wenn in der Schweiz die Amtsbefugnisse unverhältnismäßig gebraucht werden, wird der Amtsträger verurteilt und das ist gut so

„Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bei einer Dienstfahrt müsse verhältnismäßig sein, argumentierte das Gericht. Die Polizisten dürften dabei nicht selbst zur Lebensgefahr werden.

Ein Schweizer Gericht hat einen Polizisten nach einer Verfolgungsjagd wegen Raserei verurteilt.

Der Mann war 2017 bei einem Blaulichteinsatz in einer Tempo-50-Zone in Genf mit einer Geschwindigkeit von 126 km/h geblitzt worden.

Das Gericht berief sich auf die drakonische Raser-Gesetzgebung in der Schweiz, die auch für Polizisten gelte. Der Mann sei nicht im Einsatz gewesen, um Menschenleben zu retten, sondern lediglich, um Einbrecher zu stellen.“ (Quelle: Spiegel-online, 28.02.2019)

In der Bundesrepublik Deutschland ist seit 70 Jahren der Amtsmissbrauch nicht redaktionell in das bundesdeutsche Strafgesetzbuch nach ersatzloser Streichung des Amtsmissbrauches durch die Nazis am 15.06.1943 wieder aufgenommen worden, grundgesetzwidrig. Die Details dazu lesen sich hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann auch im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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