Assads Folterknechte in deutschen Gefängnissen, die deutschen Presse überschlägt sich mit ihrer Berichterstattung förmlich, zum bundesdeutschen Unrechtsstaat wider das Bonner Grundgesetz wird jedoch kein Wort verlautbart

„In Berlin und Rheinland-Pfalz wurden in dieser Woche zwei ehemalige syrische Geheimdienstmitarbeiter festgenommen, denen die Folterung von tausenden Regimegegnern vorgeworfen wird. Sie sitzen nun in Untersuchungshaft. Das Besondere an dem Fall: Erstmals werden Handlanger des syrischen Machthabers Baschar al-Assad in Deutschland angeklagt.“ (Quelle: Focus-online, 14.02.2019)

Die im Bonner Grundgesetz unverbrüchlich verankerte Pressefreiheit macht es hier zulande möglich, dass über ein Unrecht bzw. aller Wahrscheinlichkeit sogar Verbrechen gegen die Menschlichkeit öffentlich detailreich berichtet wird und gleichzeitig bekanntes Unrecht von nicht weniger relevanter Tragweite totgeschwiegen wird. In der Bundesrepublik Deutschland ist das jedenfalls so und zwar seit inzwischen 70 Jahren.

Wie es um den bundesdeutschen Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes nämlich seit 70 Jahren grundgesetzwidrig bestellt ist, ist der bundesdeutschen Presse schon seit Jahren nicht mehr gänzlich unbekannt aber sie schweigt dieses grundgesetzwidrige Problem einfach tot. Anstatt die Wahrheit objektiv zu berichten, sind es in der Bundesrepublik Deutschland einfach nur schöne Geschichten und das wars.

Verbrechen begehen immer nur die andern und das auch am häufigsten anderswo, also wird von anderen in anderswo laut und großspurig berichtet. Fällt in China ein Sack Reis um, ist das bereits eine berichtenswerte Menschenrechtsverletzung. Wir in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund von ungültigen Gesetzen gegen die Bevölkerung von der vollziehende Gewalt Gewalt ausgeübt und von der Rechtsprechung für Rechts erklärt, dann wird vom funktionierenden bundesdeutschen Rechtsstaat geschrieben und via Bild und Ton berichtet, die grundgesetzwidrigen und mithin ungültigen Gesetze werden aber totgeschwiegen.

Dass bundesdeutsche Staatsanwälte keinen von Grundgesetzes und Beamtengesetzes wegen zwingend erforderlichen Beamteneid leisten, ist nicht der Rede wert. Hauptsache jeder Amtsträger sitzt in dem für ihn vorgesehenen Büro und trägt die vorgeschrieben Uniform oder Robe, dann ist wie im „Hauptmann von Köpenik“ oder in des Kaisers neue Kleider“ für den bundesdeutschen Journalisten die bundesdeutsche Rechtswelt in Ordnung. Selbst dass die Folter gemäß Art. 1 des Übereinkommens gegen die Folter seit 1990 noch immer nicht im bundesdeutschen Strafgesetzbuch als Straftatbestand normiert ist, ist dem bundesdeutschen Journalisten noch immer keine Silbe, geschweige denn eine Zeile oder gar eine Spalte oder ein ganzer Artikel wert.

Was den bundesdeutschen pflichtbewussten Journalisten noch alles nicht sonderlich stört und ihn zum Totschweigen veranlasst, liest sich hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes  seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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