird mit Gefängniß bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In den Fällen der §§ 106, 107, 167 und 253 tritt die daselbst angedrohte Strafe ein, wenn die Handlung von einem Beamten, wenn auch ohne Gewalt oder Drohung, aber durch Mißbrauch seiner Amtsgewalt oder Androhung eines bestimmten Mißbrauchs derselben begangen ist. Weiterlesen

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Assads Folterknechte in deutschen Gefängnissen, die deutschen Presse überschlägt sich mit ihrer Berichterstattung förmlich, zum bundesdeutschen Unrechtsstaat wider das Bonner Grundgesetz wird jedoch kein Wort verlautbart

„In Berlin und Rheinland-Pfalz wurden in dieser Woche zwei ehemalige syrische Geheimdienstmitarbeiter festgenommen, denen die Folterung von tausenden Regimegegnern vorgeworfen wird. Sie sitzen nun in Untersuchungshaft. Das Besondere an dem Fall: Erstmals werden Handlanger des syrischen Machthabers Baschar al-Assad in Deutschland angeklagt.“ (Quelle: Focus-online, 14.02.2019)

Die im Bonner Grundgesetz unverbrüchlich verankerte Pressefreiheit macht es hier zulande möglich, dass über ein Unrecht bzw. aller Wahrscheinlichkeit sogar Verbrechen gegen die Menschlichkeit öffentlich detailreich berichtet wird und gleichzeitig bekanntes Unrecht von nicht weniger relevanter Tragweite totgeschwiegen wird. In der Bundesrepublik Deutschland ist das jedenfalls so und zwar seit inzwischen 70 Jahren. Weiterlesen

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Die Würde des Menschen ist nur dann unantastbar, wenn es sich nicht um Menschen minderen Rechts handelt

Laut Artikel 1 Abs. 1 des Bonner Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar und zwar ausnahmslos, denn dem Art. 1 GG fehlt es an einem Gesetzesvorbehalt, ist also absolut gefasst und richtet sich wie alle anderen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes auch, gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt. Soweit die auf dem Papier stehende unverbrüchliche Tatsache von Grundgesetzes wegen.

Schaut man genauer hin, läuft selbst dieser im Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG absolut gegenüber der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt gefasste Rechtsbefehl jedoch seit 70 Jahren zum Nachteil der Grundrechteträger nämlich leer. Weiterlesen

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geistige Freiheit der Kunst gemäß Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG bedeutet ausdrücklich auch deren wirtschaftliche Freiheit und somit auch deren Steuerfreiheit immer dann, wenn sie freischaffend ausgeübt wird

Im Artikel 5 Abs. 1 Satz 3 des Bonner Grundgesetzes als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland heißt es inzwischen seit 62 Jahren wörtlich:

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei

In den Protokollen des parlamentarischen Rates als dem Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes in den Jahren 1948/49 ist nicht ein einziger Hinweis bis heute zu entdecken gewesen, dass der Verfassungsgeber mit Blick auf die absolute Regelung dieses Freiheitsgrundrechtes, nämlich seine zwingende einfachgesetzliche Uneinschränkbarkeit, noch etwas anderes Gegenteiliges auch nur ansatzweise in seine Überlegungen hinsichtlich dieses die Freiheit des Einzelnen größtmöglich garantieren sollenden Grundrechtes als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und seinen Institutionen in Erwägung gezogen haben könnte. Weiterlesen

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leerlaufende Grundrechte trotz ihres unmittelbaren Rechts gegenüber der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in 70 Jahren Bonner Grundgesetz

Am 23.05.2019 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zum 70. Mal und doch laufen seit 70 Jahren die gegenüber der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte de facto leer und das systematisch.

Die bundesdeutschen Amtstäter können sich bis heute sicher sein, dass trotz grundgesetzlich garantierter Pressefreiheit ihnen von der Seite niemand in die Parade fährt, schweigt die bundesdeutsche Presse doch die seit 70 Jahren flächendeckend stattfindende Grundgesetzwidrigkeit der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt im vorauseilenden Gehorsam praktisch tot, so wie es der Nazi-Jurist und spätere BGH- und BVerfG-Richter Dr. Willi Geiger in seiner 1941 an der Uni Würzburg bei Laforett geschriebenen und 1945 auf den politischen Index der Alliierten gesetzten Promotion: „Die Rechtsstellung des Schriftleiters nach dem Gesetz vom 4. Oktober 1933“ [sog. „Schriftleitergesetz“; Gleichschaltung der Presse durch den Nationalsozialismus] von einem pflichtbewusstn Journalisten verlangt hat, nämlich im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit zwar nicht verfälschen müssen aber totschweigen. Sonstige Daten zu diesem Geiger: 1934 NS-Rechtswahrerbund; 1937 NSDAP; 1938 SA-Rottenführer; NS-Staatsanwalt beim Sondergericht Bamberg (dort auch Todesurteile). D.h. Geiger war bei der Durchsetzung der NS-Ideologie äußerst aktiv – in Wort und Tat.

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