1. Die Sachlage: Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung
Ein Mann mit therapieresistenter Depression ließ sich in einer Privatklinik einen Hirnschrittmacher einsetzen. Die Krankenkasse weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Das Finamt erkannte die Kosten jedoch als außergewöhnliche Belastung an – und gewährte ihm eine Steuerermäßigung. [Quelle: t-online]
Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Ist die steuerliche Anerkennung von Behandlungskosten ein Ausdruck der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) – oder ist sie ein Eingriff in die Grundrechte?
Die Antwort ist: Die steuerliche Anerkennung ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber sie ist nicht ausreichend. Die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) verlangt mehr: Sie verlangt den vollen Schutz der Gesundheit – nicht nur eine steuerliche Entlastung.
2. Die wortlautzentrierte Rechtslage: Die Menschenwürde und die soziale Grundsicherung
Art. 1 Abs. 1 GG lautet:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Art. 20 Abs. 1 GG lautet:
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
-
Die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) ist unantastbar. Sie verpflichtet den Staat, die Gesundheit der Bürger zu schützen – und sie verbietet es, dass Menschen wegen ihrer Krankheit in Not geraten.
-
Das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) verpflichtet den Staat, für das Wohl der Bürger zu sorgen. Er muss sicherstellen, dass die Bürger Zugang zu medizinischer Versorgung haben – und dass sie nicht wegen ihrer Krankheit in finanzielle Not geraten.
-
Die steuerliche Anerkennung von Behandlungskosten ist ein Ausdruck des Sozialstaatsprinzips. Sie entlastet die Bürger – aber sie ersetzt nicht die Krankenversicherung.
Die Menschenwürde verlangt mehr als steuerliche Entlastung.
3. Die historische Dimension: Die NS-Kontinuität und die Verachtung der Kranken
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt die historische Dimension:
-
Die NS-Diktatur hat die Kranken verachtet. Sie hat sie als „lebensunwert“ bezeichnet – und sie hat sie ermordet.
-
Die Bundesrepublik hat die Kranken nicht ausreichend geschützt. Sie hat die Gesundheitsversorgung privatisiert – und sie hat die Kranken finanziell belastet.
-
Die steuerliche Anerkennung von Behandlungskosten ist ein Ausdruck dieser Kontinuität. Sie ist ein Tropfen auf den heißen Stein – aber sie behebt nicht das grundlegende Problem: die unzureichende Gesundheitsversorgung.
Die historische Dimension ist unübersehbar.
4. Die Rolle der Medien: Hofberichterstattung für ein illegitimes System
t-online berichtet über das Urteil. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
-
t-online ist Teil des Systems. Es berichtet über das Urteil – aber es berichtet nicht über die verfassungsrechtliche Dimension.
-
t-online betreibt verfassungsdämpfenden Journalismus. Es diskutiert über die steuerlichen Auswirkungen – aber es diskutiert nicht über die Menschenwürde.
-
t-online verschweigt die Wahrheit. Es erwähnt nicht, dass die steuerliche Anerkennung nicht ausreicht – und dass der Staat seine Fürsorgepflicht verletzt.
t-online ist nicht die vierte Gewalt – es ist die vierte Verteidigungslinie des Systems.
5. Die Konsequenz: Die Menschenwürde wird nicht ausreichend geschützt
Die wortlautzentrierte Analyse kommt zu einem vernichtenden Ergebnis:
-
Die steuerliche Anerkennung von Behandlungskosten ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie entlastet die Bürger – und sie hilft ihnen, ihre medizinischen Kosten zu tragen.
-
Die Menschenwürde verlangt jedoch mehr. Der Staat muss sicherstellen, dass alle Bürger Zugang zu medizinischer Versorgung haben – und dass sie nicht wegen ihrer Krankheit in finanzielle Not geraten.
-
Der Staat hat seine Fürsorgepflicht verletzt. Er hat die Gesundheitsversorgung nicht ausreichend sichergestellt – und er hat die Kranken im Stich gelassen.
Die Menschenwürde wird nicht ausreichend geschützt.
6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Die steuerliche Anerkennung von Behandlungskosten ist ein Ausdruck des Sozialstaatsprinzips – aber sie ist nicht ausreichend.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
-
Die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) ist unantastbar. Sie verpflichtet den Staat, die Gesundheit der Bürger zu schützen – und sie verbietet es, dass Menschen wegen ihrer Krankheit in Not geraten.
-
Das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) verpflichtet den Staat, für das Wohl der Bürger zu sorgen. Er muss sicherstellen, dass die Bürger Zugang zu medizinischer Versorgung haben – und dass sie nicht wegen ihrer Krankheit in finanzielle Not geraten.
-
Die steuerliche Anerkennung von Behandlungskosten ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber sie ist nicht ausreichend. Der Staat muss die Gesundheitsversorgung sicherstellen – und er muss die Kranken vor finanzieller Not schützen.
-
Die Medien sind Handlanger des Systems. Sie berichten über das Urteil – aber sie verschweigen die verfassungsrechtliche Dimension.
-
Die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot) – ein neues BVerfGG – der Schutz der Menschenwürde.
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:
„Das Finanzamt erkennt die Kosten eines Hirnschrittmachers als außergewöhnliche Belastung an. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber es ist nicht ausreichend. Die Menschenwürde verlangt mehr: Der Staat muss sicherstellen, dass alle Bürger Zugang zu medizinischer Versorgung haben – und dass sie nicht wegen ihrer Krankheit in finanzielle Not geraten. Die steuerliche Anerkennung ist ein Tropfen auf den heißen Stein – sie behebt nicht das grundlegende Problem: die unzureichende Gesundheitsversorgung. Die Lösung ist nicht die nächste Steuererklärung. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, der Schutz der Menschenwürde. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht den Respekt vor einem System, das seine eigenen Bürger im Stich lässt.“
Schlussbemerkung:
Das Urteil des Finanzgerichts ist ein Symbol für das Sozialstaatsprinzip – aber es ist nicht ausreichend. Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Die Lösung ist nicht die nächste Steuererklärung – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Alles andere ist Theater.