Am 23.05.2019 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zum 70. Mal und doch laufen seit 70 Jahren die gegenüber der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte de facto leer und das systematisch.
Die bundesdeutschen Amtstäter können sich bis heute sicher sein, dass trotz grundgesetzlich garantierter Pressefreiheit ihnen von der Seite niemand in die Parade fährt, schweigt die bundesdeutsche Presse doch die seit 70 Jahren flächendeckend stattfindende Grundgesetzwidrigkeit der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt im vorauseilenden Gehorsam praktisch tot, so wie es der Nazi-Jurist und spätere BGH- und BVerfG-Richter Dr. Willi Geiger in seiner 1941 an der Uni Würzburg bei Laforett geschriebenen und 1945 auf den politischen Index der Alliierten gesetzten Promotion: „Die Rechtsstellung des Schriftleiters nach dem Gesetz vom 4. Oktober 1933“ [sog. „Schriftleitergesetz“; Gleichschaltung der Presse durch den Nationalsozialismus] von einem pflichtbewusstn Journalisten verlangt hat, nämlich im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit zwar nicht verfälschen müssen aber totschweigen. Sonstige Daten zu diesem Geiger: 1934 NS-Rechtswahrerbund; 1937 NSDAP; 1938 SA-Rottenführer; NS-Staatsanwalt beim Sondergericht Bamberg (dort auch Todesurteile). D.h. Geiger war bei der Durchsetzung der NS-Ideologie äußerst aktiv – in Wort und Tat.
Während das Bonner Grundgesetz zum 23.05.1949 noch in der gehörigen Form zustande kam und sodann in Kraft getreten ist, ist bereits das erste Bundeswahlgesetz 1949 aufgrund dessen, dass bei dessen Zustande kommen gegen die von Grundgesetzes wegen seit dem 23.05.1949 existierende Besonderheit in Gestalt des sog. Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen wurde, die von ranghöchst gebotene gehörige Form ignoriert worden mit der von Grundgesetzes wegen seit dem 23.05.1949 zwingenden Folge, dass das erste Bundeswahlgesetz niemals Gesetzeskraft erlangt hat, stattdessen ungültig gewesen und geblieben ist, mit der weiteren Folge bis heute übrigens, dass es der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in Gestalt des Bundes- und Landesgesetzgebers, der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt von Grundgesetzes wegen an der gehörigen Form mangelt. (weitere Details dazu hier)
Fakt ist sodann, dass das Bonner Grundgesetz seit inzwischen 70 Jahren auf seine wahre Erfüllung harrt, Fakt ist aufgrund dieser Tatsache aber auch, dass in der Bundesrepublik Deutschland fortgesetzt grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifiziertem nationalsozialistischen Rechts gegen die Bevölkerung exekutiert (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) wird von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie den sog. etablierten Parteien, die mit großer Wahrscheinlichkeit dem grundgesetzfeindlichen NSDAP – Parteiprogramm vom 24.02.1920 immer noch nachhängen.
Dank der seit 70 Jahren bezüglich des Inhaltes und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes bundesweit aufrecht erhaltenen und eingeübten granitenen Dummheit seiner eigentlichen Nutznießer, nämlich aller bundesdeutschen Grundrechteträger, brauchen sich die heutigen Nachfolgetäter derer, die mit dem 23.05.1949 beschlossen haben, sich niemals dem Diktat des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zu unterwerfen, nicht unbedingt Sorgen zu machen, dass dieser hochverräterische Schwindel in absehbarer Zeit in das Bewusstsein der heutigen bundesdeutschen Bevölkerung vordringen wird, geschweige dass man die heutigen Nachfolgetäter aus ihren sich grundgesetzwidrig erschlichenen Funktionen und Ämtern jagt.
Wie heißt es doch im Geleitwort zum Bonner Grundgesetz 1970:
»Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.« Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970
Und in der bundesweit im Schulsystem verwendeten Grundrechtefibel „Voll in Ordnung – unsere Grundrechte“ sein, Zitat:
«Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.
Wir in Deutschland haben mit den «Grundrechten» tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen.»
Das Problem heißt bis heute „kennen und anerkennen“. Beides trifft flächendeckend bei der bundesdeutschen Bevölkerung auf kollektives Desinteresse. Man fühlt sich wohl in der aus dem NS-Terrorregime überkommenen „Wohlfühldiktatur“.
De facto beherrschen bis heute die emotionalen Faktoren Neid, Missgunst und Hass den täglichen Umgang der Bevölkerung untereinander, geschürt von den Parteisoldaten der sog. etablierten Parteien, deren Parteiprogramme samt und sonders nichts mit dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes zu tun haben.
deutsches Erbübel, der Neid, die Scheelsucht
Sonntag, Juni 20th, 2010
145. Sitzung des Deutschen Bundestages am 31. Mai 1951, der Abgeordnete Hans Ewers ( DP ) während der dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Einkommen-steuergesetzes…
„Aber außer dieser einen Gefahr muss weiter bedacht werden, wir leben in Deutschland, und darüber sollten wir uns doch einmal einig sein. Eines der größten Erbübel der Deutschen ist der Neid, diese Scheelsucht zu dem hinauf, dem es besser geht. Das ist etwas, was man in England z. B. überhaupt nicht kennt, weswegen in England der monarchische Gedanke außerhalb jeden Streites ist.“
„Jeder Staat, der nicht nur als Staatsmaschine fungiert und der nicht jeden Staatsbürger als Sklaven behandelt, als einen, der diesem Staat fronen muss, muss sich dreimal besinnen, ehe er die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen so sehr entwertet, dass er von diesem Einzelnen fordert, durch seine Steuererklärung einen Offenbarungseid abzulegen und zwar vor der breitesten Öffentlichkeit.“ ( hier der vollständige Wortlaut des MdB Ewers )
Interessant ist, dass der Abgeordnete Ewers zur Regierungskoalition aus CDU / CSU, FDP und DP gehörte, die das gegen das Grundgesetz ( Art. 3 GG i.V.m. Art. 117 Abs. 1 GG und Art. 6 GG ) verstoßende Änderungsgesetz mehrheitlich verabschiedet hat.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes auf Grund dessen seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.