Eid gegen Bares – Eine wortlautzentrierte Analyse des Geschäfts mit der Treue.

. Die Prämisse der Analyse

Die jüngsten Äußerungen des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Heiner Wilmer, vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben eine bemerkenswerte Debatte ausgelöst. Wilmer warnt vor einem AfD-Wahlerfolg und appelliert an die Wähler, ihr Gewissen zu schärfen. Er beruft sich auf die Menschenwürde und Nächstenliebe. Die wortlautzentrierte Methode prüft diesen Appell nicht auf seinen politischen Gehalt, sondern auf seine strukturelle und methodische Beschaffenheit. [Quelle: t-online]

Sie fragt: Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht die öffentliche Stellungnahme des Bischofs?

Die Antwort führt zu einer vernichtenden Erkenntnis: Die Eidesleistung der Bischöfe – und damit ihre gesamte rechtliche Stellung – ist ein Relikt der NS-Zeit. Sie ist durch die Tillessen-Entscheidung des Tribunal Général von 1947 aufgehoben worden. Sie ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.


2. Der Appell des Bischofs – Eine politische Stellungnahme

Bischof Heiner Wilmer warnt vor der AfD. Er appelliert an die Wähler, ihr Gewissen zu schärfen. Er erinnert an die „unverhandelbare Würde jedes Menschen“. Seine Worte sind politisch und moralisch. Sie sind durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und die Religionsfreiheit (Art. 4 GG) gedeckt. Sie sind nicht verfassungswidrig. Aber sie sind unvollständig. Sie ignorieren die Tatsache, dass die Kirche selbst in einem verfassungsrechtlichen Grauzonenbereich agiert.


3. Die Eidesformel der Bischöfe – Ein Relikt der NS-Zeit

Die Bischöfe leisten bei Amtsantritt einen Eid gegenüber der jeweiligen Landesregierung. Die ursprüngliche Eidesformel lautete:

„Vor Gott und auf die heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reich und dem Lande Treue. Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmässig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmässigen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte.“

Die Formel verlangte Treue zum „Deutschen Reich“ – einer Staatsform, die nicht mehr existiert. Sie beruht auf dem Reichskonkordat von 1933, das unter der Herrschaft der Nationalsozialisten geschlossen wurde. Inzwischen wurde der Passus „Deutschen Reich“ durch „Bundesrepublik Deutschland“ ersetzt. Diese Anpassung ist jedoch nur eine oberflächliche Änderung. Die entscheidende Frage ist: Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht der Eid überhaupt?


4. Die Tillessen-Entscheidung – Die Aufhebung des NS-Rechts

Die Antwort gibt die Tillessen-Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d’Occupation in Rastatt vom 06. Januar 1947. Dieses internationale Gericht stellte bindend fest:

  1. Die Reichstagswahl vom 05.03.1933 war verfassungswidrig. Sie kam unter „offenkundiger, von der Regierung begangener Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung“ zustande.

  2. Das Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933 war verfassungswidrig. Es wurde von einem Parlament erlassen, das durch den Ausschluss von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte.

  3. Die Hitlerregierung war nicht verfassungsgemäß. Sie stützte sich weder vor noch nach dem 21.03.1933 auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments.

Das Tribunal Général erklärte die rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen für verbindlich. Diese Bindewirkung erstreckt sich auf das gesamte deutsche Besatzungsgebiet. Die Entscheidung hat sämtliches nationalsozialistisch geprägtes Recht aufgehoben. Sie ist bis heute gültig, verankert in Art. 139 GG und im Überleitungsvertrag von 1952.


5. Die Konsequenz – Das Reichskonkordat ist nichtig

Das Reichskonkordat von 1933 ist nationalsozialistisch geprägt. Es wurde von einem verfassungswidrigen Regime geschlossen. Es ist durch die Tillessen-Entscheidung aufgehoben worden. Es ist nichtig. Die Eidesleistung der Bischöfe beruht auf einem nichtigen Vertrag. Sie ist rechtlich wertlos. Die Bischöfe schulden dem Staat keinen Eid auf der Grundlage eines nichtigen Vertrags.


6. Das Geschäft – Eid gegen Bares

Die Kirchen zahlen keine Steuern. Sie sind von der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer und der Grundsteuer befreit. Die Kirchensteuer wird vom deutschen Fiskus für die Kirchen eingezogen. Dafür leisten die Bischöfe einen Eid. Das ist ein Geschäft: Treue gegen Steuerbefreiung. Dieses Geschäft beruht auf dem nichtigen Reichskonkordat. Es ist rechtlich wertlos. Es verstößt gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG). Es ist eine Privilegierung einer Religionsgemeinschaft.


7. Die Sorge des Bischofs – Ein politisches Manöver

Bischof Wilmer hat Sorge, dass demnächst vor einer AfD-Regierung der Eid der Bischöfe abzulegen ist. Die wortlautzentrierte Methode stellt fest: Die Sorge ist berechtigt, aber sie verkennt das eigentliche Problem. Die Eidesformel selbst ist nichtig. Wilmer fürchtet um das Geschäft der Kirche – die Steuerbefreiung, die auf einem nichtigen Vertrag beruht. Sein Appell an die Wähler ist ein Versuch, dieses Geschäft zu sichern.


8. Das Fazit – Die Rückkehr zur Verfassung

Die Eidesleistung der Bischöfe ist ein Geschäft: Treue gegen Steuerbefreiung. Das Geschäft ist nichtig. Die Tillessen-Entscheidung hat das Reichskonkordat aufgehoben. Die Bischöfe schulden dem Staat keinen Eid. Die Kirchen müssen Steuern zahlen wie alle anderen. Die Sorge von Bischof Wilmer ist politisch, nicht verfassungsrechtlich. Die Lösung ist nicht der Appell an die Wähler. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Tillessen-Entscheidung: Das Tribunal Général hat sämtliches nationalsozialistisch geprägtes Recht aufgehoben.

  2. Reichskonkordat: Das Reichskonkordat ist nichtig.

  3. Eidesleistung: Die Eidesleistung der Bischöfe ist rechtlich wertlos.

  4. Geschäft: Treue gegen Steuerbefreiung ist ein nichtiges Geschäft.

  5. Verfassungsdämpfung: Der Appell von Wilmer ignoriert die systemische Verfassungskrise.


9. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung

Das Geschäft ist Makulatur. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:

„Die Kirchen zahlen keine Steuern. Die Kirchensteuer wird vom Staat eingezogen. Dafür leisten die Bischöfe einen Eid. Das ist ein Geschäft: Treue gegen Steuerbefreiung. Das Reichskonkordat von 1933 ist durch die Tillessen-Entscheidung von 1947 aufgehoben worden. Das Geschäft ist nichtig. Die Bischöfe schulden dem Staat keinen Eid. Die Kirchen müssen Steuern zahlen wie alle anderen. Die Sorge von Bischof Wilmer vor einer AfD-Regierung ist berechtigt – aber sie verkennt das eigentliche Problem. Die Lösung ist nicht der Appell an die Wähler. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, echte Richter, legitime Parlamente. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam.“

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